Gesetzesstand: 1. Juli 2008
Rechtsprechung
Aktenzeichen
2 BvR 1060/78
Dazu im Internet
dejure.org
Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, verfassungsrechtliches Verfahrenshindernis (§ 206a StPO), wenn der Beschuldigte bei Fortsetzung des Verfahrens sein Leben einbüßen oder schweren Gesundheitsschaden nehmen würde
DFR
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
Fundstellen
BVerfGE 51, 324
NJW 1979, 2349