Gesetzesstand: 14. Mai 2008
Rechtsprechung
Dazu im Internet
dejure.org
Vermeidung des Wehrdienstes in Kroatien
§ 211 StGB, Heimtücke, niedrige Beweggründe
HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 353 StPO
Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des Schuldspruchs, wenn von zwei Mordmerkmalen eines rechtsfehlerfrei bejaht worden ist und bezüglich des anderen eine neue Entscheidung des Tatrichters erforderlich ist.
Fundstellen
BGHSt 41, 222
NJW 1996, 471
NStZ-RR 1996, 98