Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95 |
Untergrundverunreinigung
§ 82 WasserG, §§ 6, 7 PolG, Gefahrerforschungsmaßnahmen;
§§ 5, 6, 7 PolG, es besteht kein gesetzliches Rangverhältnis bei der Störerauswahl (hier deshalb: Ermessensfehler), maßgeblich ist der Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr
Volltextveröffentlichungen (3)
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 6 PolG BW, § 7 PolG BW
Störerauswahl: kein Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor der des Zustandsstörers - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Störerauswahl; Auswahlermessen; Verunreinigung Untergrund; Grundwasser; Bodenverunreinigung
- Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Eine Heranziehung als (Verdachts-)Verursacher kann zulässig sein, wenn hinreichende Indizien dafür vorliegen, dass der Betreffende (oder seine Verrichtungsgehilfen) die bereits festgestellten Bodenverunreinigungen durch einen unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zumindest maßgenlich mitverursacht hat
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 11.01.1995 - 7 K 2101/94
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95
Zeitschriftenfundstellen
- ESVGH 45, 258
- VBlBW 1995, 281
- VBlBW 1995, 262 (Ls.)
Wird zitiert von ... (21)
- VG Karlsruhe, 20.06.1995 - 13 K 1156/97
Zur Möglichkeit der kumulativen Inanspruchnahme von Verhaltensstörer und …
Rechtsgrundlage der angefochtenen Verfügung ist § 82 Abs. 1 WG , soweit der Antragsgegner Maßnahmen zur Beseitigung einer Gefahr für das Grundwasser sowie diesbezüglicher Gefahrerforschungseingriffe angeordnet hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.03.1995 - 8 S 525/95 -); im übrigen, insbesondere hinsichtlich der Vorplanung zur Sanierung der Bodenverunreinigungen, kommt § 25 LAbfG zur Anwendung (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.1993 - 10 S 2045/91 -, NVwZ-RR 1994, 565) .Denn ein gesetzliches Rangverhältnis zwischen der Inanspruchnahme des Verhaltensstörers und des Zustandsstörers gibt es nicht; vielmehr ist daran festzuhalten, daß sich die Behörde bei der Auswahl unter mehreren Störern in erster Linie von dem Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr leiten lassen muß (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.03.1995 - 8 S 525/95 -, m.w.N.).
Denn die Haftung des Verhaltensstörers hat keinen Vorrang vor der des Zustandsstörers (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.03.1995, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1389/95
Polizeirechtliche Inanspruchnahme einer KG; überwachungspflichten beim Befüllen …
Zwar gibt es kein gesetzliches Rangverhältnis zwischen der Inanspruchnahme des Verhaltensstörers und der des Zustandsstörers (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 -, VBlBW 1995, 281 m.w.N.); vielmehr muß sich die Behörde bei der Auswahl unter mehreren Störern in erster Linie von dem Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr leiten lassen.So ist es insbesondere nicht zu beanstanden, wenn sie sich in einem Fall, in dem Verhaltens- und Zustandsstörer in gleicher Weise zu einer schnellen und wirksamen Gefahrenabwehr in der Lage sind, an den Verhaltensstörer hält und dies mit dessen größerer Gefahrennähe oder anderen sachgerechten Erwägungen begründet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.3.1995, a.a.O.).
- VG Bremen, 29.01.2002 - 8 K 2240/01
Anforderungen an den Nachweis der Verursachung
Bei mehreren Unternehmensbetreibern, die nacheinander auf derselben - später als verunreinigt vorgefundenen - Fläche ihrem Gewerbe nachgegangen sind, also allesamt Kontakt mit den gefahrverursachenden Schadstoffen gehabt haben, sei der Weg zur Inanspruchnahme eines einzelnen - in der Regel des letzten -vermeintlichen Handlungsstörers allerdings nur eröffnet, wenn die Ermittlungen ergäben, dass die Verantwortlichkeit des Handlungsstörers unzweifelhaft feststehe (…vgl. zu allem VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.10.1991 - 5 S 1823/90 -, NVwZ-RR 1992, 350, Urt. v. 19.10.1993 - 10 S 2045/91 -, NVwZ-RR 1994, 565 und Urt. v. 27.03.1995 - 8 S 525/95 - JURIS, sowie B. v. 11.12.2000 - 10 S 1188/00 -, JURIS; in dem ausgeführt wird, es müssten zu Lasten des Handlungsstörers wenigstens objektive Faktoren als tragfähige Indizien vorhanden sein, die den Schluss rechtfertigten, zwischen seinem Verhalten und der eingetretenen Gefahrenlage bestehe ein "gesicherter Ursachenzusammenhang", dafür genüge der bloße Gewerbebetrieb nicht;… vgl. auch OVG Schleswig, Entscheidung v. 14.07.1995 - 2 M 7/95 - JURIS, wonach die Verantwortlichkeit des in Pflicht genommenen Störers dem Grunde nach unzweifelhaft feststehen muss und eine bloß mögliche Verantwortlichkeit nicht ausreicht, und OVG Schleswig, Urt. v. 29.05.2001 - 4 L 2/01 -; so wohl auch Schink, GewArch 1996, 50, 61;… vgl. ferner VGH München, B. v. 03.07.1996 - 22 CS 96.1305 -, NVwZ-RR 1997, 617, 618 und OVG Münster, Urt. v. 30.05.1996 - 20 A 2640/94 -, NVwZ 1997, 507, in dem ausgeführt wird, ansonsten komme es zu einer "konturenlosen Gefährdungshaftung für jegliche Folgen gewerblicher Tätigkeit wegen objektiv gefahrenträchtigen Verhaltens").Es besteht keine gesetzliche Rangfolge zwischen der Inanspruchnahme von Zustands- und Handlungsstörern (…vgl. OVG Bremen, Urt. v. 29.08.2000 - 1 A 398/99 -; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.01.1990 - 5 S 1806/89 -, NVwZ-RR 1991, 27, und v. 27.03.1995 - 8 S 525/95 -, a.a.O;… Frenz, a.a.O., § 4 Abs. 3 Rn. 122).
