Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95 |
Verkauf an Selbstpflücker
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, Selbstvermarktung gehört zur Urproduktion, (hier: zumutbares und deshalb von der Gemeinde anzunehmendes) Erschließungsangebot im Außenbereich
Volltextveröffentlichungen (3)
- Landesrecht Baden-Württemberg
Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben: Erstreckung der Privilegierung des BauGB § 35 Abs 1 Nr 1 auf Selbstvermarkter; Erschließungssicherung - Erschließungsangebot)
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei)
Landwirtschaftlicher Betrieb; Urproduktion; Selbstvermarktung; selbstpflücken; Erschließungsangebot; Instandhaltungsangebot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstreckung der Privilegierung auf Selbstvermarktung aus eigener Bodenbewirtschaftung; Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 28.10.1994 - 5 K 878/94
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
Zeitschriftenfundstellen
- BauR 1997, 985
- ZfBR 1997, 332
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 8 S 2517/09
Wann ist Wohnhaus Landwirtschaftsbetrieb?
Denn zum einen ist Unentbehrlichkeit des Vorhabens nicht zu verlangen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.02.1996 - 3 S 233/95 - BauR 1997, 985). - VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02
Zum Anspruch auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung für …
Um dem in der Privilegierung zum Ausdruck kommenden Gesetzeszweck zu genügen, muss sich die Gemeinde mit der Herstellung notwendiger Erschließungsmaßnahmen durch den Bauherrn jedenfalls dann abfinden, wenn ihr - wie hier - nach dem Ausbau keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen entstehen werden und ihr die Annahme des Selbsterschließungsangebots auch nicht aus sonstigen - hier nicht ersichtlichen - Gründen unzumutbar ist (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1996 - 3 S 233/95 -, BauR 1997, 985; BVerwG, Urteil vom 30.08.1985 - 4 C 48.81 -, BauR 1985, 661). - VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
Landwirtschaftliche Anlage: Splittersiedlung möglich?
Dagegen betrifft die Frage des Standorts nicht das Tatbestandsmerkmal "Dienen", sondern ist Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (…vgl. BVerwG vom 19.6.1991 a.a.O. RdNr. 24; VGH BW vom 15.2.1996 BauR 1997, 85 = 3 S 233/95 RdNr. 29).
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