Rechtsprechung
| BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91 |
Unterhaltsüberzahlung
§ 818 Abs. 3 BGB, Schuldentilgung, Ursächlichkeit, § 819 BGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Wegfall der Bereicherung bei Schuldentilgung mit rechtsgrundlos erlangtem Geld?
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 118, 383
- NJW 1992, 2415
- FamRZ 1992, 1152
Wird zitiert von ... (76)
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
Verwirkung
a) § 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz des gutgläubig Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag einer wirklich bestehengebliebenen Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383).Auch die infolge Tilgung eigener Schulden mittels des rechtsgrundlos erlangten Geldes eintretende Befreiung von Verbindlichkeiten zählt zu den bestehenbleibenden Vermögensvorteilen, die einem Wegfall der Bereicherung grundsätzlich entgegenstehen (BGH 17. Juni 1992 aaO).
Auch ohne besonderen Verwendungsnachweis spricht dann aufgrund der Lebenserfahrung zu Gunsten des Empfängers die Vermutung, daß er die Überzahlung zur Verbesserung seines Lebensstandards ausgegeben hat (BGH 17. Juni 1992 aaO).
- BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06
Familienrecht - Bemessung des nachehelichen Unterhalts
Bei der Überzahlung von Unterhalt kommt es daher darauf an, ob der Empfänger die Beträge restlos für seinen Lebensbedarf verbraucht oder sich noch in seinem Vermögen vorhandene Werte - auch in Form anderweitiger Ersparnisse, Anschaffungen oder Tilgung eigener Schulden - verschafft hat (Senatsurteile BGHZ 118, 383, 386 = FamRZ 1992, 1152, 1153 f. und vom 27. Oktober 1999 - XII ZR 239/97 - FamRZ 2000, 751).b) Vom Eintritt der Rechtshängigkeit der Rückforderungsklage an kann sich der Empfänger einer rechtsgrundlos erbrachten Leistung nach § 818 Abs. 4 BGB allerdings nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung berufen, sondern haftet nach allgemeinen Vorschriften (Senatsurteile BGHZ 118, 383, 390 = FamRZ 1992, 1152, 1154 und vom 22. April 1998 - XII ZR 221/96 - FamRZ 1998, 951).
- OLG Köln, 27.03.1998 - 4 UF 164/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Braunschweig, 22.04.1998 - 1 UF 123/97
Unterhaltsregress nach rechtskräftigem Urteil
Die Kenntnis von Tatsachen, die auf das Fehlen des rechtlichen Grundes schließen lassen, stehen der Kenntnis i.S des § 819 Abs. 1 BGB nicht gleich (vgl. BGH NJW 1992, 2415 und BGHZ 133, 246;… Palandt/Thomas, aaO., § 819 Rdn. 3;… Lieb, aaO., § 819 Rdn. 2).Anzumerken bleibt, dass Rechtshängigkeit i.S. des § 818 Abs. 4 BGB die Rechtshängigkeit der Bereicherungsklage meint, die erst im Jahre 1997 eingetreten ist, und dass ihr die Rechtshängigkeit der Abänderungsklage nicht gleichsteht (vgl. BGH, NJW 1992, 2415;… Palandt/Thomas, § 818 Rdn. 51).
Die Beklagte ist also die ihr obliegende Darlegung einer Entreicherung (vgl. BGH, NJW 1958, 1725 und 1992, 2415 sowie 1995, 1697;… Palandt/Thomas, aaO., § 818 Rdn. 55) schuldig geblieben.
Diese Rechtsprechung ist auf Unterhaltsrenten übertragbar (vgl. BGH, NJW 1992, 2415).
- ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07
Rückforderung irrtümlich überzahlter Arbeitsvergütung; Erstattung der abgeführten …
§ 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und der nicht über den Betrag einer wirklichen (noch bestehenden) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (so BAG vom 23.05.2001, AP Nr. 25 zu § 812 BGB unter Hinweis auf BGHZ 118, 383 ff.; siehe auch BAG vom 18.01.1995, AP Nr. 13 zu § 812 BGB;… aus jüngerer Zeit hierzu BAG vom 09.02.2005, NZA 2005, S. 815 (817 )).Diese Tatsachen hat der Bereicherungsschuldner ggf. auch zu beweisen, da es sich hierbei um rechtsvernichtende Einwendung handelt (vergl. BAG vom 23.05.2001, a.a.O., unter Hinweis auf BGH v. 17.06.1992 m.W. Rspr. Nachw.).
