Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1995 - XII ZR 194/93   

Untervermietung des Einkaufszentrums

§ 549 BGB <Fassung bis 31.8.01>, (keine) Ansprüche wegen unberechtigter Untervermietung, § 816 Abs. 1 Satz 1, § 812 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. BGB, § 687 Abs. 2 BGB

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 549, 687 Abs. 2, § 812 Abs. 1, § 816 Abs. 1 Satz 1, § 987ff

  • Prof. Dr. Lorenz

    Ansprüche des Vermieters bei unberechtigte Untervermietung - kein Anspruch auf Auskehr des Untermietzinses aus GoA, Bereicherungsrecht, pVV, Delikt oder EBV

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Keine Ansprüche des Vermieters bei unberechtigter Untervermietung

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  • archive.org

    Unberechtigte Untervermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Vermieters bei unberechtigter Untervermietung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unberechtigte Untervermietung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein gesetzlicher Anspruch des Vermieters auf Herausgabe des Mehrerlöses bei unberechtigter Untervermietung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zahlung bei unberechtigter Untervermietung

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Untervermietung bei Zeitmietverträgen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 131, 297
  • NJW 1996, 838
  • ZIP 1996, 232
  • MDR 1996, 461
  • BB 1996, 452 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 521
  • ZMR 1996, 189
  • WM 1996, 489
  • JR 1997, 21
  • DB 1996, 775



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 228/00  

    Ansprüche auf Herausgabe von Nutzungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

    Der "nicht so berechtigte" Besitzer kann zur Herausgabe von Nutzungen, die er unter Überschreitung eines ihm gesetzlich zugewiesenen Besitzrechts gezogen hat, unter dem Gesichtspunkt der Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB) verpflichtet sein (Abgrenzung zu BGHZ 131, 297).

    Allerdings entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß der Vermieter im Falle unberechtigter Untervermietung keinen Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB gegen den Mieter auf Herausgabe eines durch die Untervermietung erzielten Mehrerlöses hat (Urt. v. 20. Mai 1964, VIII ZR 235/63, NJW 1964, 1853; Urt. v. 8. Januar 1969, VIII ZR 184/66, WM 1969, 298, 300; BGHZ 131, 297, 304 ff).

    Denn der Vermieter habe sich durch den Abschluß des Hauptmietvertrages der Gebrauchs- und Verwertungsmöglichkeit begeben, die der Mieter durch die Untervermietung wahrnehme (vgl. BGHZ 131, 297, 306).

  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 353/00  

    Gesellschaftsrecht - Wichtiger Grund zur Kündigung eines Geschaftsführers

    Die Verkennung der Auslegungsbedürftigkeit dieser Klausel durch das Berufungsgericht führt - auch ohne entsprechende Revisionsrüge - dazu, daß eine bindende tatrichterliche Auslegung nicht vorliegt (vgl. BGHZ 131, 297, 302).

    Ein Anspruch auf Rückerstattung der privat veranlaßten Kraftstoffkosten für den Dienst-Pkw in Höhe von 2.035,18 DM steht der Beklagten gemäß § 3 Ziffer 2 bis 4 des Anstellungsvertrages nicht zu (vgl. oben I 2 a), dessen Auslegung der Senat anstelle der rechtsfehlerhaften Auslegung durch das Berufungsgericht selbst vornehmen kann (vgl. BGHZ 131, 297, 302), ohne daß es dazu der von dem Kläger beantragten Beweiserhebung bedarf.

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02  

    Verfahrensrecht - Verletzung rechtlichen Gehörs

    a) Die tatrichterliche Auslegung eines Prozeßvergleichs unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht jedenfalls hinsichtlich der Beachtung der anerkannten Auslegungsgrundsätze, der gesetzlichen Auslegungsregeln, der Denkgesetze und der Erfahrungssätze (vgl. BGH, Urt. v. 11. Mai 1995, VII ZR 116/94, NJW-RR 1995, 1201, 1202; Urt. v. 13. Dezember 1995, XII ZR 194/93, NJW 1996, 838, 839).
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  • BGH, 10.05.2006 - XII ZR 124/02  

    Gewerberaummietrecht - Doppelvermietung: Anspruch d. Erstmieters auf Mieterlös?

