Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74 |
Veräußerung des Unfallwagens
§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive Reparaturkosten, (kein) fiktiver Nutzungsausfall
Volltextveröffentlichungen (5)
- Alpmann Schmidt
BGB § 249
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Schadensberechnung auf Reparaturkostenbasis
- kneifel.de
- kneifel.de
Fiktive Abrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Rechtsfragen zum manipulierten Unfall" von Vors. Richter a. LG Helmut Krumbholz, original erschienen in: DAR 2004, 67 - 71.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 66, 239
- NJW 1976, 1396
- VersR 1976, 874
- DB 1976, 1522
- BB 1977, 116
Wird zitiert von ... (90)
- BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83
Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
Das BerGer. geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 66, 239 = NJW 1976, 1396) davon aus, dass der Geschädigte den Anspruch auf Zahlung der Reparaturkosten für ein unfallgeschädigtes Kraftfahrzeug nicht schon dadurch verliert, dass er das Fahrzeug in beschädigtem Zustand veräußert.Das BerGer. hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (BGHZ 66, 239 (248) = NJW 1976, 1396; VersR 1978, 182 (183)) weiter ausgeführt, dass die Möglichkeit der Abrechnung auf der Basis fiktiver Reparaturkosten den Geschädigten nicht von der Verpflichtung befreie, unter mehreren vom Erfolg her gleichwertigen Mitteln der Schadensbeseitigung das am wenigsten aufwendige auszuwählen.
Der Senat hat bereits in der grundlegenden Entscheidung BGHZ 66, 239 (246 ff.) = NJW 1976, 1396 die aus der Dispositionsfreiheit des Geschädigten folgende Möglichkeit der Abrechnung auf der Basis einer fiktiven Reparatur in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt.
So hat er ausgeführt, die grundsätzliche Freiheit des Geschädigten, sich auch dann noch für die Forderung von Reparaturkosten zu entscheiden, wenn eine Reparatur nicht mehr in Frage komme, enthebe ihn nicht der Pflicht, unter mehreren vom Erfolg her gleichwertigen Mitteln der Schadensbeseitigung sich für dasjenige zu entscheiden, das einen deutlich geringeren Aufwand mit sich bringe (BGHZ 66, 239 (248) = NJW 1976, 1396 (1398 l. Sp.)).
Auch heißt es in der Entscheidung BGHZ 66, 239 (247) = NJW 1976, 1396 (1397 r. Sp.) : "Ferner besteht dann, wenn der Gläubiger den Kraftwagen nicht hat reparieren lassen, auch kein Anlass dafür, den Umfang der erforderlichen Aufwendungen aus seiner besonderen Lage heraus gegebenenfalls billigerweise großzügig zu bemessen ... Vor allem aber werden fiktive Reparaturkosten immer nur dann anzuerkennen sein, wenn sie im strengen Sinne wirtschaftlich erscheinen.
So ist der letztgenannte Gesichtspunkt für den Senat Anlass gewesen, in Fällen, in denen der Geschädigte den Unfallwagen für einen Neuwagen besonders günstig in Zahlung gegeben hatte, die Abrechnung nach Reparaturkosten trotz Überschreitens des Vergleichswerts nach Wiederbeschaffungskosten zu billigen (BGHZ 66, 239 = NJW 1976, 1396; Senat, VersR 1978, 235).
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Versicherungsrecht - Schadensersatz nach Verkehrsunfall
Der Wille des Geschädigten zur Reparatur kann nicht zur Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung des zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrags erhoben werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 66, 239, 241).Ob diese tatsächlich für eine Instandsetzung eingesetzt werden, liegt in der Disposition des Geschädigten (vgl. Senatsurteil BGHZ 66, 239, 244 f.).
Da er am Schadensfall nicht verdienen darf, ist in einem solchen Fall sein Anspruch der Höhe nach durch die Kosten der Ersatzbeschaffung begrenzt (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 247; vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593 …und vom 7. Juni 2005 - VI ZR 192/04 - aaO).
