Rechtsprechung
   BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83   

Versagung der Prozeßkostenhilfe ohne Begründung

Art. 20 Abs. 3, 3 Abs. 1 GG, zur grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung, mit der von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen wird, fallbezogen zu begründen (hier: einschränkende Auslegung des § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsstreitverfahren

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 71, 122
  • NJW 1987, 1619
  • MDR 1986, 379
  • DVBl 1986, 457



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Wird zitiert von ... (112)  

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00  

    Richtervorbehalt

    Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99  

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers zu 1. auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (vgl. BVerfGE 62, 392 [397]; 71, 122 [136 f.]).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04  

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Mit der Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. BVerfGE 62, 392 [397]; - 71, 122 [136 f.]).
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