Rechtsprechung
| BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52 |
Verkaufsbude I
§ 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 2, 344
- NJW 1952, 1146
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06
Fall Motassadeq (11. September); Rügepräklusion (Entscheidung des Gerichts; …
Nach alledem ist es entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts auch nicht erheblich, dass der Angeklagte seine Unterstützungshandlungen schon längere Zeit vor der Begehung der Haupttaten in deren Vorbereitungsphase vorgenommen hatte (vgl. BGHSt 2, 344, 345 f.; 42, 332, 335; 46, 107, 115; BGH NJW 1985, 1035, 1036). - BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98
Wettbewerbsrecht - Teilnahme an der Abwicklung von betügerischen Verträgen
(3) Die Abwicklung von Verträgen, die aufgrund einer wettbewerbswidrigen Werbung der vorliegenden Art zustande gekommen sind, wäre allerdings dann wettbewerbswidrig, wenn das Verhalten des Werbenden als Betrug (§ 263 StGB) zu werten sein sollte und die Vertragsabwicklung als eine - bis zur Beendigung mögliche (vgl. BGHSt 2, 344, 345 f.; BGH, Beschl. v. 2.10.1998 - 2 StR 389/98, wistra 1999, 21;… Cramer in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 26. Aufl., § 263 Rdn. 180;… Jescheck/Weigend, Strafrecht AT, 5. Aufl., § 64 III 2 b) - Teilnahme daran (§ 27 StGB). - BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11
Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung …
Zwar kann Beihilfe schon vor der Entschließung des Haupttäters zur Tat geleistet werden (BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.;… LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 27 Rn. 38 a.E.).Für das, was schon vollständig abgeschlossen ist, vermag das nachträgliche Einverständnis die strafrechtliche Verantwortlichkeit aber nicht mehr zu begründen (BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346 f.;… Beschluss vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Beihilfe 1).
- BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch den anderen Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (BGHSt 2, 344, 346; BGH NStZ 1994, 123).
Das gilt nicht nur, wenn das Gesamtgeschehen aus mehreren selbständigen zeitlich aufeinanderfolgenden Straftaten besteht und der Mittäter erst nach vollständigem Abschluß der ersten dieser strafbaren Handlungen eintritt (BGHSt 2, 344, 346), sondern auch, wenn - wie hier - eine Tatbestandsvariante vorliegt, die vom Mittäter vor Hinzutritt des Tatgenossen vollständig erfüllt worden ist.
- BGH, 24.11.1993 - 2 StR 606/93 Dem liegt die Auffassung zugrunde, der Angekl. müsse, obwohl er erst in einem vorgerückten Stadium der Haupttat - hier: nach Zufügung der Schußverletzung - eingriff, auch für diesen Erfolg eintreten, "weil er nämlich den Handlungsablauf genau miterlebte und deshalb wußte, welchem Tatbild und Tatopfer er sich durch seine Beihilfe anschloß (BGHSt 2, 344)".
"Für das, was schon vollständig abgeschlossen vorliegt, vermag das Einverständnis trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch den anderen Mittäter geschaffenen Lage die strafbare Verantwortlichkeit nicht zu begründen" (BGHSt 2, 344, 346).
- BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76 Der erst während der Tatausführung eintretende Mittäter kann jedoch für das, was bei seinem Eintritt schon vollständig abgeschlossen vorliegt, strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden (BGHSt 2, 344 [347]; BGH bei Dallinger MDR 1969, 533).
Das Einverständnis kann auch noch während der Tat erzielt werden, solange die Tat noch nicht beendet ist (BGHSt 2, 344 [345]; OGH NJW 195O, 434 [435]).
- BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99
Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft
Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet ( BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251;… BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128). - BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84
Anforderungen an Mittäterschaft
Dafür reicht es aus, daß er die Tathandlung der Einfuhr im Vorbereitungsstadium unterstützt hat (BGHSt 2, 344 [346]). - OLG Düsseldorf, 04.12.1987 - 1 Ws 958/87 Es reicht aus, daß die Haupttat durch die Beihilfehandlung in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert wird (vgl. RGSt 58, 113; BGH StV 1985, 106 ; BGHSt 2, 344 [345];… Körner a.a.0. § 29 Rdnr. 309;… Dreher/Tröndle a.a.0. § 27 Rdnr. 2).
- BGH, 12.04.1956 - 4 StR 60/56
- BGH, 12.01.1994 - 3 StR 630/93
- BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95
- BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97
- BGH, 10.08.2000 - 1 StR 290/00
Urteil des Landgerichts Mannheim im Prozeß um Raubmord an Taxifahrer in Weinheim …
- BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84
Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 …
- BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
- BGH, 02.10.1998 - 2 StR 389/98
- BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99
- BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11
Notwendigkeit einer rechtswidrigen Zueignungsabsicht zum Zeitpunkt der …
- OLG Frankfurt, 24.11.1976 - 3 Ws 637/7
- BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80
Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub
- BGH, 20.11.1986 - 4 StR 604/86
- BGH, 10.07.1987 - 2 StR 243/87
- BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89
- BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
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