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Schadensersatzrecht - Fiktive Reparaturkosten: Stundenverrechnungssätze
Zwar hält das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Rechtsmeinung grundsätzlich einen Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon für gegeben, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren läßt (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Senatsurteile, BGHZ 66, 239, 241; vom 6. November 1973 - VI ZR 163/72 - VersR 1974, 331; vom 22. November 1977 - VI ZR 119/76 - VersR 1978, 235; vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593; vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 1056; vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - VersR 1992, 710 und vom heutigen Tag, dem 29. April 2003 - VI ZR 393/02 -; vgl. hierzu auch Steffen, NZV 1991, 1, 2; ders. NJW 1995, 2057, 2062; ders. DAR 1997, 297).
- BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
Schadensrecht - Kosten der Ersatzbeschaffung begrenzen fiktive Reparaturkosten
Zwar ist der Geschädigte nach dem Senatsurteil BGHZ 66, 239, 244 nicht gehindert, auch dann nach den fiktiven Reparaturkosten abzurechnen, wenn er tatsächlich nicht repariert, sondern das Fahrzeug unrepariert veräußert.In einen solchen Fall ist sein Anspruch jedoch der Höhe nach durch die Kosten der Ersatzbeschaffung begrenzt (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 247 und vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593).
Auch wenn es den Schädiger grundsätzlich nichts angeht, wie der Geschädigte mit dem unfallbeschädigten Kfz verfährt (BGHZ 66, 239, 246), ändert dies nichts daran, daß zunächst einmal nach sachgerechten Kriterien festzustellen ist, in welcher Höhe dem Geschädigten angesichts des ihm verbliebenen Restwerts seines Fahrzeugs durch den Unfall überhaupt ein Vermögensnachteil erwachsen ist (Senatsurteil vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457).
- BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85
Kosten einer kosmetischen Operation
Bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges hat der Senat allerdings den Anspruch auf Ersatz sog. fiktiver Reparaturkosten im Grundsatz gebilligt (BGHZ 66, 239; Urteile vom 22. November 1977 - VI ZR 114 und 119/76 - VersR 1978, 182, 235; 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593; 18. Juni 1985 - VI ZR 126/84 - VersR 1985, 963).a) Diesen Anspruch auf Zahlung der erforderlichen Herstellungskosten hat der erkennende Senat seit der grundlegenden Entscheidung vom 23. März 1976 (BGHZ 66, 239 dem Geschädigten bei Beschädigung seines Kraftfahrzeuges auch dann zuerkannt, wenn er von vornherein nicht die Absicht hat, die Wiederherstellung des Fahrzeugs zu veranlassen, sondern sich anderweitig zu behelfen, es etwa unrepariert fortbenutzen oder, wie in jenem Fall, beim Erwerb eines Neufahrzeugs unrepariert in Zahlung geben will. Die Rechtfertigung für diese Zubilligung "fiktiver" Reparaturkosten hat der Senat in der schon früher unter Berufung auf die Entstehungsgeschichte (Prot. I 296, 297) von ihm bejahten Dispositionsfreiheit des Geschädigten gesehen (vgl. BGHZ 54, 82, 84 ff.; 61, 56, 58; 61, 346, 347; 63, 182, 184).
In allen Fällen, in denen der BGH diese Dispositionsfreiheit des Geschädigten bejaht hat, ging es um Schadensersatzansprüche wegen Sachbeschädigung (BGHZ 61, 56, 58; 61, 346, 347; 66, 239, 241;76, 216, 221; 81, 385, 391; BGH, Urteile vom 24. März 1977 - VII ZR 319/75 - NJW 1977, 1819; vom 4. Mai 1982 - VI ZR 166/80 - NJW 1982, 1864, 1865).
