Rechtsprechung
| BGH, 28.04.1976 - VIII ZR 244/74 |
Versand gefüllter Batterien
§ 823 BGB;
Verpackungsmangel, pVV, § 278 BGB, § 377 HGB, § 254 BGB
Volltextveröffentlichungen
- Prof. Dr. Lorenz
Haftung aus pVV bei Nebenpflichtverletzung aus dem Kaufvertrag: Anwendung von § 477 BGB sowie § 377 HGB?
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht bei Versendung von unverpackten betriebsbereiten Batterien
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 66, 208
- NJW 1976, 1353
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 07.03.1983 - VIII ZR 331/81
Annahme eines gerichtlichen Geständnisses; Verjährung der Schadensersatzansprüche …
Hat eine schuldhafte Verletzung der Nebenpflicht des Verkäufers zur ordnungsgemäßen Verpackung der Kaufsache ausschließlich eine Mangelhaftigkeit der Kaufsache zur Folge, so unterliegen Schadensersatzansprüche des Käufers aus dieser positiven Vertragsverletzung, die unmittelbar mit der Mangelhaftigkeit der Kaufsache zusammenhängen, der kurzen Verjährung des § 477 BGB (Abgrenzung zu BGHZ 66, 208 ).«.Wenn von der Verpackung die Haltbarkeit der Ware, ihr Wert oder die Möglichkeit des Weiterverkaufs abhängen, oder wenn die Originalverpackung die Ware kennzeichnet, dann sind Verpackungsmängel zugleich als Qualitätsmängel der Ware selbst anzusehen (Senatsurteile vom 24. Juni 1958 - VIII ZR 95/57 = DB 1958, 868; vom 28. April 1976 - VIII ZR 244/74 = BGHZ 66, 208, 212; RGZ 59, 120, 123 f.;… Brüggemann in RGRK- HGB , 3. Aufl. § 377 Anm. 9).
Für eine Verletzung dieser Verpflichtung haftet die Beklagte auch dann, wenn der Schaden selbst erst nach Übergabe eingetreten ist (Senatsurteile vom 28. April 1976 - VIII ZR 244/74 = BGHZ 66, 208 ; vom 14. Oktober 1964 - VIII ZR 40/63 = LM BGB § 447 Nr. 3 = BB 1964, 1451; BGH, Urteil vom 18. Juni 1968 - VI ZR 120/67 = LM BGB § 447 Nr. 7 unter 2 c aa = WM 1968, 1302, 1303 = NJW 1968, 1929, 1930;… Westermann in MünchKomm, § 447 Rdn. 19;… Mezger in RGRK- BGB , 12. Aufl. § 447 Rdn. 14).
d) Die von der Revision angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHZ 47, 312; BGHZ 66, 208 ; Senatsurteile vom 31. Januar 1962 - VIII ZR 120/60 = NJW 1962, 1196; vom 19. Oktober 1964 - VIII ZR 20/63 = NJW 1965, 148) sind nicht geeignet, ihre Auffassung zu stützen, wonach es sich im vorliegenden Fall um Ansprüche der Klägerin aus der Verletzung von kaufvertraglichen Nebenpflichten handele, auf die § 477 Abs. 1 BGB nicht anwendbar sei.
Das gilt insbesondere für die von der Revision mehrfach für ihre Ansicht in Anspruch genommene Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. April 1976 (BGHZ 66, 208 ).
- BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 334/86
Rechtsfolgen der Verletzung der Rügeobliegenheit
Soweit dem nicht schon die obigen Ausführungen (zu aa) entgegenstehen, setzt sich die Revision mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in Widerspruch, nach der durch das Unterlassen der Rüge neben den Gewährleistungsansprüchen im eigentlichen Sinne (§§ 462 f, 480 BGB) auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung wegen eines nicht rechtzeitig gerügten Fehlers verlorengehen (BGHZ 66, 208, 212;… Urteile vom 30. April 1975 aaO unter II und vom 22. Mai 1985 - VIII ZR 140/84 = WM 1985, 975 unter I 1; RGZ 106, 309, 310).Denn bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung handelt es sich - anders als bei solchen aus positiver Vertragsverletzung - nicht um Gewährleistungsansprüche im weiteren Sinne, bei denen allein ein Ausschluß durch rügelose Annahme der mangelhaften Ware gerechtfertigt erscheint (BGHZ 66, 208, 213).
