Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1997 - 3 StR 5/97   

Vermögensverwalter

§ 266 StGB, Spekulationsgeschäfte, § 52 StGB, mehrere schädigende Geschäfte, ausgeführt durch gutgläubigen Dritten

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 43
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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97  
    Die mit seiner Geschäftsleitung einhergehende organisatorische Verzahnung verbindet diese 222 Einzelakte zu einer einzigen Tat des Betruges in Tateinheit mit Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften (vgl. BGH aaO; BGH bei Dallinger MDR 1976, 14; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97 [zur Untreue]; Tröndle StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 25 f m.w.N.).

    Die maßvolle Gesamtfreiheitsstrafe kann dagegen als selbständige (Einzel-) Freiheitsstrafe bestehen bleiben; denn bei dem unveränderten Unrechts- und Schuldgehalt der Tat ist auszuschließen, daß die Mitangeklagte, wenn der Tatrichter nur eine Beihilfehandlung angenommen hätte, zu einer noch milderen Strafe verurteilt worden wäre (vgl. BGH NStZ 1996, 296 und NStZ-RR 1996, 227 ; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97; Tröndle aaO vor § 52 Rdn. 52 m.w.N.).

  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01  

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Bewirkt der mittelbare Täter durch lediglich eine Einflußnahme auf den oder die Tatmittler, daß diese mehrere für sich genommen selbständige Taten begehen, werden diese in der Person des mittelbaren Täters zur Tateinheit verbunden, da sie letztlich allein auf dessen einmaliger Einwirkung auf den oder die Tatmittler beruhen (s. etwa BGHSt 40, 218, 238; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 303; 1997, 181, 182; 1998, 262; 1999, 23, 24).
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99  

    Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit; Verstoß gegen

    Nimmt man zu Gunsten des Angeklagten einen einzigen Tatbeitrag zum Eintreiben der "Monatsspenden" an, werden die Fälle der räuberischen Erpressung von Januar bis August 1998 hierdurch und nicht durch die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit in seiner Person zu einer einzigen Tat der räuberischen Erpressung verbunden (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; BGH NJW 1995, 2933, 2934; Beschl. vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97; Beschl. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 16; Samson/Günther aa0 § 52 Rdn. 20, 22; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. vor § 52 Rdn. 22; a.A. Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 21).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 525/05  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

    Eine solche ist hingegen hinsichtlich der Anzahl der angenommenen gleichartig idealkonkurrierenden Einzelfälle entbehrlich (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1996, 610, 611).
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