Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77   

Untermieter

§ 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 70, 327
  • NJW 1978, 883



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Wird zitiert von ... (41)  

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07  

    Bankrecht - Warnpflichten von Banken im bargeldlosen Zahlungsverkehr

    Um die vom Gesetzgeber gewollte unterschiedliche Ausgestaltung von vertraglicher und deliktischer Haftung nicht aufzugeben, ist bei Vermögensschäden eine Beschränkung auf eng begrenzte Fälle geboten (BGHZ 66, 51, 57; 70, 327, 330; 126, 297, 302 f. und Urteil vom 18. Juni 1968 - VI ZR 120/67, WM 1968, 1302, 1303).

    Erforderlich ist eine gegenständliche oder zumindest unmittelbare Leistungsberührung (vgl. BGHZ 49, 350, 354; 70, 327, 329; 166, 84, 97 Tz. 52).

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94  

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Zwar mögen diese Aktionäre den Gefahren und Risiken, die das mit dem Beklagten abgeschlossene Auftragsverhältnis und die Erfüllung der daraus folgenden Pflicht mit sich bringen, in gleicher Weise ausgesetzt sein wie die Auftraggeber selbst (vgl. zu diesem Erfordernis BGHZ 49, 350, 354; 70, 327, 329; MüKo/Gottwald, BGB , 3. Aufl., § 328 Rz. 87; Palandt/Heinrichs, BGB , 54. Aufl., § 328 Rz. 16).

    Die Schutzbedürftigkeit des Dritten entfällt jedoch dann, wenn ihm gegen den Gläubiger ein eigener Schadenersatzanspruch zusteht (BGHZ 70, 327, 330; MüKo/Gottwald aaO., § 328 Rz. 92; Soergel/Hadding, BGB , 12. Aufl., Anh. § 328 Rz. 16; Palandt/Heinrichs aaO., § 328 Rz. 18; Henssler, ZHR 157 (1993), S. 91, 110 f.; Hammen, ZBB 1993, 239, 244).

  • BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99  

    Zur Sachverständigenhaftung

    Voraussetzung ist allerdings ferner, daß der Dritte bestimmungsgemäß mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung in Berührung kommt und ihn Verletzungen von Schutzpflichten durch den Schuldner ebenso treffen können wie den Gläubiger selbst (BGHZ 49, 350, 354; 61, 227, 234; 70, 327, 329).

    Hierzu bestünde dann ein Bedürfnis, wenn der Dritte sonst nicht hinreichend geschützt wäre (BGHZ 70, 327, 329; 129, 138, 169).

mehr
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02  

    Immobilienanlagen - Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen Prüfung des Prospekts

    Sie kann fehlen, wenn der geschädigte Dritte eigene vertragliche Ansprüche, auch gegen andere Schuldner, z.B. den Gläubiger, hat, die denselben oder einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen, die er auf dem Weg über seine Einbeziehung in den Schutzbereich eines zwischen anderen geschlossenen Vertrages durchsetzen will (BGHZ 70, 327, 330; 129, 136, 169; 133, 168, 173, 176; Sen.Urt. v. 02.07.1996 - X ZR 104/94, NJW 1996, 2927 unter II 1 b; kritisch Schwarze, AcP 203 (2003), 348, 351, 353 f., 363, der für eine gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Sachverständigen eintritt).
  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83  

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage

    Von diesem Gesichtspunkt ausgehend, stellt der erkennende Senat in dem Bestreben, den Kreis der in die Schutzwirkungen eines Mietvertrages einzubeziehenden Personen nicht uferlos auszudehnen, sondern nach objektivierbaren Merkmalen einzugrenzen, in nunmehr gefestigter Rechtsprechung darauf ab, ob nach dem Inhalt des Vertrages bestimmungsgemäß auch ein Dritter mit der Mietsache in Berührung kommt und auf diese Weise Sach- oder Personenschaden erleidet oder - umgekehrt - selbst in die Gefahr gerät, die Mietsache zu beschädigen oder ihren Zustand sonst zu verschlechtern (Senatsurteile, BGHZ 49, 350, 354, 61, 227, 233 f.; vom 7. Juli 1976 - VIII ZR 44/75 = WM 1976, 1119 = NJW 1976, 1843 und BGHZ 70, 327, 330 m.w.Nachw.).