In derartigen Fällen geht die Entscheidung des Geschädigten darüber, wie er den Geldbetrag verwendet, und sein damit verbundener völliger oder teilweiser Verzicht auf die Herstellung, an der sich der Geldbetrag orientiert, wesensmäßig nicht über eine auf Umschichtung des Schadens in seinem Vermögen gerichtete Vermögensdisposition hinaus: die Reparaturbedürftigkeit der beschädigten Sache schlägt sich allein im Vermögen des Geschädigten nieder, und sie bleibt allein hierin ausgedrückt, gleichgültig wie er sich wegen der Verwendung des Geldbetrages entscheidet (vgl. BGHZ 66, 239, 244 f. Läßt er die Sache reparieren, wird er mit den hierfür erforderlichen Kosten belastet. Veräußert er die Sache unrepariert, so wird er einen entsprechend niedrigeren Verkaufserlös erzielen. Auch wenn er die Sache unrepariert weiterbenutzt, bleibt sein Vermögen insofern belastet, als der Wert der beschädigten Sache geringer ist als der der unbeschädigten. Mit der Zahlung der erforderlichen Reparaturkosten ist der Vermögensschaden des Geschädigten wiederhergestellt (BGHZ 66, 239, 245).
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auch dieses Wirtschaftlichkeitspostulat hat der Senat mehrfach betont (Senatsurteile BGHZ 155, 1, 3; 154, 395, 387; 115, 364, 373; 115, 375 ff.; 66, 239, 248 f.; 63, 182, 186 f.; 61, 346, 349 ff. und vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593, 594). - BGH, 22.05.1985 - VIII ZR 220/84
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung einer mit gemieteten …
Zwar habe der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für den Fall der Veräußerung eines unfallbeschädigten, unausgebesserten Kraftfahrzeugs die Auffassung vertreten, die Reparaturbedürftigkeit habe sich bei dem Geschädigten als Vermögenseinbuße niedergeschlagen, die im Zeitpunkt der freiwilligen Entäußerung ihren Abschluß gefunden habe; der Geschädigte verliere daher seinen Anspruch auf Ersatz der Instandsetzungskosten nicht schon dadurch, daß er sich die Instandsetzung durch die Veräußerung unmöglich mache (Urteil vom 23. März 1976 - VI ZR 41/74 = BGHZ 66, 239 = NJW 1976, 1396 = JR 1977, 415 m.Anm. Heinze).Zwar befindet sich die Revision in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung im Schrifttum, soweit sie § 249 Satz 2 BGB den Grundsatz entnimmt, der Schädiger könne dem Geschädigten die Verwendung des ihm zustehenden Geldbetrages zur Herstellung nicht vorschreiben (BGHZ 54, 82, 85; 61, 56, 58; 63, 182, 184; 66, 239, 241; 76, 216, 221 (alle VI. Zivilsenat); 81, 385, 391 (V. Zivilsenat); NJW 1977, 1819 (VII. Zivilsenat)).
In seiner Entscheidung vom 10. Juli 1984 - VI ZR 262/82 (BGHZ 92, 85, 87 = NJW 1984, 2282 = JZ 1985, 39 m.Anm. Medicus) hält dieser - gerade unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 23. März 1976 (BGHZ 66, 239) - im Grundsatz daran fest, der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB setze voraus, daß eine Herstellung der Sache überhaupt noch möglich sei, was im übrigen auch der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum entspricht (so schon RG HRR 1933 Nr. 1405; JW 1937, 3223, 3224; OLG Oldenburg NJW 1974, 2130, 2131; KG VersR 1974, 576, 577;… Staudinger/Medicus, BGB, 12. Aufl., § 249 Rdn. 220 ff m.w.N.).
Diese Frage hat der VI. Zivilsenat für die Veräußerung eines beschädigten Kraftfahrzeugs verneint (BGHZ 66, 239), der V. Zivilsenat hat sie dagegen für die Veräußerung eines beschädigten Hausgrundstücks bejaht (BGHZ 81, 385).
- BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85
Schadensersatz wegen mangelhafter Ausführung; Veräußerung des Grundstückes
b) Aus diesem Grund hat auch der VI. Zivilsenat an seiner Rechtsprechung (BGHZ 66, 239 ) festgehalten, wonach der Geschädigte den Anspruch auf Zahlung der Instandsetzungskosten für ein durch Unfall beschädigtes Kraftfahrzeug nicht schon dadurch verliert, daß er das Fahrzeug in beschädigtem Zustand veräußert.Zusätzliche Schäden und eine Verteuerung der Wiederherstellungskosten gehen deshalb in der Regel zu dessen Lasten (vgl. BGHZ 66, 239, 245).
