Rechtsprechung
| BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52 |
Verkaufsbude II
§ 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger räumlich-zeitlicher Zusammenhang, neuer Entschluß
Volltextveröffentlichungen
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 4, 219
- NJW 1953, 1357
Wird zitiert von ... (32)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Damit steht in Einklang, daß Ausgangspunkt der Rechtsprechung zur "Handlung" im Sinne der Konkurrenzregelungen in den §§ 52 ff. StGB seit langem die natürliche Handlungseinheit ist (vgl. für viele BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231). - BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot …
Es bleibt lediglich die Möglichkeit, mehrere Tatbestandsverwirklichungen nach den Grundsätzen sogenannter natürlicher Handlungseinheit (vgl. BGHSt 4, 219, 220; 10, 129, 130;… BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluß, einheitlicher 4, 6, 8, 12) zu einer materiell-rechtlichen Tat zusammenzufassen. - BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90 Gekennzeichnet ist eine natürliche Handlungseinheit durch einen solchen unmittelbaren Zusammenhang zwischen mehreren menschlichen, strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen, daß sich das Gesamttätigwerden an sich auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun bei natürlicher Betrachtungsweise erkennbar macht (BGHSt 4, 219, 220; siehe auch BGHSt 10, 129 und 230; 26, 284; BGH StV 1987, 391 ).
- BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
Rechtsbeugung durch Entscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG nur dann, wenn diese …
Eine natürliche Handlungseinheit setzt vielmehr nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß ein Geschehen durch einen solchen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen gekennzeichnet ist, daß sich das gesamte Tätigwerden auch für einen "objektiven" Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellt (grundlegend BGHSt 4, 219, 220). - BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage
Es kann dahingestellt bleiben, ob allein das Ausnutzen derselben schutzlosen Lage wie bei einheitlicher Gewalteinwirkung (vgl. BGH bei Janßen NStZ-RR 1998, 325) und bei fortgesetzter oder fortwirkender Drohung (vgl. BGH NStZ 1985, 546) den mehrfach erzwungenen Geschlechtsverkehr wegen Teilidentität der Ausführungshandlung ( BGHSt 43, 317, 319; BGH NStZ-RR 1998, 68, 69) zur Tateinheit verknüpfen kann oder ob in diesen Fällen bei mehrfacher Tatbestandsverwirklichung eine Tat im Rechtssinne nur unter den Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit ( BGHSt 4, 219, 220; BGH NStZ-RR 1998, 68, 69) in Betracht kommt. - BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60
Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz
Natürliche Handlungseinheit setzt außer engem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang Gleichartigkeit der Einzelbestätigungen voraus (BGHSt 4, 219). - BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95 Nach der Rechtsprechung liegt natürliche Handlungseinheit vor, wenn mehrere, im wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß sich das gesamte Tätigwerden auch für einen Dritten als einheitliches Geschehen darstellt (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH NStZ 1993, 234).
- BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97 Eine natürliche Handlungseinheit setzt vielmehr nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß ein Geschehen durch einen solchen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen gekennzeichnet ist, daß sich das gesamte Tätigwerden auch für einen "objektiven" Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellt (grundlegend BGHSt 4, 219;… w. Nachw. bei Tröndle aa0 Rdn. 2).
- BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 …
Bei einer natürlichen Handlungseinheit, die die Revision annimmt, müssen die Einzelakte in einem solchen unmittelbaren Zusammenhang stehen, daß sie bei natürlicher Betrachtungsweise für jeden Dritten als zusammengehöriges Tun erkennbar sind (BGHSt 4, 219, 220). - BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
- BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83
- BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
- BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
- BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse
- BGH, 24.02.1994 - 4 StR 683/93
- OLG Hamm, 28.05.2003 - 2 Ss 351/03
Handlungseinheit, mehrere Taten, Computernbetrug, kruze Freiheitsstrafe, …
- KG, 12.01.2009 - 1 Ss 409/08
Prozessualer Tatbegriff bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70
- BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
- BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
- BGH, 02.03.1965 - 1 StR 543/64
- BGH, 05.07.1996 - 4 StR 289/96
- OLG Celle, 12.05.2005 - 21 Ss 122/04
Rechtsfolgenentscheidung in der Revisionsinstanz bei rechtsstaatswidriger …
- BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72
- BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77
- BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90
- BGH, 15.01.1965 - 4 StR 477/64
- BGH, 09.11.1971 - 1 StR 519/71
- BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
- BayObLG, 23.11.1973 - 4St RR 144/73
- BGH, 05.05.1993 - 2 StR 183/93
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