Verlegung des Unterrichts
§ 10 Nr. 4 AGBG (jetzt § 308 Nr. 4 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Unwirksamkeit einer Klausel einer Kampfsportschule, in der - ohne Kündigungsmöglichkeit für den Schüler - eine Änderung der Räumlichkeiten vorbehalten wird