Vielmehr darf der Geschädigte, der über die schadhafte Sache verfügt hat, billigerweise nicht anders gestellt werden als derjenige, der nach Erhalt des für die Wiederherstellung bzw. Mangelbeseitigung erforderlichen Betrages die schadhafte Sache doch weiter gebraucht (vgl. BGHZ 35, 396, 398; 66, 239, 244).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auch die letztere Art der Schadensbeseitigung ist, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat und woran er weiter festhält, eine Form der Naturalrestitutitution (BGHZ 66, 239, 247;… Senatsurteil vom 20. Juni 1972 = aaO; ständ.Rspr., s. auch BGHZ 92, 85, 87 f).Auch dieses Wirtschaftlichkeitspostulat hat der Senat, mehrfach betont (BGHZ 54, 82, 84 ff; 61, 346, 349 ff; 63, 18 186 f; 66, 239, 248 f; Senatsurteil vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593, 594).
- BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Schadensrecht - Überdurchschnittlicher Erlös
Es ist also Rücksicht auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflußmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 245, 248 f.; 115, 364, 369; 155, 1, 5).Der Schädiger hat freilich keinen Anspruch darauf, daß sich der Geschädigte zu einem Verkauf in dem Sondermarkt der Internet-Restwertaufkäufer entschließt (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 248;… vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - aaO, 595).
- BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08
Sachverständige - Ermittlung des Fahrzeugrestwerts: Einbeziehung von Angeboten?
- BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91
Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05
Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag
- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Restwert nach Totalschaden realistisch ansetzen
- BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03
Mietrecht - Unwirksamkeit v. Schönheitsreparaturklauseln mit starrem Fristenplan
- BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05
Schadensrecht - Erst Abrechnung nach Wiederbeschaffungsaufwand, dann Reparatur
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06
Schadensrecht - Weiterbenutzung des beschädigten Autos im Totalschadensfall
- BGH, 12.03.2009 - VII ZR 88/08
Schadensrecht - Fiktiver Schadensersatz
- BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04
Schadensrecht - Schadensersatz für Ersatzfahrzeug
- KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06
Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines …
- BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am …
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05
Wettbewerbsrecht - Anwaltskosten für ein sog. Abschlussschreiben: Voraussetzung?
- BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Wohnungseigentümer: Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen; AGB: …
- BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11
Schadensrecht - Keine Bindung an fiktive Schadensberechnung von Sachverständigem
- BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06
Schadensrecht - Gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung: Nachteil?
- BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88
Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91
Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden
- BGH, 04.05.2001 - V ZR 435/99
Übergang des Schadensersatzanspruchs bei Übereignung eines beschädigten …
- BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80
Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 …
- BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01
Bürgschaftsrecht - Schadensersatz wegen Entwertung der Haftungserklärung
- BGH, 28.10.1993 - VII ZR 256/92
Umfang des Schadensersatzanspruchs
- OLG Köln, 11.05.2004 - 22 U 190/03
Zulässige Restwertermittlung von Unfallwagen ohne Berücksichtigung unzugänglicher …
- BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Nutzungsausfallentschädigung bei Verkehrsunfall
- BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87
Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines …
- OLG Köln, 18.06.1993 - 19 U 241/92
Ersatz der Mängelbeseitigungskosten
- BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77
Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als …
- BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08
Rechtsanwälte - Bestreiten bezifferter Ansprüche im Regressprozess nicht möglich
- OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04
Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall
- KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00
Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger …
- BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82
Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei …
- BGH, 08.07.1999 - III ZR 159/97
Haftung für Bergschäden im Gebiet der ehemaligen DDR
- BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10
Schadensrecht - Ersatz von Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert
- OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 579/04
Mietrecht - Vorteilsausgleich einer Mietabfindung
- BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83
Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten …
- OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97
130 %-Grenze gilt auch bei Nutzfahrzeugen
- OLG Karlsruhe, 13.10.2011 - 1 U 105/11
Kein Anwaltshonorar für die Einholung der Deckungszusage der …
- LG Bochum, 17.10.2003 - 5 S 109/03
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Mehrwertsteuer-Abzug vom …
- OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
Zur Frage, ob sich nach einem wirtschaftlichen Totalschaden eines Kraftfahrzeugs …
- OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98
Kein Anspruch auf Ersatz fiktiver Heilbehandlungskosten
- OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
- OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich eines Baumes auf einem Schulgelände: …
- OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05
Verfahrensrecht - Wann ist Anerkenntnis "sofortig" bei erst unschlüssiger Klage?
