Rechtsprechung
| BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77 |
Vergleichsmiete III
Art. 14 GG, Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Vergleichsmiete III
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen
Verfahrensgang
- LG Hannover, 17.08.1977 - 11 S 477/76
- BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 53, 352
- NJW 1980, 1617
- MDR 1980, 732
- ZMR 1980, 202
Wird zitiert von ... (81)
- BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87
Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen
»Zu den Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen nach dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 - BGBl. I S. 1912 - (Fortführung von BVerfGE 53, 352 ).«.Die Zivilgerichte haben bei der Prüfung, ob das Erhöhungsverlangen formell wirksam ist, den Einfluß des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG und des damit eng verzahnten Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ) zu beachten (vgl. BVerfGE 37, 132, 141 f.; BVerfGE 49, 244, 247 ff.; BVerfGE 53, 352, 357 f.).
Diese in BVerfGE 37, 132, 141 ff. sowie BVerfGE 49, 244, 248 ff. zu Art. 1 des Ersten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes (vom 25. November 1971, BGBl. I S. 1839) entwickelten und in BVerfGE 53, 352, 356 auf das Zweite Wohnraumkündigungsschutzgesetz übertragenen Grundsätze beruhen auf Erwägungen, welche auch für den jetzigen Rechtszustand Geltung beanspruchen.
Die mietrechtlichen Verfahrensvorschriften dienen daher zum Ausgleich für die Beschränkungen, die dem Vermieter im Mieterinteresse auferlegt sind, und dürfen infolgedessen, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont hat (vgl. BVerfGE 37, 132, 141, 143; BVerfGE 53, 352, 358), nicht in einer Weise ausgelegt werden, die die Verfolgung der Vermieterinteressen unzumutbar erschwert.
Dazu hat es das Bundesverfassungsgericht genügen lassen, daß der Mieter Informationen über Namen des Wohnungsinhabers, Adresse, Geschoß und Quadratmeterpreis erhält (BVerfGE 49, 244, 250 f.; vgl. auch BVerfGE 53, 352, 359 f.).
- KG, 22.02.1984 - 8 W REMiet 194/84 Dabei hat sich der Streit in den veröffentlichten Entscheidungen bisher nicht auf die Einhaltung der Schriftform bezogen, sondern auf den formalen Inhalt des Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG , dem eine besondere Bedeutung zukommt (…vgl. hierzu Schmidt-Futterer/Blank, aaO., Anm. C 89;… BVerfGE 37, 132 = NJW 1974, S. 1499;… BVerfGE in NJW 1979, S. 31, 32; BVerfGE 53, 352 ; BGHZ 84, 392 ;… Bundestagsdrucks. 7/2011, S. 10, Bundesratsdrucks. 161/74 S. 4).
So ist in der Literatur und auch in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Einhaltung der Formvorschriften gem. § 2 Abs. 2 MHG insoweit eine Doppelfunktion hat, als sie sowohl verfahrensrechtliche Voraussetzung für die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist als auch materielle Anspruchsvoraussetzung (…vgl. Schmidt-Futterer/Blank, aaO., Anm. C 109, C 112;… Barthelmess, 2. Wohnraum- Kündigungsschutzgesetz , Miethöhegesetz, Komm., 2. Aufl., § 2 MHG , Rdn. 63, 65 a; a.A.: BVerfGE 53, 352, 361, das in dem schriftlichen Begründungszwang nur eine Prozeßvoraussetzung, nicht dagegen eine materielle Anspruchsvoraussetzung sieht).
Das Erhöhungsverlangen ist aus diesem Grunde »ausnahmsweise« mangels Begründung nur in solchen Fällen unwirksam, in denen der Vermieter entweder ganz auf eine Begründung verzichtet oder lediglich eine Begründung gibt, die schon auf den ersten Blick das Erhöhungsverlangen nach § 2 MHG nicht zu rechtfertigen vermag, indem sie von falschen Voraussetzungen ausgeht (…vgl. hierzu Emmerich-Sonnenschein, Miete, Handkommentar, Art. 111, WKSchG § 2 MHG , Rdn. 25; BGHZ 84, 392 ; BVerfGE 53, 352, 361).
Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht wiederholt darauf hingewiesen, der Zweck des Begründungszwanges erschöpfe sich darin, daß der Mieter die Möglichkeit der Information und Nachprüfung erhalten solle, um sich anhand der ihm mitgeteilten Daten darüber schlüssig zu werden, ob er dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters zustimmen will oder nicht (BVerfGE 37, 132, 146; 49, 244 [249 ff.]; 53, 352 [358];… BVerfG in NJW 1979, S. 31).
