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| BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78 |
Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, verfassungsrechtliches Verfahrenshindernis (§ 206a StPO), wenn der Beschuldigte bei Fortsetzung des Verfahrens sein Leben einbüßen oder schweren Gesundheitsschaden nehmen würde
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Effektivität der Strafrechtspflege und Verhandlungsunfähigkeit eines erkrankten Angeklagten
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 29.11.1978 - 1 Ws 401/78
- BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 51, 324
- NJW 1979, 2349
- MDR 1980, 374
Wird zitiert von ... (84)
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 1724/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Durchführung eines Strafverfahrens …
Die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege mit ihrem Ziel der Durchsetzung materieller Gerechtigkeit zu gewährleisten, umfasst regelmäßig auch die Pflicht, die Einleitung und Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 51, 324, 343 f.).Dabei können vor allem Art, Umfang und mutmaßliche Dauer des Strafverfahrens, Art und Intensität der zu befürchtenden Schädigung sowie Möglichkeiten, dieser entgegenzuwirken, Beachtung erfordern (vgl. BVerfGE 51, 324, 345 f.).
Die absolute Grenze, die bei der Abwägung auch durch den schwersten Schuldvorwurf nicht zurückgedrängt werden kann, verläuft jedenfalls erheblich unterhalb der Prognose eines mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu bestimmenden Kausalverlaufs (vgl. BVerfGE 51, 324, 346, 348 f.).
Die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege mit ihrem Ziel der Durchsetzung materieller Gerechtigkeit zu gewährleisten, umfasst regelmäßig auch die Pflicht, die Einleitung und Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 51, 324 ).
Dabei können vor allem Art, Umfang und mutmaßliche Dauer des Strafverfahrens, Art und Intensität der zu befürchtenden Schädigung sowie Möglichkeiten, dieser entgegenzuwirken, Beachtung erfordern (vgl. BVerfGE 51, 324 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2001 - 2 BvR 1349/01 -, NJW 2002, S. 51 ).
Die absolute Grenze, die bei der Abwägung auch durch den schwersten Schuldvorwurf nicht zurückgedrängt werden kann, verläuft jedenfalls erheblich unterhalb der Prognose eines mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu bestimmenden Kausalverlaufs (vgl. BVerfGE 51, 324 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2001 - 2 BvR 1349/01 -, NJW 2002, S. 51 ; BVerfGK 3, 247 ).
In Anwendung dieses verfassungsrechtlichen Maßstabs müssen bei der Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden (vgl. BVerfGE 51, 324 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2001 - 2 BvR 1349/01 -, NJW 2002, S. 51 ).
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Lissabon
Die Aufklärung von Straftaten, die Ermittlung des Täters, die Feststellung seiner Schuld und seine Bestrafung obliegen den Organen der Strafrechtspflege, die zu diesem Zweck unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen Strafverfahren einzuleiten und durchzuführen sowie erkannte Strafen zu vollstrecken haben (vgl. BVerfGE 51, 324 ). - BVerfG, 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09
Ablehnung einer Strafunterbrechung gemäß § 455 Abs. 4 StPO (Überprüfbarkeit …
Führt diese Abwägung zu dem Ergebnis, dass die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen des Verurteilten ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die Strafvollstreckung dienen soll, so verletzt der gleichwohl erfolgte Eingriff das Verhältnismäßigkeitsprinzip und damit das Grundrecht des Verurteilten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 51, 324, 343 f.).Die Grenze ist jedenfalls erreicht, wenn angesichts des Gesundheitszustands des Verurteilten ernsthaft zu befürchten ist, dass er bei Durchführung der Strafvollstreckung sein Leben einbüßen oder schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen wird (vgl. BVerfGE 51, 324, 345 ff.).
aa) Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten gebietet grundsätzlich die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs (vgl. BVerfGE 51, 324 ).
Führt diese Abwägung zu dem Ergebnis, dass die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen des Verurteilten ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die Strafvollstreckung dienen soll, so verletzt der gleichwohl erfolgte Eingriff das Verhältnismäßigkeitsprinzip und damit das Grundrecht des Verurteilten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 51, 324 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2003 - 2 BvR 1007/03 -, NStZ-RR 2003, S. 345).
Die Grenze ist jedenfalls erreicht, wenn angesichts des Gesundheitszustands des Verurteilten ernsthaft zu befürchten ist, dass er bei Durchführung der Strafvollstreckung sein Leben einbüßen oder schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen wird (vgl. BVerfGE 51, 324 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2003, a.a.O.).
- BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1349/01
Durchführung der Hauptverhandlung bei Gefahr für Leib oder Leben des …
Nach den vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19. Juni 1979 (BVerfGE 51, 324 ) aufgestellten Grundsätzen läge eine die Verfahrenseinstellung rechtfertigende Gefährdung der Grundrechte des Beschwerdeführers nur dann vor, wenn ernsthaft zu befürchten wäre, dass er bei Durchführung der Hauptverhandlung sein Leben einbüßen oder schwer wiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen würde.Die Annahme des Landgerichts, er sei verhandlungsfähig, beruhe auf einer Verkennung der vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 19. Juni 1979 (BVerfGE 51, 324 ff.) aufgestellten verfassungsrechtlichen Grundsätze.
Unter diesen Umständen kann ihm nicht zugemutet werden, vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde zunächst den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten und gegebenenfalls im Revisionsrechtszug zu rügen, dass die Hauptverhandlung vor der Strafkammer nicht hätte stattfinden dürfen (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG; vgl. BVerfGE 51, 324 ).
Nach den vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 19. Juni 1979 (vgl. BVerfGE 51, 324 ) entwickelten Grundsätzen rechtfertigt die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine wirksame Rechtspflege zu gewährleisten und zu diesem Zweck das Strafverfahren auch gegen "Manipulationen" von Seiten des Beschuldigten zu sichern, nicht in jedem Fall eines hinreichenden Tatverdachts die Durchführung eines Strafverfahrens (…vgl. a.a.O., S. 344/345).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
Es besteht daher die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 51, 324 ; 77, 65 ; 107, 104 ; 122, 248 ). - BVerfG, 14.08.2001 - 2 BvR 1349/01
Feststellung der Verhandlungsfähigkeit bei schwerer Herzerkrankung
Nach den vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19. Juni 1979 (BVerfGE 51, 324 ) aufgestellten Grundsätzen läge eine die Verfahrenseinstellung rechtfertigende Gefährdung der Grundrechte des Beschwerdeführers nur dann vor, wenn ernsthaft zu befürchten wäre, dass er bei Durchführung der Hauptverhandlung sein Leben einbüßen oder schwer wiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen würde.Die Annahme des Landgerichts, er sei verhandlungsfähig, beruhe auf einer Verkennung der vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 19. Juni 1979 (BVerfGE 51, 324 ff.) aufgestellten verfassungsrechtlichen Grundsätze.
Unter diesen Umständen kann ihm nicht zugemutet werden, vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde zunächst den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten und gegebenenfalls im Revisionsrechtszug zu rügen, dass die Hauptverhandlung vor der Strafkammer nicht hätte stattfinden dürfen (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG; vgl. BVerfGE 51, 324 ).
Ob der angegriffene Beschluss den vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 19. Juni 1979 (BVerfGE 51, 324 ) hierzu entwickelten Grundsätzen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, wird im Hauptsacheverfahren zu klären sein.
- VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …
Zu den Belangen des Gemeinwohls, gegenüber denen der Freiheitsanspruch des Beschuldigten unter Umständen zurücktreten muß, gehören die unabweisbaren Bedürfnisse einer funktionstüchtigen und wirksamen Strafrechtspflege, ohne die Gerechtigkeit nicht durchgesetzt werden kann (BVerfGE 36, 264, 269; 53, 152, 158; 51, 324, 343 ff.).bei der Beurteilung dieser Frage können vor allem Art, Umfang und mutmaßliche Dauer des Strafverfahrens, Art und Intensität der zu befürchtenden Schäden sowie Möglichkeiten, diesen entgegenzuwirken, Beachtung erfordern (vgl. hierzu BVerfGE 51, 324, 346).
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Inzwischen haben beide Senate des Bundesverfassungsgerichts bereits ausdrücklich entschieden, daß Art. 2 Abs. 2 GG ebenfalls eine dieses Grundrecht berücksichtigende Verfahrensgestaltung gebietet (BVerfGE 51, 324 - Verhandlungsfähigkeit: Beschluß vom 3. Oktober 1979, EuGRZ 1979, S 554 - Räumungsschutz).Inzwischen haben beide Senate ebenfalls aus Art. 2 Abs. 2 GG die Pflicht zu einer Verfahrensgestaltung hergeleitet, die eine Verletzung der durch dieses Grundrecht geschützten Rechtsgüter tunlichst ausschließt (BVerfGE 51, 324 - Verhandlungsunfähigkeit; Beschluß vom 3. Oktober 1979, EuGRZ 1979, S 554 - Räumungsschutz).
