Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98   

Verbringung des Sohnes nach Pakistan

§ 235 Abs. 1 StGB a.F., auch Umgangsrecht nach § 1684 BGB ist vom Schutzbereich erfaßt, Strafbarkeit auch des allein sorgeberechtigten Elternteils;

§ 235 Abs. 1 StGB, Voraussetzungen der "List";

§ 55 Abs. 1 StGB, "begangen hat": maßgeblich ist bei Dauerdelikten die Beendigung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 235 StGB a.F. (10. März 1987), § 2 Abs. 3 StGB; § 55 Abs. 1 StGB;
    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils; Gesamtstrafenbildung; Milderes Gesetz

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 235 F.: 10. März 1987

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 44, 355
  • NJW 1999, 1344
  • FamRZ 1999, 651
  • StV 2000, 356
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)  

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09  

    Familienrecht - Entscheidung über Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Nach einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist dem Elternteil die Ausreise mit dem Kind erlaubt (a.A. Staudinger/Rauscher BGB [2006] § 1684 Rdn. 67 f.) und kann die Verbringung des Kindes in das Ausland durch den (insoweit) sorgeberechtigten Elternteil nur unter besonderen Umständen rechtswidrig sein (vgl. BGHSt 44, 355 = FamRZ 1999, 651).

    Eine Verbringung des Kindes in das Ausland wäre dann rechtswidrig (vgl. auch Staudinger/Pirrung [2009] HKÜ Rdn. D 37; zur Strafbarkeit BGHSt 44, 355 = FamRZ 1999, 651).

  • BGH, 09.02.2006 - 5 StR 564/05  

    Entziehung Minderjähriger (Entziehung durch List; Qualifikation der konkreten

    Es hat eine solche konkrete Gefährdung jedoch nicht festzustellen vermocht, weil über den tatsächlichen Zustand der Kinder keine Erkenntnisse gewonnen werden konnten (vgl. dazu BGH NJW 1999, 1344, 1346).

    Die Entziehung Minderjähriger ist eine Dauerstraftat (vgl. RG DR 1942, 438, 439; BGH NJW 1999, 1344, 1346; Gribbohm aaO Rdn. 128; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 12; Joecks, StGB 6. Aufl. § 235 Rdn. 2; Wessels/Hettinger, Strafrecht Besonderer Teil/1, 29. Aufl. Rdn. 437).

  • BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00  

    Bundesgerichthof entscheidet über Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts

    Es ist zweifelhaft, ob diese Sicht richtig ist (anders etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 5 UF 78/01 - FamRZ 2002 zur Veröffentlichung bestimmt in Heft 15; Soergel/ Strätz BGB 12. Aufl. § 1634 Rdn. 5; Erman/Michalski BGB 10. Aufl. § 1684 Rdn. 5; Staudinger/Rauscher BGB 13. Bearb., § 1684 Rdn. 25; RGZ 141, 319, 320 auf der Grundlage der Annahme, das Umgangsrecht sei ein dem Berechtigten verbliebener Teil der elterlichen Gewalt; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 594/98 - FamRZ 1999, 651, 652: "absolutes ... Recht").
mehr
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03  

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    Eine solche Tat ist nur dann vor einer anderweitigen, früheren Verurteilung im Sinne des § 55 Abs. 1 StGB begangen, wenn sie zuvor beendet war (vgl. BGH NJW 1999, 1344, 1346; siehe auch Laufhütte in LK 11. Aufl. vor § 174 Rdn. 20).
  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05  

    Keine Strafe ohne Schuld ("ne bis in idem"); Kindesentziehung (Dauerdelikt;

    a) Bei dem vorgeworfenen Verhalten - Nichtabgabe der Zustimmungserklärung zur Ausreise trotz rechtskräftiger familienrechtlicher Entscheidung - handelt es sich um ein Unterlassen im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB (vgl. Gribbohm, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. 2005, Rn. 75 zu § 235 StGB), das der Beschwerdeführer als Dauerdelikt begeht (vgl. ausdrücklich zur Kindesentziehung: Reichsgericht, Entscheidung vom 12. Dezember 1941 - 1 D 463/41 -, DR 1942, S. 438 ; Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 594/98 -, NJW 1999, S. 1344 ; Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 564/05 -, NStZ 2006, S. 447 = StV 2006, S. 470).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 15 UF 233/00  

    Recht des nichtehelichen Kindes auf Umgang mit dem Vater

    Dieser kann nämlich unabhängig davon, ob er nur eingeschränkte, teilweise oder überhaupt keine sorgerechtlichen Befugnisse hat, jederzeit in die volle sorgerechtliche Position einrücken (§§ 1672, 1678, 1680, 1681, 1696 BGB; vgl. BGH FamRZ 1999, 651 f.).
  • BGH, 18.05.2010 - 1 StR 111/10  

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Tenorierung; Konkurrenzen;

    Dies gilt auch für echte Unterlassungsdelikte (Senat BGHR StGB § 55 Abs. 1 Begehung 1; zu Dauerdelikten Senat Urteil vom 02.12.2003 - 1 StR 102/03; BGH NJW 1999, 1344).".
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2001 - 5 UF 78/01  

    Ersatz der vergeblich aufgewendeten Kosten für die Anreise und Aufenthalt zu

    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der das Umgangsrecht als ein absolutes, die Befugnisse des Personensorgeberechtigten einschränkendes Recht sieht und dieses dem Schutz des § 235 StGB unterstellt (BGH, FamRZ 1999, 651).
  • BGH, 04.04.2000 - 5 StR 105/00  

    Bildung einer Gesamtstrafe; Härteausgleich; Zäsur

    Danach ist die neue Tat nur dann, vor der früheren Verurteilung begangen, wenn sie zuvor beendet war (vgl. BGH NJW 1999, 1344, 1346 und 1997, 750, 751 [insoweit in BGHSt 44, 355 und BGHSt 42, 268 nicht abgedruckt]).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 1St RR 27/01  

    Rechtsfolgenausspruch bei Entziehung Minderjähriger

    Deutlich wird dies auch in einem Vergleich etwa mit der Fallgestaltung, wie sie beispielsweise einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.2.1999 (BGHSt 44, 355) zugrunde lag oder mit der Strafzumessungspraxis etwa bei Körperverletzungsdelikten nach § 223 StGB, bei denen es - bei gleichem Strafrahmen - selbst bei einschlägig und wiederholt vorbestraften Schlägern nach den Erfahrungen des Senats nur selten (wenn überhaupt) zu vergleichbaren Freiheitsstrafen kommt.
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 416/07  

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsurwirkung; verfehlter

  • OLG Hamburg, 03.11.2004 - II 137/04  

    Zur Frage der Begehung einer Tat vor einer früheren Verurteilung i.S.d. § 55 Abs.

  • OLG Hamburg, 03.11.2004 - 137/04  

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe bei versuchten Betrugstaten

  • AG Hamburg, 21.12.2005 - 843-159/05  
  • KG, 26.11.2003 - 3 Ws 524/02  
  • OLG Hamburg, 03.11.2004 - II - 137/04  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht