Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86   

Verdachtsmomente in Spurenakte

§ 52 StPO, Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund des Verhältnisses zu einem Mitbeschuldigten gilt bei förmlicher Verfahrensverbindung im Verhältnis zu allen Mitbeschuldigten und dauert auch bei Verfahrenstrennung fort, die Staatsanwaltschaft bestimmt die Beschuldigtenstellung und Mitbeschuldigtenstellung;

§ 66 Abs. 1 StGB, "zu zeitiger Freiheitsstrafe", Sicherheitsverwahrung kann auch neben lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe (§ 54 Abs. 1 Satz 1 StGB) angeordnet werden

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 53, § 54, § 57a, § 66, § 67c

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des Zeugen; Verhängung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 34, 138
  • NJW 1987, 1955
  • NStZ 1987, 83
  • MDR 1986, 1040
  • StV 1986, 513



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Wird zitiert von ... (25)  

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91  

    nemo tenetur se ipso accusare

    Neben der Stärke des Verdachtes ist auch von Bedeutung, wie sich das Verhalten des Beamten nach außen, auch in der Wahrnehmung des Befragten darstellt (vgl. - in anderem Zusammenhang - BGHSt 34, 138, 140).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

    Nach überkommener Rechtsprechung erlischt dieses Zeugnisverweigerungsrecht selbst dann nicht, wenn der Angehörige des Zeugen später aus dem Verfahren gegen den Angeklagten ausscheidet (vgl. nur BGHSt 34, 138, 139).

    Nach überkommener Rechtsprechung erlischt dieses Zeugnisverweigerungsrecht selbst dann nicht, wenn der Angehörige des Zeugen später aus dem Verfahren gegen den Angeklagten ausscheidet (vgl. nur BGHSt 34, 138, 139).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98  

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Der Vortrag der Revision, die Zeugin B.B. sei verfahrensfehlerhaft nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Ehefrau des früheren Mitbeschuldigten H. B. (vgl. BGHSt 34, 138; 215; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 52 Rdn. 11 m.w.N.) belehrt worden, ist nicht erwiesen.
mehr
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94  

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Beschuldigter in diesem Sinne ist aber nur der Tatverdächtige, gegen den das Verfahren als Beschuldigter betrieben wird (BGHSt 10, 8, 12; 34, 138, 140; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Einleitung 76 ff.).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 500/11  

    Unterbliebene Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertungsverbot bei

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass in irgendeinem Verfahrensabschnitt, also auch im Ermittlungsverfahren, ein gegen die mehreren Beschuldigten gerichtetes zusammenhängendes einheitliches Verfahren in Bezug auf dieselbe Tat im Sinne des historischen Geschehens anhängig war ( BGHSt 32, 25, 29; 34, 138, 141).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass in irgendeinem Verfahrensabschnitt, also auch im Ermittlungsverfahren, ein gegen die mehreren Beschuldigten gerichtetes zusammenhängendes einheitliches Verfahren in Bezug auf dieselbe Tat im Sinne des historischen Geschehens anhängig war (BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 29; BGH, Urteil vom 23. Juli 1986 - 3 StR 164/86, BGHSt 34, 138, 141).

  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98  
    Für den Bestand eines solchen Zeugnisverweigerungsrechts des Zeugen und die entsprechende Belehrungspflicht des Gerichts gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO ist jedoch stets Voraussetzung, daß zwischen dem Verfahren gegen den Angehörigen des Zeugen und gegen den anderen Beschuldigten oder Angeklagten, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, eine prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht oder bestanden hat, daß sie - der Angehörige des Zeugen und der Angeklagte - in bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH NJW 1974, 758; MDR 1979, 952, 953-; NStZ 1985, 419; BGHSt 34, 138, 139 f. und 34, 215; BGHR StPO § 52 I Nr. 3 Mitbeschuldigter 8).

    Wird das Zeugnisverweigerungsrecht eines Zeugen, dessen Angehöriger im Hinblick auf einen konkreten Sachverhalt Mitbeschuldigter des Angeklagten war, an derart eng begrenzte Voraussetzungen prozessualer Gemeinsamkeit geknüpft, ist es dem Tatrichter möglich, verläßlich festzustellen, ob und aus welchem Grund ein Weigerungsrecht in Betracht kommt; dadurch wird vor allem die erforderliche Rechtsklarheit gewährleistet (BGHSt 34, 138, 139 f. und 34, 215, 217; vgl. auch schon BGH NJW 1974, 758).

  • BGH, 21.03.2000 - 5 StR 41/00  

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Deshalb muß oder kann neben lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe auf Sicherungsverwahrung erkannt werden, wenn unabhängig von der mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndeten Tat wegen einer weiteren Tat eine in die Gesamtfreiheitsstrafe einbezogene zeitige Freiheitsstrafe verwirkt ist, hinsichtlich derer die formellen und materiellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 oder 2 StGB gegeben sind ( BGHSt 34, 138, 143 f.).

    Diese Ungleichbehandlung entspricht der Ungleichheit der Rechtsfolgen im Verhältnis von Tätern, die mehrmals zu lebenslanger Freiheitsstrafe, und Tätern, die zu mehreren zeitigen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind ( BGHSt 34, 138, 145).

  • BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86  

    Prozessualer Beschuldigtenbegriff

    Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte und steht der Zeuge auch nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 32, 25 [29]; BGHSt 34, 138f; BGH NStZ 1985, 419; 1984, 176; 1982, 389; BGH StV 1981, 117; BGH NJW 1980, 67).

    Es genügt vielmehr, daß zwischen den Angehörigen des Zeugen und dem anderen, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, in irgendeinem Stadium des Verfahrens prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne bestanden hat, daß sie in bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGHSt 34, 138; BGH NStZ 1985, 419; BGH StV 1982, 557; BGH MDR 1979, 952; BGH NJW 1974, 758; BGH NStZ 1984, 176; vgl. auch BGHSt 32, 25 [29] sowie Pelchen in KK § 52 Rn. 6).

  • BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00  

    Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts ist die Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ausgeschlossen, wenn die lebenslange Freiheitsstrafe als Einzelstrafe verhängt oder als Gesamtstrafe aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen gebildet wurde (BGHSt 33, 398; 34, 138).

    Der Bundesgerichtshof hat angesichts dieses eindeutigen Gesetzeswortlauts die Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ausgeschlossen, wenn die lebenslange Freiheitsstrafe als Einzelstrafe verhängt oder als Gesamtstrafe aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen gebildet wurde (BGHSt 33, 398; 34, 138; BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 5 StR 41/00).

  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01  

    Verfahrensrecht - Beweisverbot im Rahmen eines Zivilprozesses

    a) Offen bleiben kann, ob die Feststellungen des Berufungsgerichts dessen Rechtsansicht tragen, der Poizeibeamte sei verpflichtet gewesen, den Beklagten als Beschuldigten zu belehren, ehe er ihn befragte (vgl. zu den Voraussetzungen einer Belehrungspflicht BGHSt 34, 138, 140; BGHSt 37, 48, 51 f.; BGHSt 38, 214, 227 f. und BGH, Beschluß vom 28. Februar 1997 - StB 14/96 - NJW 1997, 1591).
  • BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02  

    Verurteilung wegen Raubmords an Rentner in Gießen bestätigt

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97  

    Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht;

  • BGH, 28.02.1997 - StB 14/96  
  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97  
  • BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87  

    Keine Schuldspruchänderung nach Eintritt der (Teil-) Rechtskraft; Mißachtung des

  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97  
  • BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95  

    Das K.O.M.I.T.E.E. - §§ 136, 163a StPO, Beschuldigtenstellung, §

  • OLG Karlsruhe, 30.07.1997 - 1 Ws 93/97  
  • BayObLG, 18.06.1991 - RReg. 1 St 107/91  
  • OLG Köln, 14.02.2002 - 2 Ws 61/02  
  • BGH, 29.08.1989 - 5 StR 376/89  
  • BGH, 13.06.1990 - 3 StR 132/90  
  • BGH, 31.10.1990 - 2 StR 231/90  
  • BGH, 04.01.1993 - StB 18/92  
  • BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02  
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