Rechtsprechung
| BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R |
Verletzung durch Feuerwerksgeschosse in der Silvesternacht
§ 1 OEG, der Angriff muß nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet gewesen sein, es reicht aus, wenn der Angriff mit bedingtem Vorsatz ausgeführt wurde, Angriff auch bei einer "aberratio ictus", § 15 StGB;
Anwendbarkeit der Grundsätze über den Anscheinsbeweis (§ 286 ZPO)
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter Vorsatz - Beweiswürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung einer Gewalttat iS. des OEG , vorsätzlicher tätlicher Angriff gegen eine Person
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- finanztip.de (Kurzinformation)
Ist eine verhängnisvolle Silvesterschießerei eine "Gewalttat"? - Opfer kämpft um Entschädigung nach dem "Opferentschädigungsgesetz"
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 81, 288
- NJW 1999, 236
- MDR 1998, 913
Wird zitiert von ... (46)
- BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R
Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher …
1998 - B 9 VG 5/96 R - BSGE 81, 288, 289 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 S 42 f; BSG, Urteil vom 24.7.In seiner Entscheidung zur Verletzung durch Signalmunition in einer Silvesternacht hat der Senat ein zielgerichtetes, vorsätzliches, aggressives Verhalten gegen eine bestimmte Person nicht für erforderlich gehalten, sondern es für die Annahme eines "tätlichen Angriffs" ausreichen lassen, dass sich der Angriff gegen andere Personen als das Opfer gerichtet hat (BSG, Urteil vom 4.2. 1998 - B 9 VG 5/96 R - BSGE 81, 288, 289 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 S 42 ff).
"Feindselig" handelt der Täter auch dann, wenn er unter Verstoß gegen ein Strafgesetz vorsätzlich auf den Körper eines anderen einwirkt (BSGE 81, 288, 292 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 S 46).
1998 (BSGE 81, 288, 289 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12) weiter festgestellt, dass eine Handlung dann nicht als tätlicher Angriff gegen eine Person angesehen werden kann, wenn ihr die erforderliche unmittelbare (feindliche) Ausrichtung auf andere Menschen fehlt (BSG…, Urteil vom 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 5 RdNr 6 f).
1998 (BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12) erneut hervorgehoben, dass der als "feindselige" Einwirkung auf den Körper eines anderen definierte tätliche Angriff lediglich erfordert, dass (objektiv) gegen ein Strafgesetz verstoßen wird, das die körperliche Unversehrtheit eines anderen schützt.
- LSG Sachsen, 07.11.2001 - L 1 VG 2/98 In einer Entscheidung vom 04. Februar 1998 (AZ. B 9 VG 5/96 R) habe das BSG ausgesprochen, dass - über die bisher anerkannte Beweiserleichterung hinaus - auch der Beweis des ersten Anscheins als weitere Beweiserleichterung zu Gunsten der Opfer zu berücksichtigen sei.
Als "tätlicher Angriff" gilt grundsätzlich jede in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende, gewaltsame und in der Regel auch handgreifliche Einwirkung (vgl. BSG…, Urteil vom 10. September 1997, AZ: 9 RVg 1/96 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11; BSG, Urteil vom 04.02.1998, AZ: B 9 Vg 5/96 R = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).
Der für diesen Angriff geforderte Vorsatz braucht sich grundsätzlich nur auf diese Angriffshandlung zu beziehen; in der Regel wird der Angriff aber zugleich eine vorsätzliche Straftat - zumeist in der Form eines versuchten oder vollendeten Erfolgsdeliktes im Sinne des Strafrechts (insbesondere eines Tötungsdeliktes oder einer Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit darstellen) - (BSG, Urteil vom 04. Februar 1998, a. a. O.).