Deshalb darf der durch Art. 14 GG geschützte Anspruch des Vermieters auf Zahlung des ortsüblichen Mietzinses nicht dadurch verkürzt oder aufgehoben werden, daß die Anforderungen an den Begründungszwang überdehnt werden und der Vermieter somit weitgehend von einer sachlichen Nachprüfung seines geltend gemachten Anspruchs auf Erhöhung des Mietzinses ausgeschlossen wird (vgl. BVerfGE 53, 352, 357; BGHZ 84, 392 ff.).
- BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 9/83 Es stellt vorprozessual einen formalisierten Antrag auf Abschluß eines Änderungsvertrages gemäß § 305 BGB dar (vgl. BVerfGE 53, 352/356;… Emmerich/Sonnenschein, Miete, 2. Aufl. Art. 3 WKSchG, § 2 MHRG Rdn. 20) und dient dazu, dem Mieter die Nachprüfung zu ermöglichen, ob die verlangte Mieterhöhung gerechtfertigt ist.
Er soll an Hand der mitgeteilten Daten überlegen und entscheiden können, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmen will oder nicht (vgl. BVerfGE 37, 132/145; 39, 244/248; 53, 352/358; BGHZ 84, 392/399; BayObLGZ 1982, 173/176; BayObLG, WuM 1984, 276/277).
a) Im Hinblick auf den oben dargelegten Zweck des Erhöhungsverlangens gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 MHG kommt es für die Zulässigkeit der Zustimmungsklage allein darauf an, ob sich der beklagte Mieter hat informieren können (vgl. BVerfGE 53, 352 /360).
Der Vorschrift läßt sich aber nicht entnehmen, daß das Aufforderungsschreiben rechtsunwirksam und die Klage deshalb unzulässig ist, wenn die angegebenen Vergleichswohnungen nicht in allen Punkten mit der Wohnung des Mieters im wesentlichen übereinstimmen (vgl. BVerfGE 53, 352/359).
Der hierzu erforderliche Tatsachenvortrag ist nicht mit dem identisch, was das Gesetz für die Zulässigkeit der Klage erfordert (BVerfGE 53, 352/361).
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in einer späteren Entscheidung auf die nahezu gleichlautenden Vorschriften des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes übertragen (BVerfGE 53, 352).Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die einschlägigen Vorschriften des nunmehr unbefristet geltenden Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes auch als Dauerregelung eine mit Art. 14 GG in Einklang stehende Eigentumsbeschränkung darstellen (BVerfGE 53, 352 [357]).
Aufgabe der Gerichte ist es ferner, die im Gesetz auf verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck gekommene Interessenabwägung zu beachten und nachzuvollziehen (BVerfGE 37, 132 [145, 148]; 53, 352 [357 f.]).
- BVerfG, 14.05.1986 - 1 BvR 494/85
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Geltendmachung eines …
Es beruht auf übersteigerten, mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG nicht mehr zu vereinbarenden Anforderungen an die Begründung des Mieterhöhungsverlangens i. S. der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfGE 37, 132 ; BVerfGE 49, 244 ; BVerfGE 53, 352 ).Danach haben die Gerichte die im grundrechtlichen Bereich des Art. 14 vorgenommene Abwägung zwischen den Belangen des Mieters und denen des Vermieters bei der Anwendung und Auslegung der eigentumsbeschränkenden Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe zu beachten: insbesondere verbietet es der grundrechtliche Bezug der Regelung, durch eine restriktive Handlung des Verfahrensrechts die Eigentumsbeschränkung zu verstärken und den sich aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG ergebenden Anspruch auf die gerichtliche Durchsetzung der gesetzlich zulässigen Miete zu verkürzen (BVerfGE 37, 132, 148 f.; BVerfGE 49, 244, 251; BVerfGE 53, 352, 357 f.).
Dies sind Fragen der Begründetheit des materiell-rechtlichen Erhöhungsanspruchs, dessen Klärung nicht im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung erfolgen darf (vgl. BVerfGE 53, 352, 361 f.).
Seine Ansicht, die vom Sachverständigen herangezogenen Wohnungen seien schon deshalb nicht vergleichbar, weil eine Wohnungsgrößendifferenz von mehr als 20 % vorliege, steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG, wonach zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auch auf größere und kleinere Wohnungen hingewiesen werden darf, weil Vergleichsmaßstab nicht die Grundfläche, sondern der Quadratmeterpreis ist (vgl. BVerfGE 53, 352, 360).
- BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen
Das System der Vergleichsmiete als Maßstab für die Grenze, bis zu der Mieterhöhungen als angemessen angesehen werden sollen (BVerfG NJW 1980, 1617), ist durch das Erste Wohnraumkündigungsschutzgesetz vom 25.11.1971 (BGBl I 1839) eingeführt und durch das seit 1.1.1975 geltende Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG; Art. 3 des Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum vom 18.12.1974 BGBl I S. 3603) zur Dauerregelung gemacht worden.Der Kläger muß vielmehr im Prozeß darlegen und gegebenenfalls beweisen, daß der geforderte Mietzins das ortsübliche Entgelt nicht übersteigt (BVerfG NJW 1980, 1617/1618; BGH NJW 1982, 2867/2869).
Es darf auch nicht außer acht gelassen werden, daß § 2 Abs. 2 MHG nur eine beispielhafte Regelung enthält und zur Darlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete alle Begründungsmöglichkeiten zuläßt, wenn sie nur geeignet sind, dem Mieter die für seine Entschließung erforderliche Information zu geben (BVerfG NJW 1980, 1617).
- BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06
Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …
- VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00
Abweisung einer Klage auf Zustimmung zur Mietzinserhöhung bei öffentlich …
Sie bezwecken mit Blick auf die Sozialbindung des Eigentums und die hohe Bedeutung, die der Wohnung für den Einzelnen und die Familie zukommt, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des MHG: BVerfGE 53, 352 ; zur Vorgängerregelung BVerfGE 37, 132 ).Die Gerichte, die mit einem im Klagewege geltend gemachten Anspruch des Vermieters auf Mietzinserhöhung befasst sind, haben diese vom Gesetzgeber im grundrechtlichen Bereich vorgenommene Abwägung zwischen den Belangen des Mieters und denen des Vermieters bei der Anwendung und Auslegung der einschlägigen Vorschriften zu beachten (vgl. BVerfGE 53, 352 ).
Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit eines auf § 2 MHG gestützten Mieterhöhungsverlangens haben die Fachgerichte mithin sowohl den im Gesetz bewusst verankerten Mieterschutz (vgl. BVerfGE 49, 244 ) als auch den sich aus der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie ergebenden Anspruch des Vermieters auf gerichtliche Durchsetzung der gesetzlich zulässigen Miete zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 53, 352 ; BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 1 BvR 494/85 - NJW 1987, 313 m.w.N.).
- BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 1/82
Benennung von Vergleichswohnungen im Mieterhöhungsschreiben
Hierbei dürfen jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont hat (BVerfGE 49, 244; 53, 352; Beschluß vom 14. Juli 1981 - 1 BvR 107/80 - DWW 1981, 263 = WuM 1982, 146), an den Vermieter keine überhöhten Anforderungen gestellt werden.Andererseits entspricht dieser Eigentumsbindung (vgl. BVerfGE 53, 352, 357) der gleichfalls durch Art. 14 GG geschützte Anspruch auf Zahlung des ortsüblichen Mietzinses.
Daher reicht es aus, daß der Mieter durch die Hinweise des Vermieters in die Lage versetzt wird, die Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzuprüfen und sich zu entscheiden, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmen will oder nicht (vgl. BVerfGE 49, 244, 250; 53, 352, 358; BVerfG Beschluß vom 14. Juli 1981 - 1 BvR 107/80 - DWW 1982, 263 - WuM 1982, 146).
- BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 5/82
Benennung von Vergleichswohnungen bei Mieterhöhung
- BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 13/82
Benennung von Vergleichswohnungen bei Mieterhöhung
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BGH, 20.06.2007 - VIII ZR 303/06
Mietrecht - Mieterhöhung ohne Änderung der ortsüblichen Vergleichsmiete?
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 107/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründungspflicht des Vermieters bei …
- OLG Stuttgart, 02.02.1982 - 8 REMiet 4/81
- BayObLG, 09.02.1982 - Allg.Reg. 105/81
- BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 41/05
Mietrecht - Zustimmung zu einer Erhöhung der Bruttokaltmiete
- VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 47/02
Anrechnung von öffentlichen Zuschüssen nach La Mod bei Mieterhöhungen nach § …
- BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
Immobilien - Entschädigung für Grundstückübernahme wegen Flughafenausbau
- BayObLG, 09.02.1982 - Allg. Reg. 105/81
- BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 142/02
Immobilien - Zur Neuerrichtung von Telekommunikationslinien auf Privatgrundstück
- BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04
Mietrecht - Mieterhöhung: Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens alter Wasserrechte nach § 136 S. 2 …
- BVerfG, 08.09.1993 - 1 BvR 1331/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung eines …
- BGH, 12.11.2003 - VIII ZR 52/03
Mietrecht - Wann liegt formell wirksames Mieterhöhungsverlangen vor?