    Ist danach die Klägerin schon deshalb nicht in den Schutzbereich des Mietvertrages vom 28. Dezember 1976 einbezogen, weil sie als Sicherungseigentümerin nicht bestimmungsgemäß in Beziehung zu dem Mietobjekt geraten ist, kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob ihre Einbeziehung in den Schutzbereich des Mietvertrages auch daran scheitern müßte, daß ihr, wie das Berufungsgericht erwogen hat, wegen der Verschlechterung des Sicherungsgutes möglicherweise vertragliche Ersatzansprüche gegen die Sicherungsgeber oder deren Rechtsnachfolger zustehen (vgl. dazu BGHZ 70, 327).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03  

    Rechtsanwälte - Haftung des Rechtsanwaltes

    In einem solchen Falle Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zu gewähren, würde auch gegen das von der höchstrichterlichen Rechtsprechung stets hervorgehobene Anliegen verstoßen, eine uferlose Ausdehnung des Kreises der in den Schutzbereich einbezogenen Personen zu vermeiden (BGHZ 70, 327, 329 f; 133, 168, 173 ff; BGH, Urt. v. 16. Juni 1987 - IX ZR 74/86, NJW 1987, 2510, 2511).
  • BGH, 14.12.2006 - III ZR 303/05  

    Bauhaftung - Überschwemmung durch Rückstau

    Ein inhaltsgleicher Gewährleistungsanspruch gegen seinen Vermieter, der die Anwendung der Regeln über Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ausschließen könnte (vgl. BGHZ 70, 327, 330; 129, 136, 169; 133, 168, 173 f.), wird in derartigen Fällen dem Mieter, falls nicht ein Mangel der Mietsache von Anfang an bestand, mangels eines Verschuldens des Vermieters regelmäßig nicht zustehen (§ 536a Abs. 1 BGB).
  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 354/88  

    Schadensersatz des Bauunternehmers gegenüber dem Mieter

    Zum einen besteht für eine solche Einbeziehung kein Bedürfnis, weil die Mieter in dieser Hinsicht regelmäßig durch ihre vertraglichen Ansprüche gegen den Vermieter (§ 538 BGB) ausreichenden Schutz genießen (vgl. BGHZ 70, 327, 330).

    Zum zweiten würden bei anderer Betrachtung die vertraglichen Pflichten des Bauunternehmers in einer für ihn unzumutbaren Weise ohne die Möglichkeit einer klaren, nach objektivierbaren Maßstäben vorzunehmenden Abgrenzung auf für ihn nicht erkennbare Risiken ausgedehnt (vgl. BGHZ 70, 327, 330; siehe auch BGH, Urteil vom 7. November 1984 - VIII ZR 182/83 - NJW 1985, 489 f.).

  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 193/99  

    Amtshaftung - Amtshaftung des Gutachterausschusses?

    Fragen der Subsidiarität, wie sie im Bereich der vertraglichen Haftung eine Rolle spielen können (vgl. BGHZ 70, 327, 330), stellen sich insoweit nicht.
  • BGH, 07.11.1984 - VIII ZR 182/83  

    Einbeziehung des Sicherungseigentümers in den Schutzbereich eines Mietvertrages

    Von diesem Gesichtspunkt ausgehend, stellt der erkennende Senat in dem Bestreben, den Kreis der in die Schutzwirkungen eines Mietvertrages einzubeziehenden Personen nicht uferlos auszudehnen, sondern nach objektivierbaren Merkmalen einzugrenzen, in nunmehr gefestigter Rechtsprechung darauf ab, ob nach dem Inhalt des Vertrages bestimmungsgemäß auch ein Dritter mit der Mietsache in Berührung kommt und auf diese Weise Sach- oder Personenschaden erleidet oder - umgekehrt - selbst in die Gefahr gerät, die Mietsache zu beschädigen oder ihren Zustand sonst zu verschlechtern (Senatsurteile BGHZ 49, 350, 354; 61, 227, 233 f; vom 7. Juli 1976 - VIII ZR 44/75 = WM 1976, 1119 = NJW 1976, 1843 und BGHZ 70, 327, 330 m.w.Nachw.).

