Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95   

Verkauf an Selbstpflücker

§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, Selbstvermarktung gehört zur Urproduktion, (hier: zumutbares und deshalb von der Gemeinde anzunehmendes) Erschließungsangebot im Außenbereich

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben: Erstreckung der Privilegierung des BauGB § 35 Abs 1 Nr 1 auf Selbstvermarkter; Erschließungssicherung - Erschließungsangebot)

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei)

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Urproduktion; Selbstvermarktung; selbstpflücken; Erschließungsangebot; Instandhaltungsangebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstreckung der Privilegierung auf Selbstvermarktung aus eigener Bodenbewirtschaftung; Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 28.10.1994 - 5 K 878/94
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 1997, 985
  • ZfBR 1997, 332
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Wird zitiert von ... (3)  

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 8 S 2517/09  

    Wann ist Wohnhaus Landwirtschaftsbetrieb?

    Denn zum einen ist Unentbehrlichkeit des Vorhabens nicht zu verlangen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.02.1996 - 3 S 233/95 - BauR 1997, 985).
  • VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02  

    Zum Anspruch auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung für

    Um dem in der Privilegierung zum Ausdruck kommenden Gesetzeszweck zu genügen, muss sich die Gemeinde mit der Herstellung notwendiger Erschließungsmaßnahmen durch den Bauherrn jedenfalls dann abfinden, wenn ihr - wie hier - nach dem Ausbau keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen entstehen werden und ihr die Annahme des Selbsterschließungsangebots auch nicht aus sonstigen - hier nicht ersichtlichen - Gründen unzumutbar ist (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1996 - 3 S 233/95 -, BauR 1997, 985; BVerwG, Urteil vom 30.08.1985 - 4 C 48.81 -, BauR 1985, 661).
  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550  

    Landwirtschaftliche Anlage: Splittersiedlung möglich?

    Dagegen betrifft die Frage des Standorts nicht das Tatbestandsmerkmal "Dienen", sondern ist Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (vgl. BVerwG vom 19.6.1991 a.a.O. RdNr. 24; VGH BW vom 15.2.1996 BauR 1997, 85 = 3 S 233/95 RdNr. 29).
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