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11
Landesarbeitsgericht verhandelt über die Zulässigkeit einer Klage gegen einen …
- BGH, 18.12.2008 - IX ZR 124/08
Insolvenzrecht - Schuldnerwiderspruch gg. Forderungsanmeldung:Feststellungsklage
- OLG Karlsruhe, 10.11.1981 - 3 REMiet 7/81
- OLG Oldenburg, 25.02.1982 - 5 UH 1/82
- BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Geldausgleichs für …
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 99/09
Mietrecht - Zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen
- OLG Koblenz, 08.02.1982 - 4 W - RE - 10/82
- BVerfG, 17.05.1989 - 1 BvR 451/89
Verfassungsrechtliche Prüfung eines Mieterhöhungsverlangens
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Verfassungsrechtliche Überprüfung der Entscheidung über eine …
- BVerwG, 02.07.2008 - 4 A 1025.06
Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Planfeststellung eines Flughafens; …
- LG Berlin, 21.01.2002 - 62 S 365/01
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Mietrecht - Was ist bei Mieterhöhungsverlangen zu beachten?
- BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09
Bestandsschutz einer immissionsschutzrechtlich genehmigten und in Betrieb …
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Verwertungskündigung; Angabe der Gründe im Kündigungsschreiben; Vergebliche …
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Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Versagung der …
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- BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 235/03
Mietrecht - Anforderungen an Mieterhöhung bei öffentlicher Förderung
- OLG Hamm, 03.03.1983 - 4 REMiet 9/82
- BayObLG, 23.01.1984 - REMiet 14/83
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
Auslegung der Duldungspflicht für die Verlegung von Versorgungsleitungen nach der …
- OLG Stuttgart, 13.07.1983 - 8 REMiet 2/83
- OLG Frankfurt, 19.03.1984 - 20 REMiet 1/84
- OLG Frankfurt, 20.03.1984 - 20 REMiet 2/84
- BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- OLG Karlsruhe, 20.07.1982 - 3 REMiet 2/82
- BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93
Annahmevoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde - Mieterhöhungsverlangen
- OLG Schleswig, 01.06.1981 - 6 REMiet 1/81
- OLG Hamm, 30.12.1986 - 30 REMiet 2/86
- BVerfG, 01.07.1988 - 1 BvR 1390/87
Prüfungsumfang bei der Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 10.07.1992 - 1 BvR 658/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- OLG Hamm, 03.12.1992 - 30 REMiet 4/92
Vereinbarung eines bestimmten Betrags als Mietentgelt im Mietvertrag als …
- LG Freiburg, 04.06.1981 - 3 S 17/81
Erhöhung einer niedriger als ortsüblichen Miete
- OLG Frankfurt, 05.10.1981 - 20 REMiet 2/81
- OLG Karlsruhe, 23.12.1981 - 3 REMiet 9/81
- OLG Karlsruhe, 07.05.1984 - 3 REMiet 1/84
- BayObLG, 09.07.1984 - REMiet 7/82
- OLG Koblenz, 08.11.1984 - 4 W - RE - 571/84
- AG Frankfurt/Main, 20.10.1988 - 33 C 4916/87
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 515/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidun über eine …
- BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 893/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Mitteilungspflichten des Vermieters
- LG München I, 27.02.1998 - 14 S 18736/97
- AG Berlin-Wedding, 16.01.2008 - 8a C 286/07
Wohnraummiete: Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen bei Erhöhung der …
- BayObLG, 19.03.1981 - Allg.Reg. 7/81
- BayObLG, 19.03.1981 - Allg. Reg. 7/81
- BayObLG, 20.08.1981 - Allg.Reg. 30/81
- AG Münster, 10.06.1983 - 3 C 251/83
- OLG Schleswig, 31.10.1983 - 6 REMiet 1/83
- BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 4/83
- OLG Schleswig, 03.10.1986 - 6 REMiet 1/86
- LG Arnsberg, 03.03.1992 - 5 S 253/91
Begründung eines Mieterhöhungsverlangens
- LG München I, 27.02.1998 - 14 S 6946/97
- BayObLG, 20.08.1981 - Allg. Reg. 30/81
- LG Berlin, 09.12.2011 - 63 S 220/11
Mietrecht - Dielenboden: Kein "hochweriger Bodenbelag"!