Diese Anforderungen an den Sachvortrag sind auch unverzichtbar, denn nur auf diese Weise ist eine konkrete Erwiderung des prozessualen Gegners und eine gerichtliche Überprüfung daraufhin möglich, ob eine Entreicherung im Sinne des § 818 Abs. 3 BGB wie behauptet tatsächlich eingetreten ist oder nicht (vergl. insoweit BAG vom 23.05.2001, a.a.O. ).
d) Das klagende Land hat entgegen der Auffassung der Beklagten die Rückzahlungsansprüche nach Kenntnis des Überzahlungstatbestandes innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist (…vergl. zu den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG vom 10.03.2005, a.a.O; vom 23.05.2001, a.a.O.; vom 13.02.2003, AP Nr. 244 zu § 613 a BGB) in der nach dem Tarifvertrags gebotenen Form geltend gemacht.
- OLG Brandenburg, 13.04.2006 - 9 U 12/05
Begrenztes Realsplitting: Rückforderung überzahlten Unterhalts sowie einer …
Diese Vorschrift dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das Fortbestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag der bestehen gebliebenen Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (vgl. BGHZ 55, 128, 134; BGH, FamRZ 1984, 767, 768; BGH, FamRZ 1992, 1152, 1153; BGH, FamRZ 2000, 751).Für den Wegfall der Bereicherung trägt die Bereicherte die volle Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, NJW 1958, 1725; BGH, FamRZ 1992, 1152, 1154; BGH, FamRZ 1998, 951, 953), wobei die Rechtsprechung in Anlehnung an zur Überzahlung von Gehalts- und Versorgungsbezügen von Beamten ergangenen Entscheidungen eine Beweiserleichterung geschaffen hat, wenn aus der Überzahlung in der fraglichen Zeit keine besonderen Rücklagen oder Vermögensvorteile gebildet wurden.
Insbesondere bei unteren und mittleren Einkommen spricht dann nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Erhaltene für eine Verbesserung des Lebensstandards ausgegeben wurde, ohne dass der Bereicherte einen besonderen Verwendungsnachweis erbringen müsste (so BGH, FamRZ 1992, 1152, 1154 m. w. N. und BGH, FamRZ 2000, 751;… Göppinger/Wax-van Els, Unterhaltsrecht, 8. Aufl., Rn. 1683 m. w. N.).
Zwar ist für die Anwendung von § 818 Abs. 4 BGB, wonach sich der Empfänger einer rechtsgrundlosen Leistung vom Eintritt der Rechtshängigkeit an nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung berufen kann, sondern vielmehr nach den allgemeinen Vorschriften haftet, bereits deshalb kein Raum, weil insoweit einzig auf die Rechtshängigkeit der Herausgabeklage, die hier erst am 4. Januar 2001 und damit nach Empfang der Überzahlungen eintrat, abzustellen ist (vgl. hierzu nur BGH, FamRZ 1992, 1152, 1154 m. w. N.).
- BGH, 17.01.2003 - V ZR 235/02
Geschäftsfähigkeit - Minderjährige: Wegfall der Bereicherung
Von diesem allgemein anerkannten Grundsatz (BGHZ 118, 383, 387 f;… BGH, Urt. v. 17. Februar 1999, VIII ZR 314/97, NJW 1999, 1181;… Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 818 Rdn. 9;… Palandt/Sprau, BGB, 62. Aufl., § 818 Rdn. 55;… Staudinger/Lorenz, BGB, 1999, § 818 Rdn. 48;… Erman/Westermann, BGB, 10. Aufl., § 818 Rdn. 53) ist auch nicht für den hier vorliegenden Fall eine Ausnahme zu machen, daß der Schuldner bei dem Empfang der Leistung geschäftsunfähig war (so aber wohl KG OLGE 22, 356, vermischt mit der Frage, ob der Geschäftsunfähige überhaupt etwas erlangt habe).Allerdings ist der Revision zuzugeben, daß der Verbrauch von Geld zur Bestreitung des allgemeinen Lebensbedarfs zum Wegfall der Bereicherung führen kann (…vgl. für rechtsgrundlos empfangene Unterhaltszahlungen: BGH, Urt. v. 9. Mai 1984, IVb ZR 7/83, NJW 1984, 2095, 2096; BGHZ 118, 383;… BGH, Urt. v. 27. Oktober 1999, XII ZR 239/97, NJW 2000, 740).
Das setzt jedoch voraus, daß das empfangene Geld restlos für die Lebensbedürfnisse aufgewendet wurde und nicht in anderer Form, etwa durch Bildung von Ersparnissen, durch Anschaffungen oder auch durch Tilgung von Schulden, noch im Vermögen vorhanden ist (…BGH, Urt. v. 9. Mai 1984, IVb ZR 7/83 aaO; BGHZ 118, 383, 386).
- BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99
Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung
§ 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und der nicht über den Betrag einer wirklichen (noch bestehenden) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383, 386 mwN).Auch eine infolge Tilgung eigener Schulden mittels des rechtsgrundlos erlangten Geldes eingetretene Befreiung von Verbindlichkeiten zählt zu den weiterhin vorhandenen Vermögensvorteilen, die einem Wegfall der Bereicherung grundsätzlich entgegenstehen (BGH 17. Juni 1992 aaO mwN).
Der Bereicherte hat den Wegfall der Bereicherung zu beweisen, da es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (BGH 17. Juni 1992 aaO).
- BGH, 30.09.2003 - XI ZR 426/01
Bankenrecht - Transferrubel-Abrechnungsverfahren
b) Die Beklagte haftet allerdings nach den allgemeinen Vorschriften und kann sich daher grundsätzlich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen (vgl. hierzu BGHZ 55, 128, 132; 118, 383, 390), sofern die Voraussetzungen der § 852 Abs. 3 BGB a.F., §§ 819, 818 Abs. 4 BGB vorliegen.Er muß nicht nur Kenntnis der hierfür maßgeblichen Tatsachen, sondern auch der sich aus ihnen ergebenden Rechtsfolge haben (BGHZ 118, 383, 392; 133, 246, 249 f.).
- KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03
Nachehelicher Unterhalt: Fortschreibung einer im Unterhaltsvergleich vereinbarten …
"Bei der Überzahlung von Unterhalt kommt es daher darauf an, ob der Empfänger die Beträge restlos für seinen Lebensbedarf verbraucht oder sich noch in seinem Vermögen vorhandene Werte - auch in Form anderweitiger Ersparnisse, Anschaffungen oder Tilgung eigener Schulden - verschafft hat" (BGH, NJW 1992, 2415, 2416 = FamRZ 1992, 1152, 1155; NJW 2000, 740, 741 = FamRZ 2000, 751, 752).Auch ohne besonderen Verwendungsnachweis spricht auf Grund der Lebenserfahrung - insbesondere bei unteren und mittleren Einkommen - zu Gunsten des Empfängers die Vermutung, daß er die Überzahlung zur Verbesserung seines Lebensstandards ausgegeben hat (BGH, NJW 1992, 2415, 2416).
Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 2415, 2416) der Nachweis, daß der Bereicherte den Vermögensvorteil in jedem Fall auch ohne die Überzahlung - notfalls unter Einschränkung seines Lebensstandards - erworben hätte, so daß die Überzahlung für den Vermögensvorteil nicht ursächlich war.
- OLG Naumburg, 29.04.2004 - 3 UF 15/04
Rückerstattung zuviel gezahlten Kindesunterhalts - Mitteilungspflicht des …
- BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03
Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks
- LAG Köln, 18.09.1995 - 6 Sa 517/95
Ruhestandsbezüge: Kürzung - Verwendung im öffentlichen Dienst
- BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung - …
- BAG, 25.04.2001 - 4 AZR 479/99
- BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94
Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit
- BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96
Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts
- OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 20 WF 120/05
Ablehnung von Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit einer unbedingten …
- BGH, 10.02.2004 - X ZR 117/02
Schenkung - Herausgabepflicht eines Dritten
- BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09
Familienrecht - Nachehelicher Unterhalt bei hohem Einkommen
- BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines …
- OLG Zweibrücken, 31.05.1994 - 5 UF 117/93
- BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen …
- OLG Dresden, 27.08.1998 - 7 U 1648/98
Bereicherungsanspruch der Bank bei Falschbuchung eines Schecks
- BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97
Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur …
- BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01
Immobilien - Was setzt Arglist voraus?