    Mit der Doppelvermietung hat die Beklagte nur ihre Rechte als Eigentümerin in einer ihr nicht zustehenden Weise, nämlich unter Verletzung der dem Kläger hier geschuldeten Gebrauchsüberlassung ausgeübt (vgl. für den Fall der unberechtigten Untervermietung Senatsurteil BGHZ 131, 297, 306).
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 156/05  

    Immobilien - Sicherungseigentum ohne Nutzungsrecht

    Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift scheitert daran, dass der Mietzins keinen Gegenwert darstellt, den die Beklagten anstelle der Klägerin als Sicherungseigentümerin erzielt haben (vgl. BGHZ 131, 297, 305 f.).
  • BGH, 12.08.2009 - XII ZR 76/08  

    Mietrecht - Verspätete Rückgabe: Untermieterlöse sind herauszugebende Nutzungen!

    Das Ergebnis steht nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats, nach der der Vermieter bei bestehendem Hauptmietvertrag gegen seinen Mieter keinen Anspruch auf Herausgabe des von diesem durch die Untervermietung erzielten Mehrerlöses hat (Senatsurteil BGHZ 131, 297, 304 ff.).
  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 136/06  

    Immobilien - Gutgläubige, unentgeltliche Nutzung durch Zuordnungsbeteiligten

    Als mittelbarer Besitzer ist der Beklagte zwar nicht in jedem Fall (BGHZ 131, 297, 307), wohl aber dann zur Herausgabe unberechtigt gezogener Mieten verpflichtet, wenn er, wie hier, nicht gemäß § 986 BGB zum Besitz berechtigt und damit auch selbst (BGHZ 53, 29, 30; Staudinger/Gursky, Bearb. 2006, § 985 Rdn. 43) zur Herausgabe der Sache verpflichtet ist.
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZR 170/06  

    Mietrecht - Vertrag über die entgeltliche Freistellung von einer Mietzinsschuld

    Dass in diesem Fall im Zweifel eine erneute Aufrechnungserklärung gewollt ist, bewegt sich im zulässigen Rahmen tatrichterlicher Würdigung (dazu vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 1995 - XII ZR 194/93 - NJW 1996, 838, 839 mwN).
  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 325/95  

    Streitgegenstands-Verwechslung - § 511 ZPO <Fassung bis 31.12.01>,

    Das Revisionsgericht kann Prozeßerklärungen vielmehr in freier Würdigung selbst auslegen (vgl. BGHZ 115, 286 = NJW 1992, 566 = LM H. 5/1992 § 377 HGB Nr. 36; BGH, NJW 1996, 1962 = LM H. 7/1996 § 459 BGB Nr. 130 = ZIP 1996, 711 ff. = WM 1996, 1007 ff. - unter III 1 a; NJW 1996, 838 = LM H. 6/1996 § 549 BGB Nr. 18 unter II 16 bb; NJW 1996, 250 = NJW-RR 1996, 372 L - LM H. 3/1996 § 818 Abs. 2 BGB Nr. 35 unter B II 1 b).
  • OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 142/02  

    Zusicherung einer Eigenschaft der Kaufsache bei unberechtigter Verwendung einer

    Denn ohne das Hinzutreten von Umständen, welche ein besonderes Vertrauen des Käufers zu begründen vermögen, kann aus dem Hinweis auf Normen und Prüfzeichen nicht mehr hergeleitet werden, als dass der Verkäufer bestrebt ist, stets normgerechte Ware anzubieten (vgl. BGH NJW 1996, 838).
  • OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 215/05  

    Insolvenzrecht - Nutzungsentschädigung bei Bewohnen von Massenimmobilie

  • OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06  

    Anspruch auf Preisanpassung im Rahmen eines langjährigen Lavaausbeutungsvertrages

  • OLG Rostock, 02.05.2005 - 3 U 84/04  

    Mietrecht - Nutzungsentschädigung trotz Verjährung des Wegnahmerechts?

  • LAG Hessen, 14.10.2005 - 12 Sa 2008/04  

    Abgeltungsklausel in einem Aufhebungsvertrag - Auslegung -

  • BGH, 13.10.2004 - XII ZR 7/01  

    Bauvertrag - Kauf- und Werklieferungsvertrag: Kein Räumungsanspruch

  • OLG Koblenz, 12.03.2007 - 12 U 1090/05  

    Keine Ansprüche auf Nutzungsherausgabe aus EBV bei anfänglicher Rechtmäßigkeit

  • OLG Hamm, 30.10.2009 - 30 U 182/08  

    Nichtigkeit eines Jagdpachtvertrages wegen Nichteinhaltung der Schriftform

  • OLG Brandenburg, 17.08.2005 - 3 U 212/04  
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