Dem Berufungsgericht und der Revisionserwiderung ist allerdings einzuräumen, daß der rechtspolitische Sinn des § 377 HGB insofern weitergeht, als die Rügeobliegenheit auch dem Interesse des Verkäufers dient, von den bei zumutbarer Prüfung zutage tretenden Mängeln der von ihm gelieferten Sache möglichst rasch zu erfahren, um dadurch drohenden Schaden noch rechtzeitig abwenden zu können (BGHZ 66, 208, 213; Senatsurteil vom 30. April 1975 VIII ZR 164/73 = WM 1975, 562 unter I 4).
Im Rahmen der Deliktsverantwortlichkeit des Verkäufers ermöglicht zudem die Vorschrift des § 254 BGB bei einer Selbstgefährdung des Käufers, die ihm wegen Unterlassens einer gebotenen Untersuchung der schädlichen Ware anzulasten sein kann, einen flexibleren und abgestufteren Interessenausgleich als die starre Regelung des § 377 HGB (BGHZ 66, 208, 214 m.Anm. Hiddemann LM HGB § 377 Nr. 17 unter 2 a.E. zum Fall eines nicht auf einem Sachmangel beruhenden Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung; vgl. auch Schlechtriem, Festschrift für Rheinstein aaO S.
- BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 312/87
Tankverwechslung - PVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verjähren Ansprüche aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten nur dann in entsprechender Anwendung des § 477 BGB innerhalb von sechs Monaten, wenn die positive Vertragsverletzung einen Mangel der Kaufsache verursacht hat oder wenn der entstandene Schaden in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Mangel oder einer die Verwendungsfähigkeit beeinflussenden Eigenschaft der Kaufsache steht (BGHZ 47, 312, 319; 66, 208, 213 f. mit Anmerkung Hiddemann in LM HGB § 377 Nr. 17; 77, 215, 219; 87, 88, 130, 136 f. mit Anmerkung Paulusch in LM BGB § 477 Nr. 39; Urteil vom 29. Juni 1977 - VIII ZR 309/75 - WM 1977, 1027 unter II 4 d; Urteil vom 19. September 1983 - VIII ZR 321/81 - WM 1983, 1155 unter II 2 b und Urteil vom 3. Juli 1985 - VIII ZR 152/84 - WM 1985, 1145 unter III 2).Die Ansprüche des Klägers unterliegen deshalb, nicht anders als in den vom Senat in den Urteilen BGHZ 66, 208 , vom 29. Juni 1977 und vom 12. Juni 1985 (…jeweils aaO) entschiedenen Fällen, der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB .
Die Versäumung der sich aus §§ 377, 378 HGB ergebenden Rügelast führt nur dann zum Verlust von Ansprüchen aus positiver Vertragsverletzung, wenn diese nicht mit einem Mangel der Kaufsache zusammenhängen; die Abgrenzung erfolgt insoweit nicht anders als bei dem Problem der Verjährung (BGHZ 66, 208, 212, f.).
- BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87
Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen
Dazu gehört nicht nur die Sorge für die Verträglichkeit des von ihr hergestellten Getränks; vielmehr ist sie auch dafür verantwortlich, daß die Behältnisse, in denen sie ihre Limonade in den Handel gibt, nicht zu Verletzungen führen, sei es beim Verbraucher, sei es bei anderen mit dem Transport befaßten Personen (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1967 - VI ZR 14/65 = VersR 1967, 498 - Plastikmassebehälter; BGH, Urteil vom 28. April 1976 - VIII ZR 244/74 = VersR 1976, 882 - Batterie). - BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 112/82
Beratungspflicht des Baustoffherstellers
BGHZ 66, 208 [hier: I (130) 151 a] gründete sich der Ersatzanspruch auf die unsachgemäße Versendung gefüllter Batterien, die statt der bestellten ungefüllten Batterien geliefert worden waren; diese kaufvertragliche Nebenpflicht bezog sich mithin ebenfalls nicht auf eine die Verwendungsfähigkeit der Kaufsache beeinflussende Eigenschaft. - BGH, 31.05.1989 - VIII ZR 140/88
Hinweispflicht auf Änderung der Beschaffenheit von in laufender …
Es muß sich dabei jedoch um Schadensersatzansprüche handeln, die auf einem Mangel der Sache oder auf einer Falschlieferung beruhen, sich mithin als Gewährleistungsansprüche im weiteren Sinne darstellen (BGHZ 66, 208, 213 = LM HGB § 377 Nr. 17 m. Anm. Hiddemann; dazu Hönn BB 1978, 685, 687 f;… vgl. auch Reinicke/Tiedtke aaO. S. 206 unten, 207). - BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 333/94
Pflichten des Verkäufers bei langjährigem Bezug stets gleichartig beschaffener …
Soweit das Berufungsgericht gemeint hat, dies verhelfe der Klägerin nicht zum Erfolg, weil die Änderung der Zurichtung zu einem Mangel des Leders geführt habe, was in dem von ihm bejahten Falle der Verletzung von Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten im Sinne des § 377 HGB auch den Verlust des Schadensersatzanspruchs aus positiver Vertragsverletzung zur Folge habe, entspricht dies der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 66, 208, 213; BGHZ 107, 331, 337). - BGH, 22.05.1985 - VIII ZR 140/84
Verzugsschaden bei mangelhafter Ersatzlieferung durch den Verkäufer einer …
Denn die Unterlassung einer nach § 377 Abs. 1 HGB gebotenen Mangelrüge hat zur Folge, daß die Ware als in jeder Hinsicht vertragsgemäß anzusehen ist, der Käufer also aus ihrer Mangelhaftigkeit keinerlei Rechte, mithin auch keine Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, herleiten kann (Senatsurteil BGHZ 66, 208, 212 unter II 2 b). - BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 149/90
Abbedingung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB in den AGB des …
Im Handelsverkehr soll möglichst schnell Klarheit darüber geschaffen werden, ob das Geschäft ordnungsgemäß abgewickelt worden ist; der Verkäufer, dessen Interessen nach der vom Gesetz getroffenen Wertentscheidung der Vorrang zu geben ist, soll durch die den Käufer treffende Obliegenheit zur unverzüglichen Mängelrüge in die Lage versetzt werden, entsprechende Feststellungen und notwendige Dispositionen zu treffen, insbesondere einen möglichen Schaden abwenden zu können, der sich aus Gewährleistungs-, Schadensersatz- oder Nachlieferungsansprüchen des Käufers ergeben könnte (BGHZ 66, 208 = NJW 1976, 1352 = LM § 377 HGB Nr. 17; BGHZ 91, 293 [299f.] = NJW 1984, 1964 = LM § 378 HGB Nr. 7; BGH, LM § 377 HGB Nr. 10; WM 1987, 902 [unter 111 a bb];… BGHR HGB § 377 Abs. 1 Mängelrüge 1). - BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93
Haftung des Verkäufers wegen schuldhafter Lieferung einer mangelhaften Sache
In diesem Fall wäre die Firma L. hinsichtlich der Durchführung der Lieferung Erfüllungsgehilfe der Klägerin gewesen (vgl. BGHZ 66, 208, 211;… Soergel/Huber, Vor § 433 Rdnr. 12). - OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 18 U 46/95
Seehandel, Güterbeförderung, seemäßige Verpackung
- BGH, 19.01.1991 - VIII ZR 149/90
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