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11 Leitender Gesichtspunkt für die Störerauswahl ist die Effektivität der Gefahrenabwehr; anzustreben ist die schnelle und wirksame Gefahrenbeseitigung (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.10.1991 - 5 S 1823/90 - NVwZ-RR 1992, 350, 351; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - VBlBW 1995, 281; Senat, Beschl. v. 4.3.1996 - 10 S 2687/95 - NVwZ-RR 1996, 387, 390).
Muss sich die Behörde bei der Auswahl unter mehreren Störern in erster Linie von dem Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr leiten lassen, schließt dies nicht aus, dass daneben auch andere Gesichtspunkte berücksichtigt werden; dies kann z. B. die größere Gefahrennähe eines der Störer sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - VBlBW 1995, 281;… Senat, Urt. v. 30.4.1996 - 10 S 2163/95 - NVwZ-RR 1997, 267, 270 = VBlBW 1996, 351, 354).
- VG Stuttgart, 30.04.2004 - 18 K 194/02
Anforderungen an den Nachweis der Verursachung
Zwar besteht kein gesetzliches Rangverhältnis zwischen Zustands- und Verhaltensstörer und hat die Haftung des Verhaltensstörers keinen Vorrang vor der des Zustandsstörers (vgl. hierzu schon VGH Baden-Württ, Beschluss vom 27.03.1995 - 8 S 525/95 -, VBIBW 1995, 281 zur alten Rechtslage).Dies schließt es indessen nicht aus, daneben auch andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen; so ist es insbesondere nicht zu beanstanden, wenn sich die Behörde in einem Fall, in dem Verhaltens- und Zustandsstörer in gleicher Weise zu einer schnellen und wirksamen Gefahrenbeseitigung in der Lage sind, an den Verhaltensstörer hält und dies mit dessen größerer Gefahrennähe oder anderen Billigkeitserwägungen begründet (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 27.03.1995, a.a.O.).
- VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. …
vgl. zu diesem Problemkreis Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 22 CS 04.362 - , NJW 2004, 2768, und vom 13. Mai 1986 - 20 CS 86.00 338 - , NVwZ 1986, 942, 944 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. September 2002 - 10 S 957/02 - , NVwZ-RR 2003, 103, der allerdings betont, dass die Anforderungen an den Nachweis der Verursachung einer Verunreinigung nicht so hoch angesetzt werden dürften, dass im Ergebnis die Zustandshaftung des Grundstückseigentümers den Regelfall, die Inanspruchnahme des Verursachers hingegen die Ausnahme bilde; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2002 - 10 S 2367/01 - , NVwZ 2002, 1260, der ausführt, dass sich die Behörde bei der Ausübung des Auswahlermessens bei gleicher Gefahrerforschungseignung der möglichen Adressaten einer Anordnung vom Verursacherprinzip leiten lassen könne; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 10 S 1188/00 - , NVwZ-RR 2002, 16, 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 10 S 1389/95 - , UPR 1996, 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 1995 - 8 S 525/95 - , juris, wonach ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft sei, wenn unklar sei, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht komme, woraus indes nicht folge, dass ein Zugriff auf den Zustandsstörer nur unter dieser Voraussetzung möglich sei; ähnlich Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 1986 - 7 TH 455/86 - , DÖV 1987, 260; OVG Bremen, Urteil vom 19. August 2003 - 1 A 42/03 - , juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 A 10297/89 - , NVwZ 1992, 499; Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2004 - 3 G 42/04 - , juris; Frenz, BBodSchG, 2000, § 10 Rn. 31 ff., § 4 Abs. 3 Rn. 3 und 121 ff., § 4 Abs. 6 Rn. 32; Bickel, Der Einfluss des Allgemeinen Polizeirechts auf die Auslegung des Bundes- Bodenschutzgesetzes, NVwZ 2004, 1210, 1211; Vierhaus, Das Bundes-Bodenschutzgesetz, NJW 1998, 1262, 1266. - VG Regensburg, 27.11.1997 - RO 7 K 95.1780
Ermessensfehlerhafte Störerauswahl wegen ungenügender Ermittlung der Störerfrage
Ob die Handlungshaftung Vorrang vor der Zustandshaftung beansprucht, ist strittig (einerseits BayVGH, BayVBl 1986, 590, andererseits VGH Baden Württemberg, VBIBW 1995, 281).Ob die Handlungshaftung Vorrang vor der Zustandshaftung beansprucht, ist strittig (einerseits BayVGH, BayVBl 1986, 590, andererseits VGH Baden Württemberg, VBIBW 1995, 281).
