Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99   

Verleitung zur Verschaffung von 1 kg Kokain

V-Person als polizeilicher Lockspitzel (hier: hartnäckiges weiteres Anwerben eines nicht Tatgeneigten trotz mehrmaliger Ablehnungen):
kein Verfahrenshindernis, trotz Verstoßes gegen Art. 6 MRK reicht "Strafzumessungslösung" aus (§ 46 StGB, Annahme eines minderschweren Falles nach § 29a Abs. 2 BtMG, Möglichkeit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt, § 59 StGB, Möglichkeit einer Einstellung nach §§ 153, 153a StPO)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, § 46 StGB
    Verleitung zu einer Straftat in einer dem Staat zuzurechnenden Weise; Grundsatz des fairen Verfahrens; Tatprovokation durch Lockspitzel; Agent provocateur; Vertrauensperson der Polizei; Schuldunabhängiger Strafmilderungsgrund; Voraussetzungen für den Einsatz von Vertrauenspersonen; Rechtswirkung der MRK.

  • DFR

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

  • Alpmann Schmidt

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StGB § 46

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Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof beurteilt Lockspitzel-Einsatz gegen Unverdächtigen

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • nomos.de , S. 53 (Leitsatz)

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 StGB
    Lockspitzel-Einsatz gegen Unverdächtigen/Strafzumessung

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Von polizeilichem Lockspitzel zu Straftat provoziert - Unzulässige Tatprovokation ist erheblich strafmildernd zu berücksichtigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)

    Lockspitzel-Fall

    § 29 a BtmG; § 46 StGB; Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Tatprovokation durch Vertrauensperson; Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs (RA Ulrich Sommer)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 45, 321
  • NJW 2000, 1123
  • NStZ 2000, 269
  • JR 2000, 432
  • StV 2000, 57
  • StV 2000, 114 (Ls.)
  • NJ 2000, 159 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (48)  

  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01  

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Der Grundsatz des fairen Verfahrens (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) kann verletzt sein, wenn das im Rahmen einer Tatprovokation durch eine von der Polizei geführte Vertrauensperson (VP) angesonnene Drogengeschäft nicht mehr in einem angemessenen, deliktsspezifischen Verhältnis zu dem jeweils individuell gegen den Provozierten bestehenden Tatverdachts steht (Fortführung von BGHSt 45, 321).

    Grundsätze des Bundesgerichtshofes zur rechtlichen Behandlung der Tatprovokation (Bestätigung von BGH 1 StR 221/99 = BGHSt 45, 321).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99 ( BGHSt 45, 321) in Anwendung des Grundsatzes des fairen Verfahrens (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) und im Blick auf dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR EuGRZ 1999, 660 = StV 1999, 127 = NStZ 1999, 47) für den Fall eines konventionswidrigen Lockspitzeleinsatzes entschieden, daß ein solcher Verstoß in den Urteilsgründen festzustellen und bei Festsetzung der Rechtsfolgen - genau bemessen - zu kompensieren ist.

    Eine Konventionssverletzung liegt nach der genannten Senatsentscheidung vor, wenn eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person durch die von einem Amtsträger geführte VP in einer dem Staat zuzurechnenden Weise zu einer Straftat verleitet wird und dies zu einem Strafverfahren führt ( BGHSt 45, 321, Leitsatz und Seite 335).

    Dagegen ist die VP als die tatprovozierender Lockspitzel tätig, wenn sie über das bloße "Mitmachen" hinaus in die Richtung auf eine Weckung der Tatbereitschaft oder eine Intensivierung der Tatplanung mit einiger Erheblichkeit stimulierend auf den Täter einwirkt ( BGHSt 45, 321, 338).

    Die Rechtmäßigkeit des Lockspitzeleinsatzes ist selbst im Falle einer "Gemengelage" einheitlich an den Regelungen der StPO zu messen ( BGHSt 45, 321, 337).

    Eine Ausnahme von der sich daraus ergebenden Zurechnung kann nur dann gelten, wenn die Polizei mit einem Fehlverhalten der VP nicht rechnen konnte ( BGHSt 45, 321, 336).

    Nur in diesem Falle kann ein Konventionsverstoß angenommen werden, dem entsprechend Rechnung zu tragen ist (nach den Maßstäben von BGHSt 45, 321).

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00  

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    b) Die Ausgestaltung des Fragerechts ist primär dem nationalen Recht überlassen (Fälle Kostovski Nr. 39; Windisch Nr. 25; Asch Nr. 26; Saidi Nr. 43, Doorson Nr. 67; siehe auch BGHSt 45, 321 und Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 216).

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 18. November 1999 (Tatprovokation, Umsetzung der Entscheidung Teixeira = NJW 2000, 1123, zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHSt 45, 321) ausgeführt:.

    Bei der Beweiswürdigungslösung darf zwar auf den Vernehmungsrichter zurückgegriffen werden, allerdings sind dann - ähnlich wie beim anonymen Zeugen (grundlegend BGHSt 17, 382; vgl. zuletzt BGH NStZ 1998, 97; StV 1999, 7; NStZ 2000, 265; BGHR StPO § 261 Uberzeugungsbildung 27; siehe auch BVerfG - Kammer - NJW 1997, 999 sowie BGHSt 45, 321: konventionswidrige Tatprovokation) - besonders strenge Beweis- und Begründungsanforderungen aufzustellen.

    Die Verneinung eines Verwertungsverbots erweist sich auch systemkonform mit der Strafzumessungslösung bei einem Konventionsverstoß aufgrund einer unzulässigen Tatprovokation ( BGHSt 45, 321).

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04  

    Urteilsabsprachen im Strafverfahren (Deal) und Rechtsmittelverzicht

    Hinzu kommt, daß Verfahrensverzögerungen, selbst wenn diese auf einer Überlastung des Gerichts beruhen, nicht selten dazu führen, daß die schuldangemessene Strafe unterschritten werden muß (BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1277; 2003, 2225; NStZ 2004, 335; BGH NStZ 1999, 181; BGHSt 45, 321, 339; BGH, Beschluß vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04).
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