Rechtsprechung
| BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89 |
Unfall mit 8jährigem Radfahrer
§ 3 Abs. 1 StVO;
§§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs. 2 BGB, Berücksichtigung grober Fahrlässigkeit des Kindes, altersgemäße Maßstäbe
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur Haftungsfreistellung aus der Gefährdungshaftung des Kfz-Halters bei grob verkehrswidrigem Verhalten von kindlichen Radfahrern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Fußgängerunfälle - Sichtfahrgebot
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1990, 1483
- MDR 1990, 811
- VersR 1990, 535
- NJW-RR 1990, 729
- NZV 1990, 227
Wird zitiert von ... (29)
- KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Der am 9. Oktober 1983 in Berlin geborene und im Unfallzeitpunkt (15. Februar 1994) 10 Jahre und 4 Monate alte Sohn des Klägers war nach § 828 BGB insoweit anderen und sich selbst gegenüber verantwortlich, als er die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht besaß; diese gesetzliche Vermutung für Personen zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr hat der Kläger nicht widerlegt (vgl. auch BGH NZV 1990, 227 f.).Welche Sorgfalt im Sinne des § 276 BGB von einem Jugendlichen zu fordern ist, richtet sich danach, was ein normal entwickelter Jugendlicher gleichen Alters hätte vorhersehen können (BGH NJW 1970, 1038 ); so ist bereits ein 8-jähriges Kind in der Regel fähig, seine Verantwortlichkeit beim unvernünftigen Überqueren der Fahrbahn zu erkennen (BGH NZV 1990, 227), erst recht ein 9-jähriges Kind (OLG Düsseldorf VRS 82, 94); die Mithaftung eines 10 1/2jährigen, der an einer Bushaltestelle vom Gehsteig auf die Fahrbahn rennt, wurde mit 2/3 bemessen (OLG Bamberg, NZV 1993, 268 ).
Ohne konkrete Anhaltspunkte für die Anwesenheit von Kindern besteht auch keine erhöhte Sorgfaltspflicht nach § 3 Abs. 2 a StVO (BGH NJW 1990, 1483 = NZV 1990, 227 f.; vgl. auch BGH NJW 1997, 2756 f.).
- BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02
Verkehrsrecht - Keine Haftung trotz Geschwindigkeitsüberschreitung?
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - VersR 1990, 535, 536 und vom 12. Januar 1993 - VI ZR 75/92 - VersR 1993, 442, 443, jeweils m.w.N.) ist ein Mitverschulden von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Abwägung nach §§ 9 StVG, 254 BGB in der Regel geringer zu bewerten als das entsprechende Mitverschulden eines Erwachsenen.Eine völlige Freistellung von der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG a.F. wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens setzt bei Kindern und Jugendlichen voraus, daß der Sorgfaltsverstoß altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar ist (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - aaO).
- BGH, 25.09.1990 - VI ZR 19/90
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers geschützten …
Daß der Bereich neben der Fahrbahn nicht (voll) einsehbar und damit die abstrakte Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß von dort aus Kinder auf die Fahrbahn herauslaufen könnten, genügt nicht (Senatsurteil vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - VersR 1990, 535 f.); ebensowenig gibt die Erkennbarkeit eines Kindes für sich allein bereits hinreichende Veranlassung, sich auf weitere Kinder einzustellen und vorsorglich die Geschwindigkeit entsprechend herabzusetzen (…Senatsurteil vom 28. Mai 1985 aaO. S. 864; ebenso OLG Köln r+s 1989, 146).Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß andere Kinder in der Nähe sind und in die Fahrbahn gelangen können (Senatsurteil vom 13. Februar 1990 aaO.).
- BGH, 12.05.1998 - VI ZR 124/97
Verschulden des Kraftfahrers bei Vorbeifahren an einer Verkehrsinsel
a) Insoweit war, wie der erkennende Senat im Urteil vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - VersR 1990, 535, 536 ausgeführt hat, eine geringere Geschwindigkeit nicht schon deshalb angezeigt, weil die befahrene Straße durch ein Wohngebiet führt.Dabei bezieht sich der Begriff der Unübersichtlichkeit nur auf die Fahrbahn, so daß eine Straßenstelle nicht schon dann unübersichtlich wird, wenn der Verkehrsablauf in der seitlichen Umgebung der Straße nicht voll überblickt werden kann (Senatsurteil vom 13. Februar 1990 aaO; BGH, Urteil vom 21. Februar 1985 - III ZR 205/83 - NJW 1985, 1950, 1951; vgl. auch OLG Köln, VRS 67, 140; OLG Hamm, VRS 82, 12;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., StVO, § 3 Rdn. 14).
- LG Bielefeld, 27.04.2004 - 20 S 7/04
Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Jugendlichen
Denn die einfache Betriebsgefahr kann bereits dann zurücktreten, wenn ihr ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten gegenübersteht (BGH NJW 1990, 1483, 1484).Danach ist im Rahmen der Abwägung gemäß § 9 StVG, 254 BGB zu berücksichtigen, inwieweit sich in dem Unfallbeitrag des geschädigten Kindes altersgemäße Defizite der Integrierung in den Straßenverkehr und seine Gefahren ausgewirkt haben (BGH NJW 1990, 1483, 1484).
- BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Verkehrsrecht - Zeitliche Vermeidbarkeit bei Unfall zwischen PKW und Fußgänger
Dabei bezieht sich der Begriff der Unübersichtlichkeit nur auf die Fahrbahn, so daß eine Straßenstelle nicht schon dann unübersichtlich wird, wenn - wie hier - der Verkehrsablauf in der seitlichen Umgebung der Straße nicht voll zu überblicken ist (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - VersR 1990, 535, 536 und vom 12. Mai 1998 - VI ZR 124/97 - VersR 1998, 1128, 1129; BGH, Urteil vom 21. Februar 1985 - III ZR 205/83 -NJW 1985, 1950, 1951). - OLG Köln, 10.08.1994 - 11 U 69/94
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Haltestelle anfahrenden Schulbusses …
Eine völlige Freistellung des Kraftfahrers von der Gefährdungshaftung wegen objektiv grob verkehrswidrigen Verhaltens des Geschädigten kommt jedoch bei Kindern und Jugendlichen nur in Betracht, wenn deren Sorgfaltsverstoß auch subjektiv besonders vorwerfbar war, wobei ein altersgemäßer Maßstab anzulegen ist, §§ 276, 828 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW 90, 1483, 1484).Die hier situationsbedingte Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit des noch 14-jährigen Schülers im Vergleich zu einem erwachsenen Verkehrsteilnehmer ist im Ergebnis der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges zuzurechnen (BGH NJW 90, 1483) und hat zur Folge, daß die Gefährdungshaftung nicht völlig zurücktritt.
- OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10
Zugfahrt, Nebenpflicht, Bahnunternehmen, Zugbegleiter
Abgesehen davon, dass der Kläger gegen § 63 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verstieß, wonach das Ein- und Aussteigen nur an den dazu bestimmten Stellen der Fahrzeuge gestattet ist, und es nach § 63 Abs. 3 EBO unter anderem verboten ist, die Außentüren zu öffnen und ein- oder auszusteigen, solange sich ein Fahrzeug bewegt, stellt das Herausklettern aus dem Fenster eines anfahrenden Zuges ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten dar, das die Gefährdungshaftung entfallen lässt (vgl. allgemein BGH NJW 1990, 1483 Rn. 20 nach juris; konkret zum Abspringen vom fahrenden Zug OLG Frankfurt, VersR 1987, 1118; OLG Nürnberg, Hinweis vom 05.01.2006, 9 U 2573/05, KG VersR 1976, 93;… ferner LG Hannover, Urt. v. 31.07.1991, ZIntEisenbVerk 1994, 23 zum Abspringen aus einem außerhalb des Bahnsteigs haltendem Waggon; BGH, VersR 1959, 632; OLG Stuttgart, VersR 1986, 147; LG Frankfurt, NZV 2001, 308 jeweils zum Aufspringen auf einen fahrenden Zug; BGH VersR 1986, 707 zum leichtfertigen Verhalten an einem unbeschrankten Bahnübergang; OLG Hamm NJW-RR 2000, 104 zum unvorsichtigen Einsteigen in einen stehenden Zug). - BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99
Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem …
Dabei wird zu beachten sein, daß die Abwägung nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - VersR 1990, 535, 536) - entgegen der Ansicht der Revision - nur in Ausnahmefällen dazu führen kann, eine etwa allein verbleibende Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs hinter das Verschulden des Kindes zurücktreten zu lassen. - OLG Nürnberg, 16.06.2010 - 8 U 2496/09
Unfallopfer erhält Schadensersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann, …
Nach dem Schutzzweck der Vorschrift muss ihre Annäherung an die Fahrbahn erkennbar sein (BGH…, Urteil vom 23.4.2002 - VI ZR 180/01, Rdn. 12; BGH, Urteil vom 13.2.1990 - VI ZR 128/89, Rdn. 11, zitiert nach juris;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 3 StVO Rdn. 29 b).Zwar muss der Fahrzeugführer die Fahrgeschwindigkeit bei unübersichtlicher Verkehrslage herabsetzen; dieses Gebot ist aber auf die Unübersichtlichkeit der Fahrbahn bezogen und umfasst nicht schwer einsehbare Grundstücksausfahrten (BGH, Urteil vom 13.2.1990 - VI ZR 128/89, Rdn. 11).
- KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- BGH, 12.01.1993 - VI ZR 75/92
Mitverschulden bei Bahnunfall
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des …
- OLG Hamm, 09.02.1999 - 9 U 160/98
Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrers mit einem die Fahrbahn …
- OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00
In Wohnstraßen Schrittgeschwingigkeit nicht zwingend
- OLG Frankfurt, 18.06.1999 - 25 U 129/98
Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers im …
- OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 149/99
Mitverschulden einer unerfahrenen Reiterin; Höhe des Schmerzensgeldes wegen …
- OLG Celle, 07.11.2002 - 14 U 61/02
Haftung bei Verkehrsunfall: Zurücktreten der Betriebsgefahr eines Lkw's …
- OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 192/06
Haftungsverteilung bei Unfall an einer Grundstücksausfahrt: Mitverschulden des …
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10
Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche …
- OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit eines auf Bahngleisen …
- LG Amberg, 12.03.2009 - 24 O 826/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines Geländefahrzeugs mit einem …
- OLG Nürnberg, 25.09.1991 - 4 U 4081/90
Kollision eines PKW mit einer 8 Jahre alten Radfahrerin
- OLG Bamberg, 31.03.1992 - 5 U 48/91
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linienbusses mit einem an der Haltestelle …
- KG, 18.01.1993 - 12 U 6697/91
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in umgekehrter Richtung …
- OLG Naumburg, 11.10.1995 - 5 U 96/95
Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem Kind in einem Wohngebiet
- OLG Nürnberg, 02.10.1998 - 6 U 1860/98
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall wegen Vorfahrtverletzung eines radfahrenden …
- BGH, 30.05.2006 - VI ZR 184/05
Zum völligen Zurücktreten einer Mithaftung des Kfz-Führers bei einem Unfall mit …
- LG Paderborn, 03.04.2009 - 2 O 437/08
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