Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83   

Vermerk "Einverstanden"

§§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von wissenschaftlichen Mitarbeitern durch den gerichtlichen Sachverständigen;

§ 412 ZPO, zur Pflicht des Gerichts im Einzelfall, eine zweite Begutachtung anzuordnen

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 69, 70
  • NJW 1984, 2645
  • DVBl 1984, 832



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Wird zitiert von ... (63)  

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08  

    Sachverständige - Hilfskraft als neuer Sachverständiger: Befangenheit

    In diesem Zusammenhang reicht es für die Feststellung einer eigenen kognitiven Leistung des Sachverständigen aus, bei der noch kein Verstoß gegen § 407a Abs. 2 Satz 1 ZPO gegeben wäre, dass der Sachverständige erklärt, er habe die Auswertung nachvollzogen und sich zu eigen gemacht, bzw. er sei mit der Befunderhebung und Beurteilung einverstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09-03-1984 - 8 C 97/83, NJW 1984, 2645, 2649; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2004, 7 U 175/02, NJOZ 2004, 1192, 1194 m.w.N.).

    Da jedoch - wie gesagt - dem Sachverständigen eine vollständige Übertragung der Begutachtung auf einen Mitarbeiter nicht gestattet ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 08.01.1985, VI ZR 15/83, NJW 1985, 1399, 1400), muss auch bei der Delegation von Sachverständigentätigkeiten auf Hilfskräfte stets sichergestellt sein, dass der beauftragte Sachverständige, die volle fachliche, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für das Gutachten übernimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09-03-1984 - 8 C 97/83, NJW 1984, 2645, 2646; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2004, 7 U 175/02, NJOZ 2004, 1192, 1194 m.w.N.).

    Die nötige eindeutige Erklärung, die die Übernahme der Verantwortung gewährleistet, ist in Formulierungen wie "Einverstanden auf Grund eigener Untersuchung und Beurteilung" oder "mit Befund oder Beurteilung einverstanden" enthalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 09-03-1984 - 8 C 97/83, NJW 1984, 2645, 2646).

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96  

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Sie stellt die Ergebnisse, zu denen der Sachverständige gelangt ist, nicht schlüssig in Frage (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70).
  • BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83  
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