Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95   

Verleger in Basel

§ 512a ZPO <Fassung bis 31.12.01> und § 549 Abs. 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01> gelten nicht für die internationale Zuständigkeit, sie gelten in diesem Zusammenhang auch nicht für die damit untrennbare Prüfung der örtlichen Zuständigkeit (Hinweis: beachte die Neufassung gegenüber § 549 Abs. 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01> in § 545 Abs. 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02> und gegenüber § 512a ZPO <Fassung bis 31.12.01> in § 513 Abs. 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02>);

§ 39 ZPO: jedenfalls als Norm des Internationalen Zivilprozeßrechts geht § 39 ZPO den §§ 282 Abs. 3, 296 Abs. 3 ZPO vor: Fristsetzung ist für den vor dem unzuständigen deutschen Gericht verklagten Ausländer unverbindlich (Hinweis: vgl. für den - im konkreten Fall nicht gegebenen - Anwendungsbereich des EuGVÜ/LGVÜ: Art. 20 Abs. 1 EuGVÜ sowie Art. 26 Abs. 1 EuGVVO);

§ 288 ZPO, Erklärungen in einem vorbereitenden Schriftsatz haben nicht die Wirkung eines Geständnisses, wenn nicht in der mündlichen Verhandlung (§ 128 ZPO) auf sie Bezug genommen wird;

Art. 27 EGBGB, Rechtswahlvereinbarung kann auch durch AGB (vgl. § 2 AGBG, § 305 BGB <Fassung seit 1.1.02>) getroffen werden;

§ 1 HGB, Gesellschafter und Organmitglieder juristischer Personen sind als solche keine Kaufleute

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Revisionsverfahren; Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rüge der internationalen Unzuständigkeit eines Bürgen mit Auslandswohnsitz (Schweiz)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit der Rüge der internationalen Unzuständigkeit bis zur ersten mündlichen Verhandlung ("Schweizer Bürge")

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 134, 127
  • NJW 1997, 397
  • ZIP 1996, 2184
  • MDR 1997, 288
  • BB 1997, 149
  • NJW-RR 1997, 315
  • VersR 1997, 209
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Wird zitiert von ... (41)  

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02  

    Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit für Klagen aus Gewinnzusagen

    Die internationale Zuständigkeit war in jedem Verfahrensabschnitt, auch im Revisionsverfahren, von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., vgl. BGHZ - GSZ - 44, 46; BGHZ 115, 90, 91; 134, 127, 129 f; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 - IX ZR 196/97 - NJW 1999, 1395 f; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 21. Aufl. 1993 §§ 549, 550 Rn. 56).
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97  

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    § 549 Abs. 2 ZPO, der die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges der revisionsrechtlichen Prüfung entzieht, gilt nicht - auch nicht entsprechend - für die internationale Zuständigkeit (BGHZ 115, 90, 91; vgl. BGHZ 134, 127, 129 f).

    a) Ein internationales Abkommen oder ein bilateraler Vertrag, der die internationale Zuständigkeit vorrangig regelt (vgl. BGHZ 134, 127, 133), besteht für den vorliegenden Streitfall nicht.

  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03  

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen;

    Es kann offen bleiben, ob diese Auffassung zutreffend ist und ob die Zulassung von in erster Instanz zurückgewiesenen Erklärungen und Beweismitteln gemäß § 128 a Abs. 2 VwGO in einem Revisionsverfahren überhaupt überprüft werden kann (zu einer entsprechenden Verfahrensvorschrift der ZPO vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 264/95 - BGHZ 134, 127 m.w.N.).
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