Rechtsprechung
| BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99 |
Vernichtung der mikroverfilmten Vertragsurkunde
§ 416 ZPO, § 242 BGB, Treuwidrigkeit der Berufung auf Beweisfälligkeit bei deren - und sei es auch nicht schuldhaften - Herbeiführung durch den Gegner des Beweisführers (vgl. auch § 444 ZPO und § 371 Abs. 3 ZPO in der seit 1.1.02 geltenden Fassung);
Unanwendbarkeit von § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG bei Rückwärtsversicherung, Zeitpunkt der Antragsstellung bei Einschaltung eines Vermittlers, Abgrenzung Versicherungsmakler - Versicherungsagent
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- TILP Rechtsanwälte
Beweislast beim Versicherer, falls dieser Unterlagen vernichtet hat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweislast für Fälschung der Unterschrift bei Mikroverfilmung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Versicherungsantrag: Beweislast für Unterschriftsfälschung nach Vernichtung der Originalbelege trifft Versicherer
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Beweislastumkehr bezüglich Unterschriftauthentizität wegen Vernichtung von Versicherungsantragsoriginalen nach erfolgter Mikroverfilmung
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Beweislast für Echtheit einer Unterschrift auf Seiten des Versicherungsunternehmens bei Vernichtung von Antragsoriginalen nach Mikroverfilmung
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2000, 2329
- MDR 2000, 1247
- BB 2000, 2124
- NJW-RR 2000, 1471
- NZV 2001, 33
- VersR 2000, 1133
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
Krankheitskündigung - negative Prognose
(b) Der Vorschrift des § 242 BGB ist allerdings ein Verbot widersprüchlichen Verhaltens zu entnehmen, das auch Auswirkungen auf den Zivilprozeß haben kann (vgl. etwa BGH 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - MDR 2000, 1247; 14. Juni 1967 - IV ZR 21/66 - NJW 1968, 794; 27. September 1984 - IX ZR 53/83 - BGHZ 92, 194). - BGH, 12.03.2007 - II ZR 315/05
Insolvenzrecht - Schadensersatz wegen Konkursverschleppung
Ist es aber der beweisbelasteten Klägerin nur deshalb nicht möglich, den Nachweis der Überschuldung zu führen, weil die Beklagten die ihnen obliegende Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen (§ 257 HGB, § 74 Abs. 2 GmbHG) verletzt haben, hat der Nachweis, wie das Berufungsgericht zu Recht erkannt hat, als geführt zu gelten (Rechtsgedanke aus §§ 427, 441 Abs. 3, 444, 446, 453 Abs. 2, 454 Abs. 1 ZPO und § 242 BGB; BGHZ 132, 47, 49 ff.; BGH, Urt. v. 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99, NJW-RR 2000, 1471, 1472;… Urt. v. 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434, 436 m.w.Nachw.). - BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00
Versicherungsrecht - Zum maßgebl. Zeitpunkt der Kenntnis vom Schadensfall
bb) Im rechtsgeschäftlichen Verkehr wird hingegen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechend § 166 BGB einer juristischen Person aus Gründen des Verkehrsschutzes in weiterem Umfang das Wissen von Mitarbeitern hinsichtlich solcher Vorgänge zugerechnet, deren Relevanz für spätere Geschäftsvorgänge innerhalb des Organisationsbereichs dem Wissenden erkennbar ist und die deshalb dokumentiert und verfügbar gehalten oder an andere Personen innerhalb des Organisationsbereichs weitergegeben werden müssen (BGHZ 109, 327, 332; 132, 30, 35 ff.; 135, 202, 205 ff.; BGH, Urteil vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133; vom 13. Oktober 2000 - V ZR 349/99 - NJW 2001, 359 zu II. 3) b)).
- BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07
Versicherungsrecht - Eintritt des Käufers in den Gebäudeversicherungsvertrag
Mit der späteren Annahme des Antrags ist eine Rückwärtsversicherung zustande gekommen, bei der für den Zeitraum ab Antragstellung § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG a.F. ausgeschlossen ist (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133 unter II 1 m.w.N.). - KG, 21.09.2010 - 6 U 8/10
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Dread-Desease-Versicherung; …
Der VR muss zwar die Kenntnis des VN von dem Eintritt des Versicherungsfalls beweisen (BGH VersR 2000, 1133 Rz. 11 zit. nach Juris).Zwar ist die Beklagte nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VersR 2000, 1133 = NJW-RR 2000, 1471 - zitiert nach juris: Rdnr. 11) entgegen der früher vertretenen Ansicht (…vgl. BGHZ 111, 29 ff = VersR 1990, 618 = NJW 1990, 1851 - zitiert nach juris: Rdnr. 24) dafür beweisbelastet, dass die Klägerin im Zeitpunkt der Abgabe ihrer Vertragserklärung Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls hatte.
- BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch vorweg genommene Beweiswürdigung im …
Das Berufungsgericht hat im Übrigen nicht gesehen, dass der Versicherer sich auf Beweisschwierigkeiten, die aus dem Fehlen des Originals herrühren, nicht berufen darf und der Versicherungsnehmer dann so zu stellen ist, als sei ihm der Beweis gelungen (Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133 unter I). - OLG München, 14.08.2008 - 25 U 2326/08
Zur Legitimation des Inhabers des Versicherungsscheins gegenüber der Versicherung …
Wenn er seinerseits den Beweis der Fälschung nicht erbringen könne, sei der Versicherungsnehmer im Ergebnis so zu stellen, als sei ihm der Beweis der Echtheit gelungen (BGH ZIP 2000, 2329, 2330; BGH VersR 2008, 659). - OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01 Damit hat sie, ungeachtet der Frage, ob sie auch das Maklermandat unterzeichnet hat - der Sachverständige für Schriftenvergleich konnte aufgrund nicht vorhandener Originale der Urkunde und Mikroverfilmung nicht völlig ausschließen, dass die Unterschrift von der Klägerin stammt (vgl. hierzu auch BGH NVersZ 2000, 510) - den Versicherungsschein freiwillig aus der Hand gegeben und eine Missbrauchsmöglichkeit eröffnet.
- OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10 Außerdem ist nach der Rechtsprechung Wissensvertreter derjenige, den der Geschäftsherr dazu berufen hat, im Rechtsverkehr für ihn bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzugeben (BGH, Urt. v. 21.06.2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133).
- LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 684/02
Betriebsrat, Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit, Erforderlichkeit, …
Die Vorschrift des § 242 BGB enthält nämlich ein Verbot widersprüchlichen Verhaltens, dass auch Auswirkungen auf den Zivilprozess haben kann (vgl. etwa BGH 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - NGR 2000, 1247; 14.07.1967 - IV ZR 21/66 - NJW 1968, 794; 27. Septenber 1984 - IX ZR 53/83 - BGHZ 92, 194).