Ist ein solches Delikt vorsätzlich versucht oder vollendet worden, so liegt stets auch ein vorsätzlicher tätlicher Angriff im Sinne des OEG vor, während umgekehrt ein vorsätzlicher tätlicher Angriff nicht notwendig eine vorsätzlich begangene Straftat oder überhaupt eine strafbare Handlung (z. B. im Fall der versuchten einfachen Körperverletzung) voraussetzt, von den gesetzlich geregelten Ausnahmen abgesehen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Nr. 2 OEG) scheiden fahrlässig begangene Handlungen in der Regel als Anspruchsgrundlage für einen Entschädigungsanspruch nach § 1 OEG aus (BSG, Urteil vom 04. Februar 1998, a. a. O.;… Wilke/Sailer, Soziales Entschädigungsrecht - Kommentar, 7. Aufl., § 1 OEG Rn. 7).
Den Klägern kommt schließlich auch keine Beweiserleichterung nach den Grundsätzen des Beweis des ersten Anscheins zu Gute, die im sozialgerichtlichen Verfahren ebenfalls anwendbar sind (BSG…, Urteil vom 22. Juni 1988, AZ: 9/9a RVg 3/87 = SozR 1500 § 128 Nr. 34; Urteil vom 04. Februar 1998, AZ: B 9 Vg 5/96 R = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).
Der Anspruch auf Opferentschädigung wäre in einem solche Fall nicht durch die Möglichkeit ausgeschlossen, dass derjenige, der das Opfer getroffen hat, atypischerweise nur über die Personengruppe hinwegschießen oder werfen wollte, und mithin die Schädigung einer Person nicht, auch nicht bedingt in seinem Vorsatz aufgenommen hatte (BSG, Urteil vom 04. Februar 1998, a. a. O.).
- BSG, 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R
Gewaltopferentschädigung - rechtswidriger tätlicher Angriff - bedingter Vorsatz - …
Der Senat hat inzwischen klargestellt, daß insoweit nicht die innere Einstellung des Täters oder ein aggressives Verhalten, sondern die Rechtsfeindlichkeit der Tathandlung für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen des tätlichen Angriffs maßgeblich ist und keine strenge Bindung an die strafrechtliche Bedeutung des entsprechenden Begriffs besteht (vgl zuletzt BSGE 81, 42 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11 und BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).Deshalb kann es sowohl aus der Sicht des Staates als auch aus der des Opfers bzw der Hinterbliebenen nicht darauf ankommen, ob die Gewalttat mit direktem oder bedingtem Vorsatz begangen worden ist (vgl BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).
Ist der Täter unbekannt geblieben oder läßt sich der Sachverhalt insoweit nicht oder nicht ausreichend aufklären, zB weil der Täter zum Tatgeschehen schweigt oder nur ungenügende Angaben macht, darf aus den festgestellten äußeren Umständen auf das Vorliegen des (bedingten) Vorsatzes geschlossen werden (vgl zB BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 1 und zuletzt BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 mwN).
Ist auch dies nicht möglich, geht das Nichtfestgestelltsein des Vorsatzes nach den Grundsätzen der objektiven Beweis- bzw Feststellungslast zu Lasten des Klägers (…vgl BSGE 63, 270 = SozR 1500 § 128 Nr. 34; BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).
- BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
Gewaltopferentschädigung - Angriff - Herbeiführung einer Gefahr - Gefahrenlage - …
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (…vgl BSGE 81, 42, 43 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11; BSGE 81, 288, 289 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12, jeweils mwN) entschieden hat, ist als ein tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen.Fehlt einer Handlung die erforderliche unmittelbare (feindliche) Ausrichtung auf andere Menschen, so kann sie nicht als tätlicher Angriff gegen eine Person iS von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG angesehen werden (vgl dazu BSGE 81, 288, 289 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).
Ob im Falle der Klägerin ein herausgehobener Willensfaktor des unbekannten Täters vorliegen könnte, kann mangels anderer Beweismittel nur auf Grund der Umstände des vorliegenden Falles beurteilt werden (vgl dazu BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2004 - L 10 VG 21/02
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Eine strenge Bindung an die strafrechtliche Bedeutung des entsprechenden Begriffs besteht dabei nicht (vgl. BSGE 81, 42 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11 und BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).Es genügt aber auch, wenn der Angreifer mit bedingtem Vorsatz handelt (vgl. BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).
Zwar kann aus festgestellten äußeren Umständen auf das Vorliegen des bedingten Vorsatzes geschlossen werden, wenn der Sachverhalt nicht oder nicht ausreichend aufklärbar ist (BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 m.w.N.).
