Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1963 - VI ZR 218/62   

Unternehmensaufgabe wegen Unfalls

§ 823 Abs. 1 BGB, Eigentumsverletzung, persönliche Schadensgeneigtheit;

§ 254 Abs. 2 BGB, im Einzelfall Obliegenheit zur Kreditaufnahme oder Ersatzwagenmiete

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1963, 1161



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 1 U 211/00  

    Nutzungsausfallentschädigung und Schadensminderungspflicht

    Die Rechtsprechung hat eine solche Pflicht nur ausnahmsweise bejaht (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1963, 1161, 1162 sowie BB 1965, 926, 927).

    Denn zu Lasten der nach einem Kraftfahrzeugunfall Ersatzpflichtigen fällt auch ins Gewicht, dass sie den fälligen Schadensersatzbetrag (Fahrzeugschaden) trotz Mahnung nicht bezahlt und durch diesen Verzug dazu beigetragen haben, dass das Unfallfahrzeug bzw. ein Ersatzwagen nicht benützt werden konnte und der Unfallschaden sich dadurch in starkem Maße erhöht hat (BGH VersR 1963, 1161, 1162, 1163).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06  

    Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung

    Die Rechtsprechung bejaht eine solche Pflicht nur ausnahmsweise (BGH NJW 1989, 290, 291 mit Hinweis auf BGH VersR 1963, 1161, 1162 sowie BGH BB 1965, 926, 927).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87  

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Die Rechtsprechung hat eine solche Pflicht nur ausnahmsweise bejaht (vgl. etwa BGH Urteile vom 5. Juli 1963 - VI ZR 218/62 = VersR 1963, 1161, 1162 und vom 29. April 1965 - II ZR 281/63 = BB 1965, 926, 927).
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