    Ist danach die Klägerin schon deshalb nicht in den Schutzbereich des Mietvertrages vom 28. Dezember 1976 einbezogen, weil sie als Sicherungseigentümerin nicht bestimmungsgemäß in Beziehung zu dem Mietobjekt geraten ist, kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob ihre Einbeziehung in den Schutzbereich des Mietvertrages auch daran scheitern müßte, daß ihr, wie das Berufungsgericht erwogen hat, wegen der Verschlechterung des Sicherungsgutes möglicherweise vertragliche Ersatzansprüche gegen die Sicherungsgeber oder deren Rechtsnachfolger zustehen (vgl. dazu BGHZ 70, 327).

  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09  

    Sachverständige - Sachmangel an durch Sachverständigen verkauftem Fahrzeug

  • OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 107/11  

    Sachverständige - Gutachten unrichtig: Keine Haftung gegenüber Dritten!

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 37/04  

    Steuerberater - Umfang der Haftung des Steuerberaters

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94  

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03  

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Grundurteils

  • OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06  

    Architekten & Ingenieure - Architekt beauftragt Gutachter: Haftet dieser?

  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 222/94  

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

  • BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07  

    Wohnungseigentum

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 23 U 108/08  

    Eingeschränkte Drittschutzwirkung des Jahresabschlussprüfungsauftrags bei

  • OLG Hamm, 30.03.2011 - 11 U 221/10  

    Bauhaftung - Haftung bei Verfüllung eines Tagesbruchs

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 153/93  

    Ansprüche des Trägers der Unfallversicherung gegen einen Durchgangsarzt wegen

  • OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00  

    Architekten & Ingenieure - Auseinanderfallen von Bauherr und Auftraggeber

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05  

    Mietrecht - Mietvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82  

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der

  • BGH, 15.12.1992 - VI ZR 115/92  

    Deliktischer Anspruch wegen fehlerhafter Kfz-Reparatur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2003 - 15 A 4115/01  

    Schadensersatz im Kanalbenutzungsverhältnis

  • OLG Hamm, 17.08.1982 - 4 REMiet 1/82  
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 284/02  

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

  • OLG Hamm, 29.03.2007 - 27 U 157/05  

    Mietrecht - Vermieter nicht in Schutzbereich des Untermietvertrags einbezogen

  • KG, 16.02.2010 - 7 U 112/09  

    Sachverständige - Haftung für fehlerhafte Fertigstellungsbescheinigung

  • BGH, 16.06.1987 - IX ZR 74/86  

    Wachmann - § 823 Abs. 1 BGB, Außenhaftung des Arbeitnehmers, Haftung für

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 65/05  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung in

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2010 - 17 W 14/10  

    Schadensersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen eines fehlerhaften

  • OLG Saarbrücken, 02.11.2010 - 4 U 534/09  

    Umfang der Beratungspflichten eines Steuerberaters bei Anbahnung eines

  • OLG Saarbrücken, 04.06.1993 - 4 U 109/92  
  • OLG Stuttgart, 14.10.1999 - 19 U 142/99  

    Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Unternehmer)

  • OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 18 U 46/95  

    Seehandel, Güterbeförderung, seemäßige Verpackung

  • OLG Karlsruhe, 05.11.1996 - U 7/95  

    Einbeziehung eines Hafenbetreibers in den Schutzbereich eines

  • OLG Karlsruhe, 04.07.1983 - 9 REMiet 3/82  
  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 340/89  

    Haftung des Ausstellers von Versandbestätigungen - Ausfuhrbescheinigungen

  • OLG Hamm, 01.03.2012 - 34 U 68/11  
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