- LSG Berlin, 29.10.2002 - L 13 VG 2/01 Im anschließenden Klageverfahren machte der Kläger unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG-, insbesondere BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 12, geltend, dass nach den hier anwendbaren Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins von einem rechtswidrigen und vorsätzlich gegen ihn gerichteten Angriff auszugehen sei.
Eine fahrlässige Schädigung genügt nicht, es sei denn, es handelt sich um das Fehlgehen eines gezielten Angriffs oder um ein gemeingefährliches Verbrechen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 OEG (vgl. BSGE 63 S. 270, 271 = SozR 1500 § 128 Nr. 34 und BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).
Welche Anforderungen an die Feststellung der Vorstellungen und Willensrichtung des Täters bei der zur Verletzung führenden Tat zu stellen sind, wenn der Täter - wie hier - nicht ermittelt werden konnte, hat das Bundessozialgericht -BSG- in seinem die frühere Rechtssprechung interpretierenden Urteil vom 4. Februar 1998 (SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 = BSGE 81/288) wie folgt herausgearbeitet: „Die Feststellung einer Gewalttat im Sinne des OEG sowie deren Entschädigung setzt weder voraus, dass der Täter bekannt ist, noch dass er gezielt die Verletzung einer „bestimmten“ Person in seinen Vorsatz aufgenommen hat.
- BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bedrohung mit einer scharf …
Für das Tatbestandsmerkmal "vorsätzlich" reicht bedingter Vorsatz (dolus eventualis) aus (vgl Urteile des Senats vom 4. Februar 1998 BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 …und vom 3. Februar 1999 SozR 3-3800 § 1 Nr. 14).Denn wie es bei dem Angriff selbst keine Rolle spielt, ob der Angegriffene oder ob ein Dritter verletzt wird (vgl BSG vom 4. Februar 1998, BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12), so ist es auch im Fall der rechtmäßigen Notwehr gleichgültig, ob durch die Notwehrhandlung der (in der Regel schon nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst c Sozialgesetzbuch Siebtes Buch geschützte) Nothelfer oder eine andere Person - hier der angegriffene Kläger - zu Schaden kommt.
- BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat …
1998 - B 9 VG 5/96 R - BSGE 81, 288, 292 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 S 46; jüngst BSG Urteil vom 8.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 11 RdNr 14, 17 [Stoß ins Wasser durch 4½-jähriges Kind]).Da die Zielrichtung einer Handlung allein auf dem Willen des Täters beruht, sind Feststellungen zu diesem Merkmal in erster Linie von der inneren Tatseite, dem Vorsatz des Täters, abhängig; bleibt der Täter unbekannt, müssen wenigstens die äußeren Tatumstände überzeugende Hinweise auf den erforderlichen subjektiven Tatbestand geben (…vgl BSG Urteil vom 28.3. 1984 - 9a RVg 1/83 - BSGE 56, 234, 237 = SozR 3800 § 1 Nr. 4 S 10 [Flucht vor einem Einbrecher]; BSG Urteil vom 4.2. 1998 - B 9 VG 5/96 R - BSGE 81, 288, 289 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 [Verletzung durch Signalmunition]).
- BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R
Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher …
Ausgehend von den tatsächlichen Feststellungen hat das Berufungsgericht zu Recht die gezielt auf den Brustkorb des L. gerichteten Messerstiche als einen tätlichen Angriff iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG gewertet, nämlich als eine in (rechts-)feindlicher Absicht unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung (vgl hierzu BSGE 81, 288, 289 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12;… BSGE 81, 42, 43 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11;… BSGE 77, 11, 13 = BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 7;… SozR 3-800 § 10a Nr. 1 S 3).Es durfte auch vom Tathergang auf die innere Tatseite schließen (…vgl BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 1 S 3 mwN) und - in Übereinstimmung mit dem Schwurgericht - annehmen, daß P. mit dolus eventualis gehandelt hat (vgl zum dolus eventualis: BSGE 81, 288, 291 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2002 - L 7 VG 53/00
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Unter einem tätlichen Angriff i.S.v. § 1 Abs. 1 OEG ist eine in strafbarer (d.h. mit Strafe bedrohter) Weise unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung zu verstehen, wobei mit der Einwirkung auf den Körper des Opfers - zumindest versuchsweise - vorsätzlich ein Straftatbestand verwirklicht wird (BSG, Urteil vom 04.02.1998, B 9 VG 5/96 R; Urteil vom 08.08.2001, B 9 VG 1/01 R).Sofern sich aus den äußeren Umständen nicht feststellen läßt, welche Vorstellungen oder welche Willensrichtung der Täter bei seiner zur Verletzung führenden Tat hatte, geht die Nichtfeststellbarkeit des Vorsatzes nach den Grundsätzen der objektiven Beweis- oder Feststellungslast zu Lasten der Klägerin (BSG, Urteil vom 04.02.1998, B 9 VG 5/96 R).
- BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R
Keine Gewaltopferentschädigung für Mobbingopfer // Geld nur nach …
- BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/00 R
Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - unmittelbare Schädigung - Primäropfer …
- BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/05 R
Gewaltopferentschädigung - Beschädigten-Grundrente - sonstige Ausländer nach § …
- BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R
Gewaltopferentschädigung - Angriff - Gewalttat - rechtswidrig - vorsätzlich - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff iS des § 1 Abs 1 S 1 OEG - …
- BSG, 30.11.2006 - B 9a VS 1/05 R
Notwendige Beiladung - Verfahrensfehler - Soldatenversorgung - …
- BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R
Möglicherweise Gewaltopferentschädigung für die Folgen der Tätlichkeit eines 4 …
- BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R
Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung …
- BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 6/02 R
Gewaltopferentschädigung - Schockschaden des Sekundäropfers - Rechtsfähigkeit des …
- BSG, 02.10.2008 - B 9 VG 2/07 R
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Gewaltandrohung - objektiv erhöhte …
- LSG Bayern, 16.12.2009 - L 20 R 19/09
- LSG Bayern, 12.01.2010 - L 20 R 19/09
Auflösung des Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung …
- SG Dortmund, 26.03.2010 - S 19 (7) VG 356/08
Opferentschädigung für in Deutschland geduldete Ausländer
- BSG, 28.04.1999 - B 9 VG 7/98 R
Opferentschädigung - Verfahrensfehler - Fehlen von Urteilsgründen - Bezugnahme …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 VG 1/03
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff iS des § 1 Abs 1 OEG - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - L 6 VG 76/96
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- LSG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - L 6 VG 3894/98
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei tätlichem Angriff außerhalb des …
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2003 - L 7 (5) VG 22/02
Rechte von minderjährigen Opfern sexuellen Missbrauchs
- LSG Hamburg, 08.04.2008 - L 4 VG 5/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - L 31 U 364/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Anerkennung eines Basalzellenkarzinoms als …
- SG Ulm, 26.03.2009 - S 10 U 4096/07
Anerkennung eines während einer betrieblichen Besprechung erlittenen …
- LSG Hessen, 10.04.2001 - L 4 VG 5/00
Gewaltopferentschädigung - vorsätzlich rechtswidriger Angriff - bedingter Vorsatz …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2005 - L 10 VG 19/04
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- BSG, 07.01.1999 - B 9 VG 8/98 B
Ordnungsgemäßen Besetzung des erkennenden Senates
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2003 - L 9 VG 6/98
- LSG Berlin, 09.12.2003 - L 13 VG 21/02
- SG Aachen, 05.03.2007 - S 22 VG 20/05
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- SG Dortmund, 26.03.2010 - S 19 (7) VG 356/07
SonstigeAngelegenheiten
- LSG Bayern, 22.04.2010 - L 14 R 876/09
Beweis des ersten Anscheins für die Durchführung einer Beitragserstattung in der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 10/9 VG 5/98
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2002 - L 9 VG 9/98
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2002 - L 13 VG 10/00
- LSG Berlin, 20.05.2003 - L 13 VG 33/02
- LSG Bayern, 19.01.2011 - L 1 R 406/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - L 7 VG 16/02
- LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2574/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - …
