Rechtsprechung
| BGH, 05.10.1972 - III ZR 168/70 |
Verletzung durch Sachverständigen
§ 839 BGB, Art. 34 GG, Sachverständiger übt kein "öffentliches Amt" aus, Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Landes als Träger der Justizhoheit für ärztliche Kunstfehler eines medizinischen Sachverständigen
Kurzfassungen/Presse
- rechtinco.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 59, 310
- BGHZ 59, 315
- NJW 1973, 554
- VersR 1973, 58
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 09.12.1974 - III ZR 131/72
Haftung des sog. Durchgangsarztes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74
Sachverständigenhaftung
Zwar hafte der gerichtliche Sachverständige für fahrlässige Rechtsgutverletzungen, die er bei der Vorbereitung seines Gutachtens -- etwa bei ärztlichen Untersuchungen -- einem Verfahrensbeteiligten unmittelbar zufüge (BGHZ 59, 310).Die in dem angegriffenen Urteil zitierte Entscheidung BGHZ 59, 310 betreffe die Haftung eines Sachverständigen, der den Kläger bei einer ärztlichen Untersuchung für das Gutachten geschädigt habe.
- BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84
Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher …
Damit haftet aber auch der Kläger wie jeder gerichtliche Sachverständige (jedenfalls im Falle seiner Beeidigung, aber auch sonst trotz gewisser Streitfragen) nach außen gemäß § 276 BGB für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit, wobei zu berücksichtigen ist, dass derartige Schadenersatzansprüche insbesondere in Zivilprozessen unterlegener Prozessparteien bzw. in Strafverfahren verurteilter Personen gegen darin tätig gewordene Sachverständige nicht ganz selten sind (vgl. BGHZ 62, 54, 56; BGHZ 59, 310, 312, 315;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 44. Aufl., § 402 Übers. Anm. 3 B;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO , 19. Aufl., vor § 402 V 3;… Jessnitzer, K., der gerichtliche Sachverständige, 7. Aufl., S. 297 und Bremer, Heinz, der Sachverständige, 2. Aufl., S. 64 ff.).
- BGH, 18.12.1973 - VI ZR 113/71
Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen
Entgegen der Auffassung der Revision steht diesem Ergebnis das Urteil des III. Zivilsenats vom 5. Oktober 1972 (- III ZR 168/70 -, BGHZ 59, 310) nicht entgegen.Die Besonderheit des Falles in BGHZ 59, 310 lag darin, dass eine Prozesspartei einen (Körper-)Schaden bei der Vorbereitung des gerichtlichen Gutachtens erlitten hat, ohne dass dieser Fehler sich im Gutachten auswirkte.
- BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 15.75 Die Prüftätigkeit amtlich anerkannter Prüfingenieure hat der Senat im Urteil vom 25. November 1971 - BVerwG 1 C 7.10 - (Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 40 = JR 1972, 305 = DÖV 1972, 500 = BB 1972, 422 = GewArch 1973, 79 mwN; s auch BGHZ 59, 310, 314; Steiner-Westermann DB 1975 S 534; Herding-Schmalzl, Der Prüfingenieur für Baustatik, seine Tätigkeit und seine Haftung, 1974, S 26; Steiner, Öffentliche Verwaltung durch Private, 1975, S 131 Anm 556) als hoheitlich eingestuft, und es ist dem Kläger auch zuzugeben, daß der Prüfvorgang als solcher sich bei Prüfingenieuren und Zivilingenieuren nach den gleichen technischen und rechtlichen Regeln vollzieht.
Solche Sachverständigentätigkeit ist nicht von sich aus hoheitlicher Natur (s dazu BGHZ 59, 310, 315 für gerichtliche Sachverständige); Art. 33 Abs. 4 GG wäre in dieser Sicht also nicht berührt.
- BGH, 06.07.1989 - III ZR 79/88
Voraussetzung der Amtshaftung bei ärztlicher Behandlung von Soldaten durch …
Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Heilbehandlung von Kranken, insbesondere auch in Krankenhäusern, regelmäßig nicht Ausübung eines öffentlichen Amtes i.S. von Art. 34 GG ist, und zwar selbst dann, wenn die Einweisung in ein Krankenhaus auf Vorgängen des öffentlichen Rechts beruht (BGHZ 4, 138, 152; 9, 145, 147; 59, 310, 313; 63, 265, 270).Etwas anderes gilt nach dieser Rechtsprechung nur, wenn die ärztliche Maßnahme sich als Zwangsbehandlung darstellt oder der Arzt mit ihr unmittelbar ein ihm übertragenes öffentliches Amt ausübt, wie etwa der Amtsarzt des Gesundheitsamtes (vgl. BGHZ 59, 310, 313), z.B. bei Einstellungsuntersuchungen für den öffentlichen Dienst (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1980, 774).
- BGH, 22.06.2006 - III ZR 270/05
Amtshaftung - Ausübung eines öffentlichen Amtes eines Arztes?
Die Gutachtertätigkeit des Sachverständigen hängt damit mit der Entscheidung der Krankenversicherung auf das Engste zusammen und bildet, wie es in § 275 SGB V angelegt ist, - anders als die Einschaltung eines gerichtlichen Sachverständigen oder eines Gutachters gemäß § 21 SGB X - geradezu einen Bestandteil der von der Versicherung ausgeübten öffentlich-rechtlichen (leistungsverwaltenden) Tätigkeit (vgl. BGHZ 59, 310, 314). - BGH, 19.01.1984 - III ZR 172/82
Rechtsnatur der Aufsichtspflicht über einen Patienten in einer psychiatrischen …
Nicht jeder, der vom Staat oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Bewältigung ihrer Aufgaben zur Unterstützung oder als Gehilfe herangezogen wird, ist damit schon mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne von § 839 BGB betraut; es muß ein innerer Zusammenhang und eine engere Beziehung zwischen der schädigenden Handlung und der öffentlichen Aufgabe bestehen (BGHZ 59, 310, 312).Etwas anderes gilt nur, wenn die ärztliche Maßnahme sich als Zwangsbehandlung darstellt oder der Arzt mit ihr unmittelbar ein ihm übertragenes öffentliches Amt ausübt, wie etwa der Amtsarzt des Gesundheitsamtes (vgl. BGHZ 59, 310, 313).
- BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des …
- BGH, 14.05.2009 - III ZR 86/08
Amtshaftung - Prüfung von Kranen: Ausübung eines öffentlichen Amtes?
Des Weiteren kann der Prüfer als Beamter im haftungsrechtlichen Sinne anzusehen sein, wenn er von einem Hoheitsträger im Einzelfall mit der Beschaffung wesentlicher Entscheidungsgrundlagen und insoweit mit einem in die Zuständigkeit des Hoheitsträgers selbst fallenden Teil einer öffentlichen Aufgabe betraut wird (Senatsurteile vom 19. Dezember 1960 - III ZR 194/59 - LM § 81 BVG Nr. 2 für die vom Versorgungsamt mit einer versorgungsärztlichen Untersuchung und Begutachtung beauftragten Ärzte eines städtischen Krankenhauses; BGHZ 39, 358, 361 für den von der Baugenehmigungsbehörde zur Prüfung der statischen Berechnung hinzugezogenen Prüfingenieur für Baustatik; vom 22. Juni 2006 - III ZR 270/05 - VersR 2006, 1684, 1685 für die Einholung einer ärztlichen Stellungnahme des medizinischen Dienstes durch eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen des § 275 SGB V; siehe auch die Hinweise in BGHZ 59, 310, 314 auf die Untersuchung eines Arbeitssuchenden durch den Amtsarzt im Auftrag des Arbeitsamts, die Tätigkeit eines Vertragsarztes im Auftrag des Versorgungsamts oder die Aufgaben eines Vertrauensarztes der Sozialversicherungsträger). - BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 30/01
Lohnfortzahlung bei Zeugenaussage vor Gericht - MTArb
- BGH, 29.11.1990 - III ZR 244/89
Haftung der Mitglieder der Ortsgerichte in Hessen für Amtspflichtverletzungen
- BGH, 15.02.1990 - III ZR 100/88
Voraussetzungen der Amtshaftung wegen Impfschäden
- BGH, 05.11.1991 - 4 StR 252/91
- BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97
Hinweispflicht des Sachverständigen bei Kostensteigerung - Kürzung der …
- OLG Nürnberg, 02.03.1988 - 9 U 779/85
Schadensersatz und Schmerzensgeld; Sachverständigenhaftung; Grob fahrlässige …
- LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90
- OLG Frankfurt, 06.07.2000 - 15 U 62/99
Haftung des Sachverständigen für sein im Zwangsversteigerungsverfahren …
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 16.02.1999 - 16 F 194/97
- LG Mainz, 25.09.2002 - 9 O 411/01
Fehlerhaftes Gutachten eines Sachverständigen im Zwangsversteigerungsverfahren …
Sie betreiben juristische Internetseiten?