- OLG Nürnberg, 14.01.2004 - 10 WF 4042/03
Die Rückforderungsklage wegen nicht mehr geschuldeter Unterhaltsleistungen ist in …
- BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
Schenkung - angemessener Unterhalt des Schenkers
- OLG Hamm, 28.09.1993 - 1 UF 268/93
- BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94
Bereicherungshaftung eines Energieversorgungsunternehmens wegen der Nutzung …
- OLG Hamm, 19.11.1996 - 29 U 65/96
- OLG Naumburg, 10.11.1999 - 3 WF 181/99
Zur Frage der Entreicherung nach § 818 Abs. 4 BGB
- BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94
Rubrik: Arbeits- und Sozialrecht
- BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 108/07
Sozialkassenverfahren - Rückzahlung von Beiträgen
- BGH, 07.05.2003 - XII ZR 53/01
Familienrecht - Formale Auszahlungsregelung des § 6 VAHRG
- BGH, 26.09.1995 - XI ZR 159/94
Pflichten der Bank bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks
- OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 4 U 607/02
Arbeit & Soziales - Schriftformerfordernis beim Leiharbeitsvertrag
- BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 1057/06
Sozialkassenverfahren - Rückzahlung von Beiträgen
- OLG Köln, 31.05.1996 - 2 U 18/96
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrags
- BGH, 24.09.1996 - XI ZR 227/95
Gutgläubiger einredefreier Erwerb einer Grundschuld kraft Gesetzes; Verfügung …
- OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3034/97
Erstattung von Förderzinsen;; Bereicherung (Wegfall); Bereicherungsrecht; …
- OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
Zustellung "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO; Anspruch auf Auskehr des …
- OLG Köln, 31.10.2006 - 25 U 5/06
- OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09
Masselose Liquidation einer GmbH: Befriedigung vorrangig eigener Ansprüche durch …
- BGH, 01.12.2011 - IX ZR 44/11
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- BGH, 19.10.1995 - IX ZR 20/95
Gebühren des Steuerberaters für die Überwachung der Buchführung und die Behebung …
- OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 1347/03
Anwendung des § 774 BGB auf eine Bankgarantie auf erstes Anfordern
- OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04
Bauvertrag - Unverhältnismäßiger Aufwand nach Marmorschaden bei Lochbohrung?
- OLG Hamm, 30.10.2009 - 30 U 182/08
Nichtigkeit eines Jagdpachtvertrages wegen Nichteinhaltung der Schriftform
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 2624/98
- OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 16 U 62/03
- OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09
Phoenix-Insolvenz -Zur Anfechtbarkeit der von der Schuldnerin an den …
- LAG Sachsen, 24.06.1997 - ) Sa 594/96
- LAG Sachsen, 24.06.1997 - 9 Sa 594/96
- OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08
Bemessung und Beschränkung des nachehelichen Unterhalts bei …
- BGH, 12.11.2009 - V ZR 76/09
Verfahrensrecht - Anforderungen an Berufungsantwort
- OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 748/05
Ablehnung der Vernehmung eines Auslandszeugen wegen Entbehrlichkeit
- OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 49/09
Rückforderung von Einlagen auf eine nicht zustande gekommene Kapitalerhöhung
- OLG Hamm, 13.01.2000 - 6 U 39/99
Erstattung von Leistungen des Haftpflichtversicherers, die er zur Regulierung …
- OLG Karlsruhe, 15.05.1996 - 2 UF 285/95
Vereinbarung - Auslegung - Anpassung - Abänderung - Aufrechnung Erstattung - …
- OLG Koblenz, 24.06.1996 - 13 UF 961/95
Erweiterung der Berufung nach teilweiser Berufungsrücknahme und Ende der …
- OLG Hamburg, 11.07.1997 - 12 UF 38/96
Unterhalt - Bemessung bei Gehalt eines GmbH-Geschäftsführers - Herabsetzung
- KG, 13.03.1998 - 17 U 9667/97
Darlehen an Geschäftsunfähigen
- OLG Karlsruhe, 27.01.1999 - 2 WF 114/98
Streitwert - Abänderungsklage - unselbständige Anschlußberufung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2003 - L 3 P 41/02
Pflegeversicherung
- LG Düsseldorf, 12.01.2006 - 4a O 82/05
Rückzahlung von Lizenzgebühren
- OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Wohnungseigentum - Verwalter "verschiebt" Geld: Ansprüche der Eigentümer?
- OLG Zweibrücken, 19.06.1997 - 6 UF 145/96
- BGH, 06.05.1998 - XII ZR 297/96
Rückforderng zuviel geleisteten Unterhalts
- LAG Berlin, 21.01.1999 - 7 Sa 123/97
Arbeitsentgelt: Gehaltsüberzahlung - Rückforderung überzahlten Gehalts - Wegfall …
- OLG Naumburg, 24.07.2000 - 8 WF 99/00
Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung auf Trennungsunterhalt im …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2005 - 8 N 71.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2005 - 8 N 70.05
- OLG München, 22.08.2006 - 18 U 3979/04
- LG Kaiserslautern, 14.05.2004 - 3 O 622/03
- OLG Oldenburg, 15.03.2007 - 8 U 133/06
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