- LG Siegen, 17.11.2009 - 1 S 49/09
- OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98
Haftung des Architekten für Planungsfehler bei falscher Drehrichtung einer …
- BGH, 23.07.2004 - IX ZR 267/02
Geltendmachung von Einwendungen nach Abtretung einer Forderung
- LG Kaiserslautern, 28.12.2005 - 1 S 106/05
Internet-Restwertangebote
- OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten bei Reparatur in …
- OLG Saarbrücken, 27.07.2008 - 5 W 154/08
Funktionelle Zuständigkeit des OLG bei Rechtsmittelentscheidungen mit …
- OLG Köln, 13.10.1993 - 11 U 79/93
Schadensersatz Reparaturkosten Wiederbeschafungswert
- AG Bad Oeynhausen, 08.03.2005 - 11 C 512/04
- OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 263/98
- OLG Hamburg, 26.02.2001 - 12 W 3/01
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich
- LG Rostock, 22.04.2009 - 1 S 276/08
Nutzungsausfall: Beweislast für den Grund der Verzögerung einer Ersatzbeschaffung
- OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08
Höhe der Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung eines …
- AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
Kein Nutzungsausfall mehr nach anderthalb Jahren nach dem Unfallereignis - zu …
- OLG München, 25.04.1989 - 5 U 2473/88
- OLG München, 08.01.1991 - 5 U 3782/90
Das Prognoserisiko für eine Überschreitung der Reparaturkosten gegenüber dem …
- OLG Oldenburg, 17.01.1991 - 14 U 76/90
- OLG Nürnberg, 25.06.1992 - 2 U 766/92
- LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99
Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz für eingebrachte Sachen des …
- AG Düsseldorf, 02.07.1999 - 234 C 5300/99
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.2000 - 4 S 1587/98
Regressforderung des Dienstherrn - Nutzungsentschädigung für beschädigtes …
- AG Düsseldorf, 12.04.2006 - 53 C 2361/06
- OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09
- BGH, 23.03.1976 - VI ZR 10/75
Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Abrechnung auf fiktiver Reparaturbasis
- KG, 04.09.1980 - 22 U 2463/80
Kfz-Schaden-Abrechnung auf Neuwagenbasis
- OLG Karlsruhe, 19.12.1980 - 10 U 106/80
- AG Köln, 24.02.1984 - 266 C 527/83
- OLG Oldenburg, 21.05.1984 - 9 U 13/84
Schadensberechnung bei Verkauf eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
- LG Braunschweig, 12.09.1985 - 7 S 154/85
- OLG Köln, 16.03.1994 - 11 U 217/93
Verkehrsrecht Halterhaftung Verkehrssicherungspflicht
- KG, 25.09.2003 - 24 O 497/02
- OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 1 U 46/04
- AG Bad Oeynhausen, 03.02.2009 - 11 C 93/08
- OLG Oldenburg, 31.05.1978 - 2 U 236/77
- AG Langenfeld, 10.10.2005 - 33 C 56/05
- AG Cloppenburg, 17.10.2007 - 21 C 911/07
- AG Frankfurt/Main, 23.06.2009 - 30 C 281/09
- OLG Köln, 06.04.2004 - 22 U 190/03
Restwertbewertung eines Unfallfahrzeugs
- LG Düsseldorf, 02.09.2011 - 20 S 73/11
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