Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97   

Veräußerung des Altlastengrundstücks II

§ 7 PolG, § 24 LAbfG, keine nachwirkende Zustandshaftung nach Entäußerung, Übertragung eines Altlastengrundstücks an eine vermögenslose Gesellschaft, um sich der Polizeipflichtigkeit und Kostentragung zu Lasten der Allgemeinheit zu entziehen, ist gem. § 138 BGB nichtig (Hinweis: vgl. nun auch § 4 Abs. 6 BBodSchG)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 24 AbfG BW, § 25 AbfG BW, § 27 AbfG BW, § 7 PolG BW, § 138 BGB
    Sittenwidrige Veräußerung eines Altlastengrundstücks zwecks Umgehung der Sanierungslasten zu Lasten der Allgemeinheit

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Zustandsstörer; Eigentümer; Altstandort; Altlast; Veräußerung; Sittenwidrigkeit; Altlastengrundstück

  • Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

    Sittenwidrige Veräußerung eines Altlastengrundstücks zwecks Umgehung der Sanierungslasten zu Lasten der Allgemeinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizei- und Sicherheitsrecht: Sittenwidrige Veräußerung eines Altlastengrundstücks zur Umgehung der Sanierungslasten

Kurzfassungen/Presse

  • Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)

    Veräußerung eines Altlastengrundstücks an ausländische Kapitalgesellschaft sittenwidrig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beendet die Veräußerung eines Altlastengrundstücks die Zustandshaftung? (IBR 1998, 547)

Verfahrensgang

  • VG Freiburg, 11.12.1996 - 1 K 620/96
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 48, 189
  • VBlBW 1998, 312
  • IBR 1998, 547



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Wird zitiert von ... (6)  

  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01  

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs.

    Eine Sittenwidrigkeit dieser Erklärungen gemäß § 138 BGB, die anzunehmen sein könnte, wenn mit ihnen der Zweck verfolgt worden wäre, die Kosten für die Sanierung der G5 und G2 letzten Endes der öffentlichen Hand aufzubürden, vgl. zu diesem Ansatz Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 14. November 1996 - 4 B 205.96 - , NVwZ 1997, 577; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 1998 - 10 S 233/97 - , juris, deren Vorliegen womöglich dazu führen würde, dass der Kläger ausnahmsweise trotz der Änderung der Grundbuchlage ordnungsrechtlich auch noch im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung nach wie vor als gegenwärtiger Miteigentümer der G5 und G2 (im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG) anzusehen gewesen wäre, wodurch ein Rückgriff auf die verlängerte Zustandshaftung nach § 4 Abs. 6 BBodSchG entbehrlich würde, liegt indessen - auch in Anbetracht des klägerischen Vorbringens im Schriftsatz vom 31. Januar 2005, in denen er Ausführungen zu den Hintergründen der Vollmachterteilung durch Herrn X1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2001 - 20 B 1115/01  
    In einer solchen Situation würde die Freigabe, vergleichbar der einer Eigentumsaufgabe gleich kommenden Übertragung des Eigentums an einem Altlastengrundstück auf einen mittellosen Erwerber, vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 1998 - 10 S 293/97 -, NuR 1999, 331, bewirken, dass der wirtschaftliche Wert eines Gesamtvermögens durch Abspaltung der zugehörigen Verbindlichkeiten sachwidrig im alleinigen privaten Interesse erhöht würde.
  • VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08  

    Wann besteht ein Vorteil im Sinne von § 28 WVG?

    Aus diesem Grunde bedurfte auch die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob die Aufgabe des Eigentums an den genannten Grundstücken rechtlich grundsätzlich möglich ist, sowie die weitere Frage einer Sittenwidrigkeit der Dereliktion wegen beabsichtigter Drittschädigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.1996 - 4 B 205/96 -, NVwZ 1997, 577 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1998 - 10 S 233/97 -, VBlBW 1998, 312)im vorliegenden Fall keiner Entscheidung mehr.
mehr
  • VG Freiburg, 29.03.2000 - 2 K 1140/98  

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Grundstückseigentümer durch Unterlassen

    Selbst wenn der Kläger bei dem Erwerb des Grundstücks von dem früheren Gaswerk keine Kenntnis hatte, lässt sich allein daraus keine Opferposition herleiten, die es rechtfertigen könnte, seine Zustandsverantwortlichkeit zu Lasten der Allgemeinheit nicht nur wertmäßig zu begrenzen, sondern völlig zurücktreten zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.1997 , BVerwGE 106, 43; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1998 - 10 S 233/97 -, UPR 1998, 397).
  • VGH Bayern, 05.02.2001 - 22 C 00.3619  
    Die Rechtsprechung zu Rechtsgeschäften über die Abwälzung der Kosten einer Störungsbeseitigung auf die Allgemeinheit (vgl. BVerwG, NVwZ 1997, 577 und VGH Mannheim, UPR 1998, 397) ist auf Rechtsgeschäfte entsprechend anzuwenden, die die Durchsetzung des Anspruchs auf die Störungsbeseitigung selbst vereiteln sollen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1995 - 10 S 8281/95  

    Keine Anordnung von Erkundungsmaßnahmen gegen ehemaligen Eigentümer nach

    Zur Sittenwidrigkeit einer Veräußerung eines mit Altlasten behafteten Grundstücks.(S. 6 f) A.A. die Entscheidung in der Hauptsache: U. v. 20.01.1998 - 10 S 233/97 -.
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