Rechtsprechung
   BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87   

Vereinsverbot

§ 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG, Art. 9 Abs. 2, 19 Abs. 4 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Vereinsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfasungsrechtliche Unbedenklichkeit der Strafbewehrung von vollziehbaren Vereinsverboten

Verfahrensgang

  • LG Hamburg, 26.02.1987 - 1/87 KLs = (37a) 5/85
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 80, 244
  • NJW 1990, 37
  • NStZ 1989, 534
  • MDR 1990, 204
  • MDR 1990, 217
  • NVwZ 1990, 156
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (72)  

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08  

    Private Krankenversicherungen müssen mehr Wettbewerb hinnehmen //

    9 Abs. 1 GG gewährleistet die Freiheit zum Beitritt zu bestehenden Vereinen, die freie Teilnahme der Mitglieder an der Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren ihrer Willensbildung und die Führung der Geschäfte (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 80, 244 ).

    Der persönliche Schutzbereich erfasst dabei nicht nur die natürlichen Personen, welche sich zu einem Verein zusammenschließen, sondern auch den Verband selbst in seinem Recht auf Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren der Willensbildung und die Führung der Geschäfte sowie das Recht auf Entstehen und Bestehen (vgl. BVerfGE 80, 244 ; stRspr).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88  

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Er folgt aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG (Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen) sowie aus dem Rechtsstaatsprinzip ( BVerfGE 45, 187 [259 f.]; 50, 205 [214]; 80, 244 [255]).

    Aus ihm ergibt sich, daß Tatbestand und Rechtsfolge sachgerecht aufeinander abgestimmt sein müssen ( BVerfGE 80, 244 [255]; vgl. auch BVerfGE 25, 269 [286]).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07  

    Rügeverkümmerung

    Der Strafprozess hat das aus der Würde des Menschen als eigenverantwortlich handelnder Person abgeleitete Prinzip, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf (vgl. BVerfGE 80, 244, 255; 95, 96, 140), zu sichern und entsprechende verfahrensrechtliche Vorkehrungen bereitzustellen.

    Der Strafprozess hat das aus der Würde des Menschen als eigenverantwortlich handelnder Person abgeleitete Prinzip, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf (vgl. BVerfGE 80, 244 ; 95, 96 ), zu sichern und entsprechende verfahrensrechtliche Vorkehrungen bereitzustellen.

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht