Rechtsprechung
| BGH, 18.11.1980 - VI ZR 215/78 |
Verfolgungsjagd nach Unfallflucht
§ 823 Abs. 1 BGB, Besitz als geschütztes "sonstiges Recht", Haftungsschaden (des Mietwagenfahrers), § 7 StVG;
§ 823 BGB, Herausforderung, § 254 BGB;
§ 142 StGB als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
Dem Mieter eines durch einen Unfall beschädigten Fahrzeugs stehen gegenüber dem Schädiger eigene Ansprüche wegen der Verletzung seines unmittelbaren Besitzrechts zu
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Umfang der Ersatzpflicht bei Beschädigung einer Sache beim Betrieb eines Kfz; Haftungsschaden des Mieters eines Kfz
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1981, 750
- MDR 1981, 396
- VersR 1981, 161
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 12.03.1996 - VI ZR 12/95
Haftung des Flüchtenden für Verfolgungsschäden; Mitverschulden des Verfolgers
Bei der Frage nach der Überbürdung eines "gesteigerten" Verfolgungsrisiko auf den Fliehenden, um dessen Verwirklichung es im Streitfall allein geht, ist zwar zu bedenken, daß ein Beamter, zu dessen dienstlichen Aufgaben die im öffentlichen Interesse liegende Verfolgung von Straftätern gehört, sich in seinem Bemühen um sorgfältige Pflichterfüllung in weiterem Umfang als andere Personen zur Eingehung auch höherer Risiken herausgefordert fühlen darf (vgl. auch Senatsurteil vom 18. November 1980 - VI ZR 215/78 - VersR 1981, 161, 162).Freilich darf bei der gerechten Verteilung des Verfolgungsrisikos nicht aus den Augen verloren werden, daß die Überbürdung des gesteigerten Risikos nicht zu einer Haftung des Fliehenden für die Verwirklichung solcher Ge fahren führt, denen sich der verfolgende Beamte in gänzlich unangemessener Weise ausgesetzt hat (BGHZ 63, 189, 193; Senatsurteil vom 18. November 1980 - VI ZR 215/78 - aaO. S. 162).
Daß er sich, wie oben dargelegt, sehr schnell entscheiden mußte, ob er dem Beklagten durch die Fensteröffnung nachspringen oder etwa wie sein Kollege M. die Verfolgung über die Treppe aufnehmen sollte, verringerte zwar die Anforderungen an die von ihm im Rahmen des § 254 BGB zu erwartende Sorgfalt (Senatsurteil vom 18. November 1980 - VI ZR 215/78 - aaO. S. 162).
- BGH, 07.05.1991 - VI ZR 259/90
Schadensersatz wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung; Possessorischer …
Dieser Zuweisungsregelung hat auch die deliktische Lastenzuweisung Rechnung zu tragen (BGHZ 73, 355, 362; 79, 232, 236 ff; vom erkennenden Senat bisher offen gelassen in den Urteilen vom 9. März 1976 - VI ZR 137/74 - WM 1976, 583, 584 und vom 18. November 1980 - VI ZR 217/78 - NJW 1981, 750, 751). - BGH, 03.07.1990 - VI ZR 33/90
Deliktische Haftung des Verfolgten für Schäden des Verfolgers
b) Das Polizeifahrzeug ist nicht etwa unmittelbar durch die Fahrweise des vom Beklagten geführten Kraftfahrzeugs in eine gefährliche Situation gebracht worden, wie es z.B. der Fall gewesen wäre, wenn der verfolgte Pkw sich auf der schneeglatten Fahrbahn plötzlich quergestellt und so den Fahrer des verfolgenden Fahrzeugs zum Bremsen mit einer dadurch eingetretenen Schadensfolge gezwungen hätte (zu einer solchen Fallgestaltung s. Senatsurteil vom 18. November 1980 - VI ZR 215/78 - VersR 1981, 161, 162).
- OLG Köln, 17.12.2001 - 11 W 41/01
Immobilien - Haftung nach § 1 ProdHaftG auch gegenüber Mietern
Dasselbe gilt für den Mieter einer Sache, der dem Vermieter ersatzpflichtig ist (BGH, NJW 1981, 750, 751 f.). - KG, 12.09.2002 - 12 U 9199/00
Zur Beweislast bei einem so genannten bestellten, fingierten Unfall
Dass der - berechtigte - unmittelbarer Besitzer zu den gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschützten "sonstigen" Rechten gehört, ist anerkannt (BGHZ 62, 243, 248 = NJW 1974, 1189; NJW 1981, 750, 751; KG, Urteile vom 1. April 1993 - 12 U 1293/72 -; 27. Juni 1994 - 12 U 6096/93 -). - OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 131/06
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für die Schadenshöhe …
Selbst wenn das zum Erwerb des Fahrzeuges aufgenommene Darlehen noch nicht zum Zeitpunkt des Unfalls vollständig abbezahlt gewesen ist, stehen dem Kläger Schadensersatzansprüche aus eigenem Recht aus §§ 7 Abs. 1 StVG, 823 Abs. 1 BGB als berechtigtem unmittelbaren Besitzer des Fahrzeuges zu, da durch diese Vorschriften auch der unmittelbare Besitz an dem beschädigten Fahrzeug geschützt wird (vgl. BGH NJW 1981, 750;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 7 StVG Rn. 1). - KG, 06.12.2005 - 12 U 45/05
Deliktische Haftung: Schadensersatzanspruch des Mieters einer Tiefgarage bei …
a) Zutreffend hat das Landgericht auf Seite 4 des angefochtenen Urteils auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1980 - VI ZR 215/78 - NJW 1981, 750) hingewiesen. - OLG Hamm, 25.11.2010 - 6 U 71/10
Haftungsverteilung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
Hinsichtlich Nutzungsausfall und Kostenpauschale war dies hier ohnehin nicht fraglich (vgl. BGH NJW 1981, 750 und OLG Hamm NZV 1998, 158). - OLG Karlsruhe, 17.06.2004 - 12 U 22/04
Schadenersatzklage gegen einen in Frankreich ansässigen Beklagten wegen …
Ob ein derartiger Anspruch, der grundsätzlich auch den sogenannten Haftungsschaden umfasst (vgl. BGH VersR 1976, 943; 1981, 161), besteht, kann erst nach Durchführung einer Beweisaufnahme beurteilt werden. - OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 1 U 216/04
Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines fabrikneuen Leasingfahrzeugs
Dazu zählen die Reparatur- oder Ersatzbeschaffungskosten - nicht aber die weiteren Leasingraten, da sie auch ohne den Unterhalt zu zahlen gewesen wären (Lemcke in van Bühren, Anwaltshandbuch, Verkehrsrecht Teil 2, Rdnr. 81, 82 mit Hinweis auf BGH MDR 1981, 396; Reinking DAR 1998, 333 und weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen). - BGH, 09.04.1984 - II ZR 234/83
Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen Beschädigung des Werkes (hier: …
- OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 261/10
- AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10
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