Rechtsprechung
| BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91; 1 BvR 576/91 |
Versammlungsauflösung
Art. 8, § 29 Abs. 1 Nr. 2 VersG, Strafbarkeit setzt die Rechtmäßigkeit der Auflösungsverfügung voraus;
Art. 103 Abs. 2 GG, Ordnungswidrigkeit
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Versammlungsauflösung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfasungswidrigkeit der strafgerichtlichen Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Versammlungsverbot
Verfahrensgang
- AG Münsingen, 23.07.1990 - OWi 17/90
- AG Münsingen, 23.07.1990 - OWi 22/90
- OLG Stuttgart, 12.12.1990 - 4 Ss 657/90
- OLG Stuttgart, 25.01.1991 - 4 Ss 713/90
- BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91; 1 BvR 576/91
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 87, 399
- NJW 1993, 581
- NStZ 1993, 190
- MDR 1993, 377
- StV 1993, 123
- NVwZ 1993, 357
Wird zitiert von ... (58)
- BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05
Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; …
Dazu gehören auch solche Zusammenkünfte, bei denen die Versammlungsfreiheit zum Zwecke plakativer oder aufsehenerregender Meinungskundgabe in Anspruch genommen wird (vgl. BVerfGE 69, 315, 342 f.; 87, 399, 406).Dazu gehören auch solche Zusammenkünfte, bei denen die Versammlungsfreiheit zum Zwecke plakativer oder aufsehenerregender Meinungskundgabe in Anspruch genommen wird (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).
Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden (vgl. BVerfGE 73, 206 ; 87, 399 ; 104, 92 ).
Unfriedlich ist danach eine Versammlung, wenn Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie etwa aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen oder sonstige Gewalttätigkeiten stattfinden, nicht aber schon, wenn es zu Behinderungen Dritter kommt, seien diese auch gewollt und nicht nur in Kauf genommen (vgl. BVerfGE 73, 206 ; 87, 399 ; 104, 92 ).
Allerdings haben die staatlichen Organe die grundrechtsbeschränkenden Gesetze im Lichte der grundlegenden Bedeutung von Art. 8 Abs. 1 GG auszulegen und sich bei Maßnahmen auf das zu beschränken, was zum Schutz gleichwertiger anderer Rechtsgüter notwendig ist (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Zu Blockadeaktionen durch Errichtung physischer Barrieren
Geschützt sind nicht allein Veranstaltungen, bei denen Meinungen in verbaler Form kundgegeben oder ausgetauscht werden, sondern auch solche, bei denen die Teilnehmer ihre Meinungen zusätzlich oder ausschließlich auf andere Art und Weise, auch in Form einer Sitzblockade, zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfGE 87, 399 ).Unfriedlich ist eine Versammlung daher erst, wenn Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie etwa aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen oder sonstige Gewalttätigkeiten stattfinden, nicht schon, wenn es zu Behinderungen Dritter kommt, seien diese auch gewollt und nicht nur in Kauf genommen (vgl. BVerfGE 73, 206 ; 87, 399 ).
Im Fall der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme hätten die Versammlungsteilnehmer Folgeanordnungen, etwa die Aufforderung sich zu entfernen, zwar zu befolgen, würden den Schutz des Art. 8 GG im Übrigen aber nicht verlieren (vgl. BVerfGE 87, 399 ).
- BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Präzisierungsgebot Untreuetatbestand
Vielmehr haben die Gerichte dies zu respektieren und erforderlichenfalls durch restriktive Auslegung eines weiter gefassten Wortlauts der Norm sicherzustellen (vgl. BVerfGE 82, 236, 270 f.; 87, 399, 411), im Ergebnis also freizusprechen.Allein die Tatsache, dass ein Gesetz bei extensiver, den möglichen Wortlaut ausschöpfender Auslegung auch Fälle erfassen würde, die der parlamentarische Gesetzgeber nicht bestraft wissen wollte, macht das Gesetz nicht verfassungswidrig, wenn und soweit eine restriktive, präzisierende Auslegung möglich ist (vgl. BVerfGE 87, 399 ).
Vielmehr haben die Gerichte dies zu respektieren und erforderlichenfalls durch restriktive Auslegung eines weiter gefassten Wortlauts der Norm sicherzustellen (vgl. BVerfGE 82, 236 ; 87, 399 ), im Ergebnis also freizusprechen.
- BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
Der Begriff der Strafbarkeit erfasst hierbei jede Regelung, die eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf schuldhaftes oder vorwerfbares Handeln ermöglicht; er bezieht sich damit auch auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfGE 81, 132 ; 87, 363 ; 87, 399 m.w.N.).Andererseits soll sichergestellt werden, dass der Gesetzgeber selbst über die Strafbarkeit oder Ahndbarkeit entscheidet (vgl. etwa BVerfGE 47, 109 ; 87, 399 ; 92, 1 ; stRspr).
Selbst Blanketttatbestände, die erst durch verwaltungsrechtliche Vorschriften ausgefüllt werden, können mit dem Grundgesetz vereinbar sein (vgl. BVerfGE 87, 399 ).
- BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06
Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur …
aa) Das BVerfG hat bei der Bestimmung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bewertung einer Verwaltungsmaßnahme als rechtmäßig zwischen der verwaltungsrechtlichen Durchsetzbarkeit einer Anordnung in der konkreten Handlungssituation und der nachträglichen Ahndung einer Widersetzlichkeit in der Sanktionssituation unterschieden (vgl. BVerfGE 87, 399 ).(2) Hinsichtlich der Möglichkeit nachträglicher Ahndung entnimmt das BVerfG beispielsweise dem Art. 8 GG das Erfordernis, dass die Strafgerichte für die Weigerung, sich unverzüglich aus einer aufgelösten Versammlung zu entfernen, gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 VersG eine Geldbuße nur dann verhängen dürfen, wenn feststeht, dass die Auflösung versammlungsrechtlich rechtmäßig war (vgl. BVerfGE 87, 399 ).
Denn das ausnahmslose Erfordernis einer verwaltungsrechtlichen Rechtmäßigkeit der jeweiligen Ausgangsmaßnahmen ist in der Rechtsprechung des BVerfG auf Erwägungen der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne gestützt (vgl. BVerfGE 87, 399 ; 92, 191 ), deren Übertragbarkeit anhand der jeweils zu beurteilenden Sanktionsnorm zu prüfen und im Falle des § 113 StGB zu verneinen ist.
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08
Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot; …
Art. 103 Abs. 2 GG erfasst insbesondere Straf- und Bußgeldtatbestände (vgl. BVerfGE 81, 132, 135; 87, 399, 411).103 Abs. 2 GG erfasst insbesondere Straf- und Bußgeldtatbestände (vgl. BVerfGE 81, 132 ; 87, 399 ).
Legt eine Sanktionsnorm - wie § 15 Abs. 1 Nr. 4 LImSchG Bln - das bewehrte Verhalten nicht selbst fest, sondern verweist sie auf eine verwaltungsrechtliche Vorschrift, müssen beide Vorschriften in ihrer Gesamtheit sowie ihre Auslegung und Anwendung im Einzelfall den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 103 Abs. 2 GG genügen (vgl. zu derartigen "Blanketttatbeständen" BVerfGE 75, 329 ; 87, 399 ;… Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 103 Abs. 2 GG, Rn. 208 ).
- BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
Personalienangabe
Dem Bestimmtheitserfordernis ist in diesem Fall genügt, wenn die Verweisungsnorm hinreichend klar erkennen läßt, welche Vorschriften im einzelnen gelten sollen, und wenn diese ihrerseits hinreichend bestimmt sind (vgl. BVerfGE 26, 338 [367]; 47, 285 [311]; 87, 399 [407] m.w.N.).Insofern stellt sich die Frage nach der Ahndbarkeit bloßer Unbotmäßigkeit unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung (vgl. BVerfGE 87, 399 [408 ff.]) hier nicht.
Käme es gleichwohl nur auf die verkürzten Voraussetzungen des sogenannten strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriffs an, so würde die unvermeidliche Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit, die in einem rechtswidrigen Auskunftsverlangen liegt, ohne entsprechende Notwendigkeit gegenüber demjenigen fortgesetzt werden, der - wie sich nachträglich herausstellt - keinen Grund zur Feststellung seiner Personalien gegeben hatte (vgl. BVerfGE 87, 399 [410]).
- BVerfG, 04.09.1995 - 2 BvR 1106/94
Bußgeldbemessung einer Dauerordnungswidrigkeit bei Erweiterung des Bußgeldrahmens …
In dem Beschluß vom 1. Dezember 1992 (1 BvR 88, 576/91, BVerfGE 87, 399 ff.) habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß der Gesetzgeber, wenn er Verstöße gegen eine behördliche Anordnung ahnde, klarstellen müsse, ob die schlichte Widersetzlichkeit als solche oder nur die Verletzung materiellen Rechts geahndet werden solle.An einer solchen Regelung ist der Gesetzgeber weder vom Schuldgrundsatz noch vom Verhältnismäßigkeitsprinzip her gehindert (vgl. BVerfGE 80, 244 [255]; 87, 399 [408, 411]).
Deshalb muß der Gesetzgeber dann, wenn er eine Widersetzlichkeit gegen behördliche Anordnungen unter Strafe oder Buße stellen will, ohne daß es für deren Verhängung auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung ankäme, dies im Tatbestand klarstellen (vgl. BVerfGE 87, 399 [411]).
Sie gilt auch bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfGE 81, 132 [135]; 87, 399 [411]).
- BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95
Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang
Der Begriff der Strafbarkeit erfasst hierbei jede Regelung, die eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf schuldhaftes oder vorwerfbares Handeln ermöglicht; er bezieht sich damit auch auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfGE 81, 132 ; 87, 399 ).Selbst Blanketttatbestände, die erst durch verwaltungsrechtliche Vorschriften ausgefüllt werden, können mit dem Grundgesetz vereinbar sein (vgl. BVerfGE 87, 399 ).
- BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91
Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:
Das steht aber nicht im Widerspruch zu Art. 103 Abs. 2 GG , der in seiner Geltung auch für Ordnungswidrigkeitentatbestände (vgl. BVerfGE 87, 399 [411]; stRspr) dem förmlichen Gesetz die Bestimmung der Voraussetzungen einer Ordnungswidrigkeit und der Art und des Maßes ihrer Ahndung vorbehält, damit der Normadressat vorhersehen kann, welches Verhalten mit Buße bedroht ist und nicht erst die vollziehende oder rechtsprechende Gewalt über die Ahndbarkeit entscheidet (vgl. BVerfGE 87, 399 [411]; stRspr). - BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1402/06
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Prüfung des …
- VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10
Auflagen nach dem Versammlungsrecht
- BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000
- OLG Celle, 14.09.2011 - 22 W 2/11
Zuständigkeit für weitere sofortige Beschwerde gegen Polizeigewahrsam nach dem …
- BVerfG, 28.03.2002 - 1 BvR 1082/00
Pflicht des arbeitslosen Steuerbevollmächtigten zum Abschluß einer …
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00
Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01
Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Teilnehmers an einer Versammlung
- BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05
Pflicht nach § 7 Abs. 4 GewAbfV
- BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
Verfassungsrechtliche Kontrolle verwaltungs- und zivilgerichtlicher …
- BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
- BVerfG, 11.01.1995 - 2 BvR 1473/89
Verfassungsrechtliche Prüfung der Meldepflicht nach BSeuchG
- BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 1845/91
Versammlungsfreiheit und Sitzblockade - Mutlangen
- BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 487/91
Versammlungsfreiheit und Sitzblockade - Mutlangen
- BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
NPD-Kundgebung in Göttingen untersagt: Verfassungsgericht rechtfertigt …
- BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
- BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
Verfassungsmäßigkeit der Auslegung des Straftatbestandes der …
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2004 - 10 S 2237/02
Umweltrecht - Ortsrechtliche Immissionsschutzvorschriften noch zulässig?
- OLG Dresden, 11.10.2004 - Ss OWi 460/04
Fahrradtaxi; Velotaxi; Personenbeförderung
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05
Begründungserfordernis bei Sofortvollzug; abstrakte nachträgliche Auflage; …
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 S 643/05
Zur mangelnden Bestimmtheit einer abstrakten nachträglichen Auflage für ein …
- BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09
Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet …
- BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97
Verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit der Zuerkennung von Schadensersatz an …
- BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 222/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Bußgeld wegen Blockade auf Bahnanlagen im …
- OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
Kein Wartungszweck bei Oldtimerfahrt mit rotem Kennzeichen zum Auftanken
- BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96
Bußgeld wegen Blockade auf Bahnanlagen im Zusammenhang mit "Castor-Transport"
- BVerfG, 21.09.2004 - 2 BvR 2023/03
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses
- BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
NPD-Demo zur WM in Gelsenkirchen erlaubt // Verbotsbestätigung des OVG Münster …
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1014/01
Verfassungsmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Widerstandes gegen …
- OVG Niedersachsen, 12.07.2005 - 11 ME 390/04
Kosten für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme; Amtsgerichte; Freiheitsentziehung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2006 - 4 LB 10/05
- BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06
- VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2517
Darstellung eines Kindes oder Jugendlichens in unnatürlich geschlechtsbetonter …
- BayObLG, 07.09.1995 - 3 ObOWi 60/95
- KG, 20.09.1996 - 1 Ss 207/93
- KG, 31.08.2000 - 1 Ss 161/00
Rechtmäßigkeit der Diensthandlung
- VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 20/00
Keine Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes aus Verf BB Art 53 Abs 1 durch …
- BVerfG, 04.11.2000 - 1 BvQ 31/00
Einschränkung des Rechts zum Zeigen von Fahnen bei einer Demonstration
- OLG Celle, 16.09.1996 - 2 Ss OWi 213/96
- BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 71/96 B
Rechtsgehalt von Amtsenthebung in körperschaftlichen Satzungen
- VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 37/02
Beschluss des AG zur Überbürdung der Kosten des Bußgeldverfahrens gem § 25a Abs 1 …
- BVerfG, 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10
Verbot einer Versammlung bei einer nicht tatsachengestützten Vermutung über die …
- BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
- VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02
Kostenbescheid für eine Ingewahrsamnahme anlässlich einer Versammlung; Gebühren; …
- BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 340/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verurteilung wegen Verstoßes gegen das …
- VGH Hessen, 04.03.1995 - 3 TG 650/95
Kein Anspruch auf versammlungsrechtliches Vollverbot, wenn bereits festgesetzte …
- VG Karlsruhe, 14.02.2011 - 3 K 394/11
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versammlungsverbot
- VG Berlin, 27.03.2008 - 1 A 137.07