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Beweisgewinnung durch GPS
Angesichts des erheblichen, verfassungsrechtlich anerkannten Interesses an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ( BVerfGE 51, 324, 343) handelt es sich um eine vom Gesetzesvorbehalt gedeckte und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Grundrechtsbeschränkung.Angesichts des erheblichen, verfassungsrechtlich anerkannten Interesses an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ( BVerfGE 51, 324, 343; 77, 65, 76) handelt es sich um eine vom Gesetzesvorbehalt gedeckte und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Grundrechtsbeschränkung (…vgl. Leibholz/Rinck/Hesselberger, Grundgesetz Stand Juli 2000 Art. 2 Rdn. 65;… Dreier, Grundgesetz 1996 Art. 2 1 Rdn. 51, 52, 59 ff;… Jarass/Pieroth, Grundgesetz 3. Aufl. 1995 Art. 2 Rdn. 27, 28 a, 36 ff.).
Berücksichtigt man, daß der Angeklagte der Begehung schwerster Straftaten verdächtig war, der Einsatz des "GPS" erst angeordnet wurde, nachdem alle anderen Ermittlungsmaßnahmen erfolglos geblieben sind, und die Öffentlichkeit ein verfassungsrechtlich anerkanntes Interesse an der Aufklärung solcher Straftaten ( BVerfGE 51, 324, 343; 77, 65, 76) hat und es unbedingt geboten war, die weiteren angekündigten Mordanschläge zu verhindern, liegt die von der Revision geltend gemachte Rechtsverletzung bei der vorzunehmenden Güterabwägung nicht vor.
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvR 785/04
Zur Berücksichtigung einer "Risikoschwangerschaft" bei der Beurteilung der …
Die Berücksichtigung der durch eine Hauptverhandlung verursachten Gesundheitsgefährdung und eine darauf beruhende Verhandlungsunfähigkeit wirft keine neuen verfassungsrechtlichen Fragen grundsätzlicher Art auf (BVerfGE 51, 324).Verhandlungsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die Fortführung des Verfahrens mit einer konkreten Lebens- oder schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung verbunden ist (vgl. BVerfGE 51, 324 ).
Es kann mithin nicht festgestellt werden, ob sich die Strafkammer darüber im Klaren war, dass das Rechtsstaatsprinzip einer Sachaufklärung und Strafverfolgung um jeden Preis entgegenstehen kann (vgl. BVerfGE 51, 324 ).
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipso accusare
- BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83
Nachrüstung
- BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 2.88
Warnung vor Glykolwein
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79
Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit
- BVerfG, 20.06.2002 - 2 BvQ 31/02
Zulässigkeit der Anordnung einer Hauptverhandlung gegen einen chronisch kranken …
- BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 2278/04
Durchführung der Hauptverhandlung bei drohenden Gesundheitsschäden des …
- BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 942/11
Staatlicher Strafanspruch; lebenslange Freiheitsstrafe; Reststrafaussetzung zur …
- BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 1083/11
Staatlicher Strafanspruch; Haftunterbrechung; Menschenwürde; körperliche …
- BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
- BVerfG, 20.06.2002 - 2 BvR 909/02
- BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Anwesenheit im JGG-Verfahren
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
NPD-Verbotsverfahren
- BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Verhandlungsfähigkeit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2011 - 3a B 5.11
