Rechtsprechung
   BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94   

Verkehrsunfähige Weine

§ 263 StGB, Irrtum;

§ 136a StPO, Aussage in der Untersuchungshaft

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 2933
  • NStZ 1995, 605
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Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96  
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur strafrechtlichen Haftung von Betriebsangehörigen bei Unternehmensdelinquenz (BGHSt 37, 106, 114; BGH NJW 1995, 2933, 2934; vgl. auch Schmidt-Salzer NJW 1996, 1 ff.; ausführlich Ransiek, Unternehmensstrafrecht, 1996 S. 41 ff.).

    Läßt sich nicht klären, durch wieviele Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB ein Angeklagter als Mittäter oder Gehilfe die festgestellte Tat gefördert hat, so ist im Zweifel zu seinen Gunsten davon auszugehen, daß er nur eine Handlung begangen hat (BGH NStZ 1994, 586 ; NJW 1995, 2933 f.; BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; vgl. auch Dreher/Tröndle aaO. Rdn. 15).

  • BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95  
    Auch als solcher wird er für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551 und MDR 1976, 14; bei Holtz MDR 1979, 280; NJW 1995, 2933, 2934).

    Angesichts dessen beläßt es der Senat bei der allein von den Feststellungen getragenen rechtlich möglichen, für den Angeklagten günstigeren Annahme, daß er den Vergehenstatbestand als Mittäter nur durch eine Handlung gemäß § 52 StGB erfüllt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; BGH NStZ 1986, 586; NJW 1995, 2933, 2934).

  • BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98  
    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen i.S.d. §§ 52, 53 StGB wird jeder Täter aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551; MDR 1976, 14; BGH bei Holtz MDR 1979, 280; BGH NJW 1995, 2933, 2934; BGH NStZ-RR 1996, 227 ).

    Da die Strafkammer zur Feststellung konkreter Tatbeiträge an den einzelnen Betrugsversuchen gelangt ist, bleibt auch kein Raum für die Anwendung der Rechtsprechung, die bei insoweit verbleibenden Zweifeln zugunsten eines Angeklagten davon ausgeht, daß er nur eine Handlung begangen hat (BGHSt 40, 218, 239; NJW 1995, 2933 f.; BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; Urt. vom 19. November 1996 - 1 StR 572/96).".

mehr
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99  

    Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit; Verstoß gegen

    Nimmt man zu Gunsten des Angeklagten einen einzigen Tatbeitrag zum Eintreiben der "Monatsspenden" an, werden die Fälle der räuberischen Erpressung von Januar bis August 1998 hierdurch und nicht durch die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit in seiner Person zu einer einzigen Tat der räuberischen Erpressung verbunden (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; BGH NJW 1995, 2933, 2934; Beschl. vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97; Beschl. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 16; Samson/Günther aa0 § 52 Rdn. 20, 22; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. vor § 52 Rdn. 22; a.A. Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 21).
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 457/00  

    Betrug; Berufsverbot (Ausübung des Berufs); Konkurrenzen, Handlungsmehrheit bei

    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung aber der jeweilige Tatbeitrag entscheidend (BGH NJW 1995, 2933, 2934; StV 2000, 196).
  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 363/01  

    Untreue; Begriff der prozessualen Tat; Beihilfehandlung (Zweifelsgrundsatz);

    Wenn dem Landgericht aber eine weitergehende Klärung, aufgrund derer es - und sei es im Wege zulässiger Schätzung (vgl. BGHSt 36, 320, 328; BGH NJW 1995, 2933 f.) - die sichere Überzeugung vom Vorliegen mehrerer selbständiger Beihilfehandlungen hätte gewinnen können, nicht möglich war und es deshalb in Ansehung des Zweifelsgrundsatzes zu Gunsten des Angeklagten S. nur von einer Handlung ausgegangen ist (vgl. BGH NStZ 1997, 121), so ist dies vom Revisionsgericht auf die allein erhobene Sachrüge hinzunehmen.
  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 424/00  

    Tateinheit bei mittelbarer Täterschaft; Tatmehrheit (Anlagebetrug); Betrug;

    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB kommt es aber auf den eigenen Tatbeitrag der Angeklagten an (BGH NJW 1995, 2933, 2934), der hier lediglich in einer Tathandlung bestand.
  • BGH, 01.09.1998 - 1 StR 410/98  
    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB wird er nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nach seinem Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1995, 2933, 2934; Beschluß v. 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97).
  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99  

    Voraussetzung des Verteidigerausschlusses; Rechtscheinwirkung der amtlichen

    Ob die Abnehmer den Mangel der gelieferten Weine erkannt haben oder ihnen deren Wert gleichgültig war (vgl. BGH NJW 1995, 2933 f; Koch, a.a.0. "Strafe und Bußgeld" 11.1.1), ist bisher nicht ermittelt worden.
  • BVerfG, 23.05.2001 - 2 BvR 2325/00  
    Vielmehr muss weiterhin feststehen und dementsprechend vorgetragen werden, dass die entsprechende Haftentscheidung auch subjektiv im Bewusstsein des Fehlens dieser Voraussetzungen getroffen worden ist (vgl. BGH NJW 1995, 2933 ).
  • OLG Bremen, 08.11.2001 - 2 U 21/01  

    Haftung des Filialleiters einer Bank für Schaden aus Anlagebetrug im

  • OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99  
  • BGH, 12.06.1997 - 1 StR 245/97  
  • BGH, 18.05.1998 - 1 StR 198/98  
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