Rechtsprechung

Gericht
BVerfG
Datum
19.06.1979
Aktenzeichen
2 BvR 1060/78
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dejure.org

Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, verfassungsrechtliches Verfahrenshindernis (§ 206a StPO), wenn der Beschuldigte bei Fortsetzung des Verfahrens sein Leben einbüßen oder schweren Gesundheitsschaden nehmen würde

DFR

Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

Fundstellen
BVerfGE 51, 324
NJW 1979, 2349
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