Rechtsprechung
| BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70 |
Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag
§ 2287 BGB, Benachteiligungsabsicht, wenn Erblasser kein (im Hinblick auf die erbvertragliche Bindung) 'beachtenswertes lebzeitiges Eigeninteresse' an der Schenkung hat;
zur Anwendbarkeit von § 138 BGB neben § 2287 BGB;
§ 2287 BGB erfaßt auch gemischte Schenkungen;
§ 2287 BGB ist auch auf das wechselbezügliche gemeinschaftliche Testament anwendbar
Volltextveröffentlichungen
- Prof. Dr. Lorenz
Beeinträchtigende Schenkungen des zukünftigen Erblassers beim Erbvertrag: Keine "Aushöhlungsnichtigkeit" des dinglichen Rechtsgeschäfts; Voraussetzung der Nichtigkeit nach § 138 I BGB
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 59, 343
- NJW 1973, 240
Wird zitiert von ... (45)
- OLG Celle, 12.06.2003 - 6 U 239/02
Berliner Testament: Beeinträchtigende Schenkung zu Lasten eines Schlusserben …
Die unmittelbar nur für den Erbvertrag geltende Vorschrift ist entsprechend auf wechselbezügliche letztwillige Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments anwendbar, die gem. § 2271 Abs. 2 S. 1 BGB nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten unwiderruflich geworden sind (BGHZ 59, 343, 348; 66, 8, 15; 82, 274, 276 f.; WM 1977, 201, 202; zu dieser vom Landgericht offen gelassenen Frage nachfolgend zu 2).Die Benachteiligungsabsicht ist mit der Absicht, den Beschenkten zu begünstigen, meist untrennbar verbunden und daher in der Regel immer gegeben (BGHZ 59, 343, 350; 66, 8, 15; 82, 274, 282).
Ein solcher Missbrauch liegt dann nicht vor, wenn der Erblasser an der Schenkung ein lebzeitiges Eigeninteresse hatte (BGHZ 59, 343, 350; 77, 264, 266 f.; 66, 8, 15; 82, 274, 282; 83, 44, 45 f.; NJW-RR 1986, 1135, 1136; NJW 1992, 564, 565).
Ein lebzeitiges Eigeninteresse fehlt dagegen, wenn die Verfügung allein darauf angelegt ist, dass ein anderer als der Vertrags- oder Schlusserbe wesentliche Vermögensteile nach dem Tod des Erblassers ohne angemessene, in den Nachlass fließende Gegenleistung erhält (BGHZ 59, 343, 350; 66, 8, 16 f.; WM 1977, 201, 202; 876, 877).
- BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Zuwendung auf den Todesfall
Man käme dann zu ähnlichen Abgrenzungsschwierigkeiten, wie sie in der früheren Rechtsprechung zur Aushöhlung gemeinschaftlicher Testamente und Erbverträge aufgetreten sind (vgl. hierzu BGHZ 59, 343).Wie der Senat in seinen Urteilen vom 5. Juli 1972 (BGHZ 59, 343) und vom 28. März 1973 (IV ZR 84/72 = WM 1973, 680) ausgeführt hat, setzt ein solcher Bereicherungsanspruch nicht voraus, daß die Absicht, dem Vertrags- oder Schlußerben die Vorteile der Erbeinsetzung zu entziehen oder zu schmälern, das einzige oder das mindestens treibende Motiv für die Schenkung gewesen ist.
In der Lebenswirklichkeit steht die Absicht, den Beschenkten zu begünstigen, meist in untrennbarem Zusammenhang mit dem Willen, damit den Bedachten zu benachteiligen (BGHZ 59, 343, 350).
- BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80
Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme
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- BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87
Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender …
Über diesen gesetzlich geregelten Sonderfall hinaus läßt sich § 2069 jedoch nicht anwenden (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1982, 159/163;… Staudinger/Otte BGB 12. Aufl. RdNr. 24, MünchKomm/Leipold RdNr. 27, Palandt/Edenhofer BGB 47. Aufl. Anm. 4, je zu § 2069).Bei der Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens sind auch außerhalb des Testaments liegende Umstände sowie Äußerungen des Erblassers zu berücksichtigen (BGH NJW 1973, 240/242; BGH LM Nr. 3 zu § 2078 BGB ,; KG DNotZ 1976, 564/565; KG FamRZ 1977, 344/345; BGB -RGRK/Johannsen RdNr. 22; Soergel/Damrau RdNr. 14, MünchKomm/Leipold RdNr. 45, je zu § 2084).
In derartigen Fällen liegt es nahe, daß die Zuwendung des Erblassers nicht nur dem im Testament Bedachten persönlich, sondern als erstem seines Stammes gelten sollte (RGZ 99, 82/84; BGH NJW 1973, 240/242; MünchKomm/Leipold § 2069 RdNr. 27).
- BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80
Schutz des Vertragserben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80
Reichweite der Bindung beim gemeinschaftlichen Testament
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
Herausgabeanspruch des durch gemeinschaftliches Testament Bedachten hinsichtlich …
Allgemein anerkannt ist dabei, dass eine solche von § 2287 BGB geforderte Beeinträchtigungsabsicht nicht das einzige oder zumindest das treibende Motiv für die Schenkung gewesen sein muss und dass die Absicht eines Erblassers, einen Beschenkten zu begünstigen, meist in untrennbarem Zusammenhang mit seinem Wissen darüber gesehen werden muss, dass die aus dem gemeinschaftlichen Testament bedachten Erben zwangsläufig benachteiligt werden (BGHZ 59, 343, 350).Vielmehr fordert die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung für die Anerkennung einer Schenkung ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers derart, dass die Schenkung gleichsam eine sittliche Verpflichtung seinerseits voraussetzt, die sich nur aus besonderen Leistungen, Opfern oder Versorgungszusagen ergibt, die der Beschenkte für den Erblasser erbracht hat (BGHZ 59, 343, 350; 82, 274, 282; 116, 167, 175f).
- BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 302/87
Schutz des Vertragserben gegen sittenwidrige Verfügungen des Erblassers
In diese Freiheit greift § 2287 BGB nach (seit BGHZ 59, 343) gefestigter Rechtsprechung nur bei Schenkungen und nur dann ein, wenn der Erblasser das ihm verbliebene Recht zu lebzeitigen Verfügungen mißbraucht, indem er Vermögen ohne anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse wegschenkt.Daß der Kaufvertrag nach dieser Vorschrift etwa infolge anstößigen Zusammenwirkens der Erblasserin mit der Beklagtenseite (BGHZ 59, 343, 348) oder auch durch sittenwidriges Vorgehen des früheren Beklagten gegen die Erblasserin vorläge, ist bisher nicht festgestellt.
- BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82
§ 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 14/04
Begriff der Benachteiligungsabsicht bei beeinträchtigender Schenkung; Umfang des …
Im praktischen Leben steht die Absicht, den Beschenkten zu begünstigen, meist in untrennbarem Zusammenhang mit dem Willen, damit den erbvertraglich Bedachten zu benachteiligen (vgl. BGHZ 59, 343, 350; 66, 8, 15).Die Anwendung des § 2287 BGB darf nicht davon abhängig sein, ob die Absicht, den Beschenkten zu begünstigen, oder die Absicht, den Vertragserben zu benachteiligen, die überwiegende Motivationskraft hat (vgl. BGHZ 59, 343, 350).
- OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten …
- OLG Oldenburg, 05.10.2010 - 12 U 51/10
Erbvertrag: Bindungswirkung, Benachteiligungsabsicht, Eigeninteresse des …
- OLG Schleswig, 30.09.2011 - 3 Wx 128/10
Feststellung Ersatzerbenberufung durch ergänzende Testamentsauslegung
- BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11
Erbrecht - Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung
- BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96
- KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96
- BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03
Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge
- BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin - …
- BFH, 08.08.2000 - II R 40/98
Erwerb des Schlusserben beim Berliner Testament
- BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04
Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung
- BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei …
- OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
Erbvertragliche Enterbung nur durch einseitige Verfügung - Testamentsauslegung …
- OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zum "miteinander sterben" - …
- BGH, 19.02.1976 - III ZR 75/74
Begriff der Vermögensübernahme
- BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 91/87
Geltendmachung rückständigen nachehelichen Unterhalts
- BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge
- BGH, 17.06.1992 - IV ZR 88/91
Lebzeitige Verfügung durch erbvertraglich gebundenen Erblasser
- BGH, 18.01.1995 - IV ZR 88/94
Umfang der Bindung des überlebenden Ehegatten an das gemeinschaftliche Testament
- BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
Auslegung eines Testaments
- OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00
Keine ausdrückliche Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB (hier: …
- OLG Köln, 14.09.1995 - 2 W 125/95
Ansprüche aus Verfügungsunterlassungsvereinbarung
- OLG Düsseldorf, 25.02.2002 - 9 U 140/01
Sittenwidrigkeit bei Hofübergabe an Kinder des Abkömmlings
- OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09
Windenergieanlage, Umweltverträglichkeitsprüfung, künstlich Aufsplitterung von …
- BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99
Auslegung eines Erbvertrages
- BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99
Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung
- BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 171/84
- OLG Stuttgart, 29.12.1993 - 8 W 583/92
- OLG Köln, 16.03.1994 - 19 U 159/93
Voraussetzungen eines lebzeitigen Eigeninteresses an Schenkung des Erblassers)
- OLG Frankfurt, 07.11.2000 - 13 W 46/00
Abänderung eines ehegemeinschaftlichen Testaments durch den längerlebenden …
- OLG Koblenz, 07.04.1988 - 5 U 10/88
Haftung bei Übernahme eines Handelsgeschäfts
- OLG Dresden, 31.05.1994 - 7 U 1326/93
In der ehemaligen DDR errichtetes gemeinschaftliches Testament und Erbfall nach …
- OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 60/93
Schenkung, Unentgeltlichkeit, Verfügungsmacht, lebzeitige, Mißbrauch, …
- KG, 08.07.2010 - 1 W 126/08
Auslegung eines zu Zeiten der ehemaligen DDR errichtten Testaments
- OLG Hamm, 21.07.2009 - 10 U 30/09
- OLG Oldenburg, 09.10.1990 - 5 U 87/90
Mißbrauch, Benachteiligungsabsicht, Eigeninteresse, Lebzeitiges eigeninteresse, …