Immunität; Aufhebung der Immunität; Dauer der Immunität; Privatklage; …
- BVerfG, 27.06.2003 - 2 BvR 1007/03
Unterbrechung der Strafvollstreckung wegen Erkrankung des Gefangenen
- OLG Köln, 01.07.2009 - 2 Ws 69/09
2. Strafsenat eröffnet Hauptverfahren gegen NS-Schergen Heinrich B.
- BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
Dolmetscherkosten im Strafverfahren
- BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Einstellung der Zwnagsvollstreckung
- BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96
Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer …
- OLG Hamm, 15.08.2005 - 4 AuslA 34/05
Auslieferung; Erkrankung des Verfolgten, Unzulässigkeit der Auslieferung
- BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz
- BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01
Verfassungsbeschwerde gegen die Anberaumung eines Hauptverhandlungstermins im …
- OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05
Auslieferung; Unzulässigkeit, mangelnde Transportfähigkeit
- BGH, 14.04.1992 - 1 StR 68/92
Schlußvortrag im Strafprozeß - Gebotene Einstellung des Verfahrens wegen …
- BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92
Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK
- BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
Verfassungsrechtliche Kontrolle verwaltungs- und zivilgerichtlicher …
- BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 3.88
- BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09
Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer; …
- BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78
Schweigender Prüfling
- OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 4 AuslA 34/05 17/06
Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung wegen Transportunfähigkeit
- BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1992 - 6 A 10998/92
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.1996 - A 13 S 3702/94
Verpflichtungsklage auf Feststellung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen …
- VerfGH Sachsen, 28.08.2008 - 120-IV-08
- BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung
- BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen
- OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 987/01
Verzögerung der Eröffnungsentscheidung in Strafsachen: Zulässigkeit der …
- OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 986/01
Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: Zulässigkeit bei Nichtbescheidung …
- BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85
Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen …
- BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 23.94
Verbraucherschutz: Veröffentlichung von Warentests durch eine Behörde
- VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - A 13 S 3264/94
Angola: Asylbeantragung im Ausland, Auslandsaufenthalt bzw Zugehörigkeit zu den …
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.1996 - A 13 S 2248/93
Algerien: kein Abschiebungshindernis wegen Asylbeantragung und illegalen …
- OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
GPS-Überwachung - § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO
- BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvQ 46/01
Ablehnung der Verlegung eines Verhandlungstermins in einer Strafsache
- OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02
Strafvollstreckung im Heimatland eines Verurteilten: Statthaftigkeit und …
- BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten …
- BVerfG, 14.06.2002 - 2 BvQ 32/02
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung als Nebenkläger …
- BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02
Anforderungen an die Rüge der rechtswidrigen Verwertung von Urkunden - Umfang der …
- BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung gegen die Erhebung und Verwertung von …
- StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
- KG, 07.07.1994 - 1 Ss 175/93
Unfallflucht allgemein - Unfallflucht im Strafrecht - Unfallflucht im Zivilrecht …
- OLG Nürnberg, 18.02.1999 - Ws 1639/98
Strafverfahren gegen einen verhandlungsunfähigen Angeklagten)
- VG Neustadt, 27.07.2005 - 3 L 1181/05
Fahreignungsuntersuchung - Nachvollziehbarkeit des Gutachtens
- BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Hauptverhandlung …
- BVerfG, 29.11.2006 - 2 BvR 1323/06
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Widerruf eines Strafausstandes …
- OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
- BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
Keine Immunität für ein vormaliges Staatsoberhaupt der DDR nach deren Beitritt …
- KG, 28.12.1992 - 4 Ws 217/92
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.09.1994 - 7 A 12407/90
- BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Start und Beteiligung der Bundesregierung …
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 859/83
Zusicherung der Bestellung eines Zeugenbeistands und gesetzlich nicht …
- VG Stuttgart, 04.06.1981 - A 14 K 865/80
- OLG Hamburg, 21.12.1981 - VAs 17/81
- BVerfG, 09.06.1987 - 1 BvR 510/87
Enteignungsrechtliche Vorwirkungen des Planfeststellungsbeschlusses - Flughafen …
- VG Freiburg, 04.02.2004 - 1 K 1620/01
Ausländerrechtliche Duldung wegen bestehender Depression
- VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 1/10
- KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11
Haftbefehl, nicht vollzogen, Akteneinsicht, Beschränkung
- VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 59-IV-11
- KreisG Stendal, 14.05.1992 - 4 Lw 6/92
Landwirtschaftsverfahren
- BVerfG, 15.09.1995 - 2 BvR 2124/95
Verfassungsrechtliche Prüfung der Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit im …
- OLG Köln, 25.11.2003 - 2 Ws 623/03
Vollzugsuntauglichkeit; Suizidgefahr
- VerfG Brandenburg, 27.05.2011 - VfGBbg 59/10
Zur Frage der verfassungsrechtlichen Grenzen der Fortsetzung eines …
- KG, 10.06.2004 - 5 Ws 272/04
