Rechtsprechung
   BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82   

Unterhaltsschaden-Höchstbetrag

§ 256 ZPO, Feststellungsurteil auf Leistungsklage, kein Verstoß gegen § 308 ZPO, 'minus';

§ 256 ZPO, keine Betragsbegrenzung im Feststellungsurteil;

§ 323 ZPO

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Prof. Dr. Lorenz

    "ne ultra petita" und Feststellungsurteil anstelle von Leistungsurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1984, 2295
  • MDR 1984, 660
  • VersR 1984, 389
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Wird zitiert von ... (23)  

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05  

    Verkehrsrecht - Fehlen der Fahrerlaubnis: Berücksichtigung bei Mitverschulden?

    Der Zahlungsantrag der Klägerin auf eine monatliche, zeitlich unbegrenzte Rente umfasst jedoch die Feststellung des Ersatzanspruchs und enthält damit zugleich einen Antrag auf Feststellung dieses Ersatzanspruchs für die Zeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres der Klägerin als wesensgleiches Weniger (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 1984 - VI ZR 150/82 - VersR 1984, 389, 390; ebenso BGH, BGHZ 118, 70, 82; Urteil vom 10. Mai 1993 - II ZR 111/92 - NJW-RR 1993, 1187, 1188; vom 24. Oktober 1994 - II ZR 231/93 - NJW 1995, 188, 189).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91  

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Voraussetzung für den Erlaß eines Feststellungsurteils ist lediglich, daß mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit aus de festzustellenden Rechtsverhältnis Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (Senatsurteile vom 31.1.1984 - VI ZR 150/82 - NJW 1984, 2295, 2296).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01  

    Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für

    Da ein unzulässiger oder unbegründeter Leistungsantrag bei interessengerechter Auslegung jedenfalls zugleich ein hilfsweise geltend gemachtes Feststellungsbegehren enthält (BGHZ 125, 41, 45 = NJW 1994, 3221, 3222; BGH NJW 1984, 2295 f.; NJW 1992, 2757, 2758) und dieses begründet war (oben II.), wären selbst bei ungerechtfertigter Leistungsklage die hierdurch entstandenen Mehrkosten derart geringfügig, dass sie entsprechend § 92 Abs. 2 ZPO außer Betracht zu bleiben haben.
mehr
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92  

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Vielmehr ist für die Begründetheit der Feststellungsklage und den Erlaß eines Feststellungsurteils lediglich Voraussetzung, daß mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis noch Ansprüche entstehen können (vgl. hierzu Senatsurteile vom 31. Januar 1984 - VI ZR 150/82 - NJW 1984, 2295, 2296 und vom 12. November 1991 - VI ZR 7/91 - NJW 1992, 560, 563).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03  

    Verfahrensrecht - Zwischenfeststellungsurteil; HOAI und Steinforttabelle

    In den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen war die Leistungsklage stets entweder ganz oder jedenfalls derzeit unbegründet (vgl. z.B. Urteil vom 31. Januar 1984 - VI ZR 150/82, NJW 1984, 2295; Urteil vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 194/86, MDR 1988, 46; Urteil vom 4. März 1992 - IV ZR 309/90, NJW-RR 1992, 771 f).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84  

    Behinderung des Auftragnehmers; Schadensermittlung

    Sie haben insoweit nur einen Anspruch auf Feststellung der Leistungspflicht der Beklagten; diese Feststellung zu treffen, ist der Senat bereits jetzt in der Lage (§ 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ; zur Zulässigkeit eines Feststellungsausspruchs, auch wenn nur ein Leistungsantrag gestellt ist, vgl. BGH NJW 1984, 2295 ).
  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88  

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf

    Die Feststellungsklage kann indessen nur Erfolg haben, wenn dem Kläger aus dem Unterbleiben der Erklärung nach § 57 d Abs. 1, 3 ZVG mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ein Schaden entstanden ist oder entstehen kann (vgl. BGH, Urt. v. 31. Januar 1984 - VI ZR 150/82, NJW 1984, 2295, 2296).
  • BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86  

    Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit

    Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen die Zulässigkeit des Feststellungsantrages keine Bedenken (vgl. BGH Urteile vom 4. Mai 1961 - III ZR 222/59 - NJW 1961, 1467 und 9. November 1965 - V ZR 84/63 - Betrieb 1966, 978 sowie auch Urteile vom 31. Januar 1984 - VI ZR 150/82 - NJW 1984, 2295 und 4. Oktober 1984 - VII ZR 162/83 - NJW 1985, 1784).
  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 246/84  

    Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Grundbuchberichtigung durch

    Erweist sich so die Leistungsklage als unzulässig, so enthält das Klagebegehren bei der gebotenen interessengerechten Auslegung doch - auch ohne daß dies ausdrücklich hilfsweise beantragt worden ist - einen Antrag festzustellen, daß der Beklagte verpflichtet ist, einer Abvermessung und Grundstücksabschreibung zuzustimmen und sodann die Eintragung der Kläger als Eigentümer der Teilfläche zu bewilligen (vgl. BGH Urt. v. 31. Januar 1984, VI ZR 150/82, NJW 1984, 2295 ).
  • KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07  

    Architekten & Ingenieure - Anweisung des Architekten zu geänderter Leistung

    Wenn sich die erhobene Leistungsklage als unbegründet erweist, der Erlass eines Feststellungsurteils aber dem Interesse der klagenden Partei entspricht, dann kann das Gericht dem im Leistungsantrag enthaltenen Antrag auf Feststellung des Rechtsverhältnisses auch dann stattgeben kann, wenn dieser Antrag nicht ausdrücklich hilfsweise gestellt worden ist (BGH NJW 1984, 2295).
  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 162/83  

    Zulässigkeit des Übergangs von der Feststellungs- zur Leistungsklage

  • OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 5 U 154/08  

    Formbedürftigkeit der Ausübung eines Ankaufs- oder Optionsrechts hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09  

    Rechtsanwälte - Pflichten des Rechtsanwalts bei Vergleichsverhandlungen

  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10  

    Unzumutbarkeit der Einräumung eines weiteren Nachbesserungsversuchs

  • OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 107/00  

    Begriff des Schadens im Anwaltshaftungsprozeß; Verjährung des primären und des

  • OLG Zweibrücken, 28.12.2004 - 8 U 109/04  

    Gesamtschuldnerische Haftung von Eheleuten für Darlehensforderung aus

  • OLG Rostock, 11.05.2007 - 6 U 148/06  

    Versicherungsrecht: Voraussetzungen der Wahrung der Klagefrist aus § 12 Abs. 3

  • BGH, 02.04.1993 - V ZR 14/92  

    Rechtsschutzinteresse bei Eintragung des Wohnungeigentümers

  • OLG Rostock, 26.11.2009 - 3 U 103/06  

    Schadensersatz wegen Zerstörung eines Kunstwerks; fehlende Anhaltspunkte zur

  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 233/82  

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei unzweideutiger

  • BSG, 22.03.1988 - 8/5a RKn 11/87  
  • OLG Köln, 09.09.1997 - 15 U 228/96  
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2011 - 12 Sa 2452/10  

    Nebentätigkeitsgenehmigung - Umstellung der Leistungsklage auf Feststellungsklage

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