Rechtsprechung
   BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88; 2 BvR 1343/88   

Unschuldsvermutung II

§§ 153 Abs. 2, 467 StPO

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DRSP

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen der Kosten- und Auslagenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen der Kosten- und Auslagenentscheidung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 82, 106
  • NJW 1990, 2741
  • NStZ 1990, 598
  • StV 1991, 111
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (93)  

  • BVerfG, 05.05.2001 - 2 BvR 413/00  

    Auslagenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Die durch sie aufgeworfenen Fragen sind bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 358 ff.; 82, 106 ff.) geklärt.

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass die Unschuldsvermutung eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips ist und deshalb Verfassungsrang hat (BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ).

    Feststellungen zur Schuld des Angeklagten zu treffen, Schuld auszusprechen und Strafe zuzumessen, ist den Strafgerichten erst erlaubt, wenn die Schuld des Angeklagten in dem mit rechtsstaatlichen Garantien ausgestatteten, bis zum prozessordnungsgemäßen Abschluss durchgeführten Strafverfahren nachgewiesen ist (BVerfGE 82, 106 ).

    Wird ein Strafverfahren beendet, ohne dass die Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife durchgeführt worden ist, so fehlt es an der prozessordnungsgemäßen Grundlage für eine Erkenntnis der Schuld (BVerfGE 82, 106 ).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat unter diesen Maßstäben wiederholt beanstandet, dass strafprozessuale Entscheidungen über Kosten, Auslagen oder Entschädigungsansprüche mit Feststellungen zur Schuld begründet waren, obwohl das Verfahren nicht bis zur Schuldspruchreife - also bis zum letzten Wort des Angeklagten - gediehen war (BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. August 1987 - 2 BvR 815/84 -, NStZ 1988, S. 84; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1991 - 2 BvR 281/91 -, NStZ 1992, S. 238; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1991 - 2 BvR 1056/90 -, NJW 1992, S. 2011; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1590/89 und 2 BvR 1542/90 -, NJW 1992, S. 1611, 1612).

    Dabei können allein Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines das Strafverfahren einstellenden Beschlusses zur Feststellung eines selbständigen Grundrechtsverstoßes führen (BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ).

    Dabei ist der Sinnzusammenhang der gesamten Entscheidungsgründe zu würdigen (BVerfGE 82, 106 ).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04  

    Zur Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für

    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09  

    Freiheit der Person (Vertrauensschutz nach den Wertungen der EMRK);

    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ; 111, 307 ).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht