Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93   

Verhandlungsbereitschaft hinsichtlich Erschließungsangebot

§ 30 BauGB, § 123 BauGB, lediglich ein hinreichend konkretes Erschließungsangebot des Bauinteressenten (auch gegenüber einer unnachgiebigen Gemeinde) kann nach Treu und Glauben die Erschließung ersetzen, nicht schon seine Verhandlungsbereitschaft

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie konkret muß das Angebot zur Herstellung von Erschließungsanlagen sein? (IBR 1994, 161)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 8 A 99/89
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1993 - 1 L 316/91
  • BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 1298
  • NVwZ 1993, 1101
  • ZfBR 1993, 305
  • IBR 1994, 161
  • DÖV 1993, 918



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)  

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 10 B 2.06  

    Voraussetzungen für Verdichtung der Erschließungsaufgabe

    Ein solches Angebot hat eine Ersetzungsfunktion (BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1993 - 4 B 65.93 -, juris-Ausdruck S. 5; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, BVerwGE 78, 266 Mit dieser vor Erteilung der (ersten) Baugenehmigung abgegebenen (einseitigen) Erklärung, in der er sich verpflichtete, die anfallenden Kosten für Planung, Erschließung und Durchführung des Objektes Autohaus G_____ entsprechend der Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan zu tragen, hat er ein Erschließungsangebot abgegeben, das angesichts der Bezugnahme auf den am 30. Mai 1991 von der (damaligen) Gemeinde gebilligten Vorhaben- und Erschließungsplan und die darin enthaltene Beschreibung der Straßenerschließung auch hinreichend bestimmt erscheint und sich nicht in der bloßen Erklärung erschöpft, verhandlungsbereit zu sein (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1993 - 4 B 65.93 -, juris-Ausdruck S. 4).

    Vielmehr schafft sich der Bauherr bereits mit einem Angebot, das über die unverbindliche Erklärung hinausgeht, erschließungswillig zu sein, die Möglichkeit, das Genehmigungshindernis der fehlenden Erschließung zu überwinden (BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1993 - 4 B 65.93 -, juris-Ausdruck S. 5).

    Denn insoweit kommt es unter dem Gesichtspunkt, dass sich der Bauherr mit der Abgabe eines Erschließungsangebots die Möglichkeit verschafft, das Genehmigungshindernis der fehlenden Erschließung zu überwinden (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1993 - 4 B 65.93 -, juris-Ausdruck S. 5), nur auf die objektiv-rechtlich Situation zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung an.

  • VGH Bayern, 17.09.2001 - 26 B 99.2654  

    Bauplanungsrecht: Begriff des Einkaufszentrums i.S. von § 11 Abs. 2 S. 1

    Welchen Substantiierungsanforderungen ein zumutbares Angebot gerecht werden muss, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. vom 30.8.1985 - 4 C 48/81, NVwZ 1986, 38 ; vom 7.2.1986 - 4 C 30.84, BVerwGE 74, 19; vom 3.5.1991 - 8 C 77.89, BVerwGE 88, 166 ; vom 18.5.1993 - 4 B 65/93, NVwZ 1993, 1102; 23.12.1993 - 4 B 212/92, Buchholz 406.11 § 30 BauGB Nr. 35), der sich der erkennende Senat anschließt, von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Vielmehr muss dass Angebot so konkret sein, "dass es auf seine Eignung überprüft werden kann, einen Zustand herbeizuführen, der die gleiche Gewähr der Verlässlichkeit bietet, wie wenn das Baugrundstück bereits erschlossen wäre" (vgl. BVerwG vom 18. Mai 1993 - 4 B 65/93, a.a.O. S. 1101).

    Ein Angebot, dass diesen Zweck erfüllen soll, kann sich aber auch dann nicht in der bloßen Erklärung erschöpfen, verhandlungsbereit zu sein, wenn - wie die Klägerin hier unbestritten vorträgt - , unzweifelhaft ist, dass sie als bekannte und renommierte Baufirma von ihren wirtschaftlichen Voraussetzungen her ohne weiteres in der Lage ist, die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen (vgl.: BVerwG vom 18. Mai 1993 - 4 B 65/93, a.a.O. S. 1101).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09  

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs.

    Schon mit seiner Hilfe kann sich der Bauherr die Möglichkeit verschaffen, das Genehmigungshindernis der fehlenden Erschließung zu überwinden (Beschluss vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 - BRS 55 Nr. 105).
mehr
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95  

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Ohne ein konkretes Angebot erübrigen sich alle weiteren Überlegungen (vgl. hierzu auch den Beschluß vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 - Buchholz 406.11 § 30 BauGB Nr. 33 - ZfBR 1993, 305).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 2 M 226/09  

    Immissionsschutzrechtl. Genehmigung einer Biogasanlage

    Schon mit seiner Hilfe kann sich der Bauherr die Möglichkeit verschaffen, das Genehmigungshindernis der fehlenden Erschließung zu überwinden (BVerwG, Beschl. v. 18.05.1993 - 4 B 65.93 -, DÖVDÖV 1993, 918).

    Verharrt die Gemeinde in einem Zustand der Passivität, so kann es der Bauinteressent im Allgemeinen damit bewenden lassen, der Gemeinde ein Angebot zu unterbreiten, durch das sie in die Lage versetzt wird, sich über den Umfang seiner Leistungsbereitschaft ein Urteil zu bilden (BVerwG, Beschl. v. 13.02.2002, a. a. O.; Beschl. v. 18.05.1993, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08  

    Windkraftanlage: Rechtswidrige Ablehnung der Genehmigung

    Verhält sich die Gemeinde ablehnend oder passiv, kann es der Bauherr im Allgemeinen fürs erste mit der Vorlage eines Angebots bewenden lassen, das die von ihm zu erbringenden Leistungen wenigstens in groben Zügen darstellt und damit die Gemeinde in die Lage versetzt, sich über den Umfang und die Zuverlässigkeit der Eigenleistungen des Bauherrn ein ausreichendes Bild zu verschaffen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 -, NVwZ 1993, 1101).
  • VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04  

    Anfechtung einer Genehmigung für Windanlagenpark

    Das Angebot der Beigeladenen hat insoweit eine Ersetzungsfunktion (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1993 - 4 B 65.93 -, NVwZ 1993, 1101 = UPR 1993, 305 = BRS 55 Nr. 105 = Buchholz 406.11 § 30 BBauG/BauGB Nr. 33).
  • VG Münster, 09.07.2009 - 8 K 623/08  
    Ob das der Beklagten zu 1. unterbreitete Erschließungsangebot zumutbar sowie auch hinreichend konkret, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1993 - 4 B 65.93 -, Juris = NVwZ 1993, 1101ff, und die für die Zulässigkeit des Vorhabens erforderliche ausreichende Erschließung deshalb zu sichern ist, wäre im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von der Genehmigungsbehörde (zu prüfen gewesen) oder im Zulassungsverfahren des zur Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses unbedingt erforderlichen Hauptbetriebsplanes (noch) zu prüfen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1993 a.a.O..

  • BVerwG, 02.11.2000 - 4 B 69.00  
    Verharrt die Gemeinde in einem Zustand der Passivität, so kann es der Bauherr im Allgemeinen fürs Erste damit bewenden lassen, ihr ein Angebot zu unterbreiten, durch das sie in die Lage versetzt wird, sich über den Umfang seiner Leistungsbereitschaft ein Urteil zu bilden (Senatsbeschluss vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101 ; vgl. ferner Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 [24] - zur Verhandlungslast der Gemeinde -; vgl. auch Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 7.91 - NVwZ 1994, 281 [282]).

    Das Beschwerdevorbringen lässt keinen über die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 18. Mai 1993 (aaO., S. 1101) hinausgehenden revisionsgerichtlichen Klärungsbedarf erkennen.

  • BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 24.02  

    Isoliertes Vorverfahren, erfolgreicher Widerspruch, Abhilfe, Rücknahme,

    In dieselbe Richtung weist der in § 162 Abs. 1 BGB angelegte Rechtsgedanke, wonach niemand aus einem von ihm treuwidrig verhinderten Ereignis Vorteile soll ziehen dürfen (vgl. Beschluss vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 - Buchholz 406.11 § 30 BauGB Nr. 33; Urteil vom 25. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 24.96 - BVerwGE 102, 194, 199).
  • BVerwG, 13.02.2002 - 4 B 88.01  

    Erschließungsangebot; Vertragsangebot; Wasserleitung.

  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08  

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

  • BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99  

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast nicht bei Bauvorbescheid

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2006 - 10 S 2.06  
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2007 - 4 L 202/05  

    Zur Beurteilung eines im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gelegenen

  • BVerwG, 31.05.2011 - 9 B 84.10  

    Kommunalrecht: Beitrag zur Herstellung einer Entwässerungseinrichtung

  • BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 25.02  
  • VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03  

    Zur Zulässigkeit einer Veränderung zur Sicherung von Bebauungsplänen zum Schutze

  • VGH Bayern, 28.03.2006 - 14 B 05.3051  

    Baurecht: Ermessensreduzierung bei Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs.

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht