Rechtsprechung
| BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60 |
Verkehrskontrolle
§ 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis
Volltextveröffentlichungen
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StGB § 211
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 15, 291
- NJW 1961, 519
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04
Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht
In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten ( BGHSt 15, 291, 295 ff.; BGHSt 41, 358, 360).In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluß über bedeutsame Tatumstände geben könnten ( BGHSt 15, 291, 295 ff.; BGH NJW 1999, 1039, 1041; BGHSt 41, 358, 360;… Schneider in MünchKomm StGB § 211 Rdn. 71).
Jedoch kann auch nach Bekanntwerden einer Straftat ein Täter dann noch in Verdeckungsabsicht handeln, wenn er zwar weiß, daß er als Täter dieser Straftat verdächtigt wird, die genaue Kenntnis über den strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalt jedoch allein er und das Opfer haben und die Tatumstände deshalb noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt sind ( BGHSt 15, 291, 296; BGH, Urteil vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 28, 18 ff.).
Hierbei ging der Angeklagte - zutreffenderweise - subjektiv (vgl. hierzu BGH NStZ 1994, 583) davon aus, daß ohne die Aussage der Geschädigten P. bei der Polizei die Tatumstände noch nicht für eine Strafverfolgung zureichend aufgedeckt sind ( BGHSt 15, 291, 296).
Damit waren auch objektiv die Tatumstände nicht in einem für eine Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt (vgl. BGHSt 15, 291, 296).
- BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95
Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung …
In der Rechtsprechung ist einerseits anerkannt, daß auch der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter Verdeckungsabsicht haben kann ( BGHSt 15, 291;… BGH GA 1962, 143; BGH…, Urt. vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78), ist aber andererseits schon entschieden worden, Mittel der Verdeckung müsse gerade der Tod des anderen sein.Schon in BGHSt 15, 291 ließ jedoch derselbe Senat bedingten Tötungsvorsatz genügen (…aaO S. 294: "nahm der Angeklagte den Tod des Beamten als Mittel in Kauf"); das ist ständige Rechtsprechung.
Wenn in BGHSt 15, 291 nur von dem "sich ihm auf der Flucht entgegenstellenden Menschen" (…aaO S. 295) die Rede ist, so rührt das von der konkreten Fallgestaltung her.
Die Entscheidung BGHSt 15, 291 löste sich auch insoweit von BGHSt 7, 287, als der Senat zwischen dem "tätlichen Angriff" und dem "bloße(n) pflichtwidrigen Unterlassen der Hilfeleistung" unterschied (…aaO S. 296).
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98
Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht …
Ein Verdeckungsmord kann aber grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn der Tod "lediglich" eine billigend in Kauf genommene Folge der zum Zweck der Verdeckung vorgenommenen Handlung - hier: das Würgen zum Zwecke der Selbstbefreiung und Flucht - ist (vgl. BGHSt 11, 268, 270; 15, 291;… Jähnke in LK StGB 10. Aufl. § 211 Rdn. 24 m.w.Nachw.), und zwar auch dann, wenn von der oder dem Getöteten selbst eine Entdeckung nicht zu befürchten war ( BGHSt 41, 358).Wegen des engen notwendigen Zusammenhangs zwischen Tatverdeckung und Flucht umfaßt bei einer derartigen Fallgestaltung die Absicht zu fliehen in der Regel auch den bestimmenden Willen, die eigene Täterschaft zu verdecken (vgl. BGHSt 15, 291, 294/295; BGH NStZ-RR 1997, 132;… Horn in SK - StGB - Stand nach der 44. Lieferung - § 211 Rdn. 6).
Die hohe Strafe für Verdeckungsmord hat ihren Grund nicht nur darin, daß die Vernichtung eines Menschenlebens zum Zweck der Verdeckung einer anderen Straftat im Sinne einer den Mord kennzeichnenden besonderen Verwerflichkeit im höchsten Maß gewissenlos und verabscheuungswürdig ist (vgl. BGHSt 15, 291, 295; BGHSt 41, 358, 360/361).
- BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94
Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auch bei Befürchtung außerstrafrechtlicher …
Um den Erhalt der Beute kann es auch gehen, wenn der Täter zwar weiß, daß der Geschädigte sich zur Rückforderung nicht der durch die Rechtsordnung vorgegebenen Mittel (z.B. Klage vor dem Zivilgericht, Strafanzeige o.ä.) bedienen wird, wohl aber für den Täter von "Unterweltlern... ein Abjagen der Beute zu befürchten ist" (…Jähnke aaO; im Ergebnis ebenso schon Fuhrmann JuS 1963, 19).Die als Beleg hierfür herangezogene Entscheidung BGHSt 15, 291, 296 betrifft, ebenso wie schon die Entscheidung OGH NJW 1950, 195 (…vgl. auch BGHSt 7, 287, 290 sowie die Übersichten bei Geilen in Festschrift für Lackner S. 570, 588 ff und bei Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 32a) einen Fall, bei dem es auf die hier zu entscheidende Frage der Verdeckungsabsicht aus Furcht vor außerstrafrechtlichen Folgen einer Tat nicht ankam.
Soweit z.B. ausgeführt ist, dem Täter ginge es darum, "einer Strafverfolgung zu entgehen" ( BGHSt 15, 291, 296), ist dies die Schilderung der in jenen Fällen gegebenen konkreten Situation.
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Das gilt um so mehr, wenn es sich bei der zu verdeckenden Tat um ein verhältnismäßig geringfügiges Delikt handelt (vgl. BGHSt 15, 291). - BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Zwar schließen sich bedingter Tötungsvorsatz und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen, ebensowenig aus wie bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht (zu letzterem Falle vgl. BGHSt 112, 268, 270; 15, 291, 297; 21, 283). - BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz; …
Demgemäß ist auch nicht zu verlangen, daß über die zur Tötung geeignete Handlung hinaus auch der Todeserfolg, also der Tod selbst, als Mittel zur Begehung der weiteren Tat dienen soll (…Lackner, StGB 19. Aufl. § 211 Rdn. 15;… Geilen aaO S. 583; Schall JuS 1990, 623, 625; für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht vgl. auch BGHSt 11, 268, 270; 15, 291, 297; BGH NJW 1968, 660, 662). - BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11 Glaubt er mit der Tötung eine günstige Beweisposition aufrecht erhalten oder seine Lage verbessern zu können, so reicht das für die Annahme der Verdeckungsabsicht aus, selbst wenn er bereits als Täter der Vortat verdächtigt wird (…vgl. LK- Jähnke, StGB, 11. Aufl., § 211 Rn. 16 mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 insoweit in BGHSt 28, 18 nicht abgedruckt), da die Tatumstände - nach seinem Wissen - noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt waren (vgl. BGHSt 15, 291, 296).
- BGH, 05.10.1983 - 2 StR 298/83 Daß in Fällen dieser Art ein Verdeckungsmord mit bedingtem Tötungsvorsatz begangen sein kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof anerkannt (BGHSt 15, 291 ff.); davon abzugehen besteht kein Anlaß.
- BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96 In Verdeckungsabsicht handelt aber auch, wer einen sich ihm entgegenstellenden Menschen tötet, um einer Festnahme zu entgehen, von der er die Aufdeckung seiner Täterschaft befürchtet, die den Strafverfolgungsbehörden nach seiner Vorstellung noch nicht bekannt ist (vgl. BGHSt 15, 291, 295 f.;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 3; BGH LM § 211 Nr. 30).
- BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67
Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis
- BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69
- BGH, 16.06.1998 - 4 StR 227/98
- BGH, 28.06.1972 - 2 StR 140/72