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10
Abfallverbringung ins EU-Ausland
Dem liegt der gefahrenabwehrrechtliche Grundsatz zu Grunde, dass bei komplexen Sachverhalten das Zusammenwirken mehrerer Verursacher mit der Folge, dass eine Isolierbarkeit der Teilbeiträge mehrerer Handlungsverantwortlicher für die (Gesamt-)Störung nachträglich unmöglich ist, nicht etwa die Verantwortlichkeit des einzelnen Mitverursachers entfallen lässt, sondern - im Gegenteil - jeder Verursacher auf die vollständige Beseitigung der Störung in Anspruch genommen werden kann (…BVerwG, Urt. v. 16.3.2006 - 7 C 3/05 - DVBl 2006, 1114 = NVwZ 2006, 928 Tz. 14 [insoweit in BVerwGE 125, 325 nicht abgedruckt]; VGH BW, Beschl. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - VBlBW 1985, 281; Senat, Beschl. v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - NVwZ-RR 2003, 103, 105). - VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
Immobilien - Vorläufiger Rechtsschutz gegen Denkmalschutzanordnung
Da es keinen allgemeinen Rechtssatz gibt, dass bei der Störerauswahl der Verhaltensstörer Vorrang vor dem Zustandsstörer hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.3.1995, ESVGH 45, 258 ff.), sind die an der Effektivität der Gefahrenabwehr orientierten Ermessenserwägungen der Antragsgegnerin insoweit rechtlich nicht zu beanstanden. - OVG Hamburg, 17.05.2000 - 5 Bf 31/96
Polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Grundstückeigentümer für …
Zwar trifft es zu, dass bei Vorhandensein mehrerer Störer das von der Behörde für die Inanspruchnahme auszuübende Auswahlermessen (…vgl. Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 8. Aufl. 1977, Bd. 2 S. 181;… BayVGH, Urt. v. 22.4.1992, BayVBl. 1993 S. 147, 148) in der Regel dahin gehen soll, den Handlungsverantwortlichen vor dem Zustandsverantwortlichen heranzuziehen (Pietzcker, Die Altlasten, JUS 1986 S. 719, 721; Schink, Rechtsfragen der Altlasten, GewArch 1996 S. 50, 61;… Drews/Wacke/Vogel/Martens, a.a.O., S. 183; BayVGH, Beschl. v. 13.5.1986, NVwZ 1986 S. 942, 945; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.3.1995, ESVGH 45 S. 258). - VGH Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 1 S 397/01
Einsatzkosten - Ausrücken wegen geringfügigen Wasserschadens - andere Leistung
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 10 S 2687/95
Altlastensanierung: Erkundungsmaßnahmen - Störerauswahl - keine Verjährung der …
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 2407/99
Altlastenbeseitigung - Störerauswahl: Berücksichtigung des Streits um die …
- VGH Bayern, 03.07.1996 - 22 CS 96.1305
Denjenigen als Anscheinsstörer in Anspruch zu nehmen, gegen den gewichtige …
- VG Sigmaringen, 08.01.2003 - 2 K 1834/02
Fehlerhafte Störerauswahl bei denkmalschutzrechtlicher Sanierungsanordnung
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.1995 - 8 S 2485/95
Tenorierung im Abänderungsverfahren nach VwGO § 80 Abs 7)
- VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 8 L 1691/11
Nutzungsverbot für ein Wettbüro
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2002 - 2 M 363/01
Werbeanlage, Werbetafel, Eigentümer, Aufsteller, Handlungsstörer, Zustandsstörer, …
- VG Stuttgart, 20.03.2002 - 18 K 3345/01
Zu den Anforderungen an den Nachweis der Verursachung und Indizien der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2004 - 2 M 278/04
Auswahlermessen bei Erbengemeinschaft
- VG Stuttgart, 28.08.2000 - 18 K 5968/98
Inanspruchnahme des Pächters als Inhaber der tatsächlichen Gewalt zur …
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