Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52   

Verkaufsbude I

§ 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 2, 344
  • NJW 1952, 1146



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06  

    Fall Motassadeq (11. September); Rügepräklusion (Entscheidung des Gerichts;

    Nach alledem ist es entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts auch nicht erheblich, dass der Angeklagte seine Unterstützungshandlungen schon längere Zeit vor der Begehung der Haupttaten in deren Vorbereitungsphase vorgenommen hatte (vgl. BGHSt 2, 344, 345 f.; 42, 332, 335; 46, 107, 115; BGH NJW 1985, 1035, 1036).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98  

    Wettbewerbsrecht - Teilnahme an der Abwicklung von betügerischen Verträgen

    (3) Die Abwicklung von Verträgen, die aufgrund einer wettbewerbswidrigen Werbung der vorliegenden Art zustande gekommen sind, wäre allerdings dann wettbewerbswidrig, wenn das Verhalten des Werbenden als Betrug (§ 263 StGB) zu werten sein sollte und die Vertragsabwicklung als eine - bis zur Beendigung mögliche (vgl. BGHSt 2, 344, 345 f.; BGH, Beschl. v. 2.10.1998 - 2 StR 389/98, wistra 1999, 21; Cramer in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 26. Aufl., § 263 Rdn. 180; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT, 5. Aufl., § 64 III 2 b) - Teilnahme daran (§ 27 StGB).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11  

    Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung

    Zwar kann Beihilfe schon vor der Entschließung des Haupttäters zur Tat geleistet werden (BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 27 Rn. 38 a.E.).

    Für das, was schon vollständig abgeschlossen ist, vermag das nachträgliche Einverständnis die strafrechtliche Verantwortlichkeit aber nicht mehr zu begründen (BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346 f.; Beschluss vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Beihilfe 1).

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