Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 1/98 |
Versand per Nachnahme
Einschränkungslose Nachnahmelieferungsklausel verstößt gegen § 11 Nr. 3 AGBG (jetzt § 309 Nr. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>);
in AGB kann ohne Verstoß gegen § 11 Nr. 2a AGBG (jetzt § 309 Nr. 2a BGB <Fassung seit 1.1.02>) eine Vorleistungspflicht begründet werden;
bei einer einmaligen Lieferung kommt § 11 Nr. 2b AGBG (jetzt § 309 Nr. 2b BGB <Fassung seit 1.1.02>) nicht in Betracht;
Anzeigefrist für offensichtliche Mängel (vgl. für nicht offensichtliche: § 11 Nr. 10e AGBG, jetzt § 309 Nr. 8 b) ee) BGB <Fassung seit 1.1.02>) von nur einer Woche verstößt gegen § 9 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), wenn die Anzeige innerhalb dieser Frist zugehen muß;
§ 130 Abs. 1 BGB, zur Bestimmung des Zugangszeitpunkts bei büromäßig organisiertem Geschäftsbetrieb
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige Vereinbarung einer Rügepflicht beim Versandhandel mit neuen Waren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Versandhandel - AGB-Klauseln über Nachnahme und Mängelanzeigefristen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit von Bestellklauseln im Versandhandel zur Übernahme von Nachnahmekosten
Kurzfassungen/Presse (2)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 139, 190
- NJW 1998, 3119
- ZIP 1998, 1492
- MDR 1998, 1208
- WM 1998, 1887
- DB 1998, 2054
- BB 1998, 1970
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99
AGB - Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen
Nach ihrem Wortlaut erfaßt die Klausel in der gebotenen objektiven, an den Verständnismöglichkeiten der typischerweise angesprochenen Kunden orientierten Auslegung (zuletzt etwa: BGHZ 139, 190, 199) vielmehr auch den oben aufgezeigten Fall.dd) Liegen - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür vor, daß mit einer Vorleistungspflicht das Klauselverbot des § 11 Nr. 2 AGBG umgangen werden soll, ist eine Bestimmung, die eine Vorleistungspflicht begründet, nach den Maßstäben des § 9 AGBG auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen (BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - VIII ZR 27/83, WM 1984, 1056 = NJW 1985, 850 unter III 2; BGHZ 100, 157, 161; 139, 190, 192).
Dies führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls in dem hier gegebenen Verbandsprozeß dazu, daß von der sogenannten kundenfeindlichsten Auslegung auszugehen ist (zuletzt etwa BGHZ 139, 190, 199 m.w.N.).
Die Klausel enthält danach eine Ausschlußfrist, die weder der nach § 11 Nr. 10e AGBG geforderten Unterscheidung zwischen offenen und verborgenen Mängeln noch der auch bei offenen Mängeln gebotenen Prüfungs- und Überlegungsfrist von mindestens einer Woche (BGHZ 139, 190, 196 f) angemessen Rechnung trägt, und ist daher wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 10e und § 9 AGBG unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 227/83, WM 1985, 199 unter II 8;… Hensen aaO § 11 Nr. 10e Rdnr. 72, 73 m.w.N.).
- BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07
Erdgassondervertrag
Nach ständiger Rechtsprechung führt diese Auslegungsregel im Verbandsprozess dazu, dass bei einer mehrdeutigen Klausel von den möglichen Auslegungen diejenige zugrunde zu legen ist, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt (s. nur BGHZ 139, 190, 199; 158, 149, 155). - BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04
Verbraucherrechte bei Online-Shopping gestärkt // Otto-Versand-Klausel zu …
aa) Die Klausel ist, wie der Senat wegen ihrer bundesweiten Verwendung selbst feststellen kann (vgl. BGHZ 139, 190, 198 m.w.Nachw.), dahin auszulegen, dass die Beklagte sich ein vertragliches Recht zur Lieferung eines Ersatzartikels vorbehält.Dies führt jedenfalls im - hier vorliegenden - Verbandsklageverfahren dazu, dass von der sogenannten kundenfeindlichsten Auslegung auszugehen ist (BGHZ 139, 190, 199; 158, 149, 155, jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08
BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
Nach ständiger Rechtsprechung führt diese Auslegungsregel dazu, dass bei einer mehrdeutigen Klausel von den möglichen Auslegungen diejenige zugrunde zu legen ist, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt (siehe nur BGHZ 139, 190, 199; 158, 149, 155). - BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03
Kapitalanlage - Zinsänderungsklauseln bei langfristig angelegten Sparverträgen
Ihr stünde bereits die genannte Unklarheitenregel entgegen, die sich jedenfalls im Verbandsprozeß dahin auswirkt, daß bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Klausel die kundenfeindlichste Auslegung zugrunde zu legen ist (vgl. BGHZ 139, 190, 199; Senatsurteil BGHZ 150, 269, 275; BGH, Urteil vom 19. November 2002 - X ZR 243/01, NJW 2003, 507, 509 f.). - BGH, 09.04.2002 - XI ZR 245/01
Bankenrecht - Wirksamkeit von AGB-Klauseln
Dies ergibt die im Verbandsprozeß gebotene sogenannte kundenfeindlichste Auslegung der Klausel (§ 5 AGBG; vgl. BGHZ 139, 190, 199 m.w.Nachw.).Die Anwendung der Klausel auf Rücklastschriften, die der Kunde nicht zu vertreten hat, ist nicht nur eine theoretisch denkbare, praktisch aber fernliegende Möglichkeit (…vgl. Ulmer, in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 9. Aufl. § 5 Rdn. 26), sondern liegt bei objektiver, an Wortlaut und Regelungszusammenhang der Klausel sowie den Verständnismöglichkeiten der typischerweise angesprochenen Kunden orientierter Auslegung (BGHZ 139, 190, 199) durchaus nahe.
- BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98
Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung
Wird durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Vorleistungsverpflichtung des Kunden begründet, so scheidet zwar die Anwendung sowohl des § 11 Nr. 2 a AGBG als auch - was bei mehrfachen Lieferungen denkbar ist - diejenige des § 11 Nr. 2 b AGBG aus (BGH, Urteil vom 8. Juli 1998 - VIII ZR 1/98 = WM 1998, 1887 unter II 2 b m.w.Nachw.).Soweit diese darauf abstellt, daß der Käufer, wenn er bei Lieferung zu zahlen habe, große Bargeldbeträge zur Hand haben müsse, und damit eine Barzahlungsabrede als Vergleich heranzieht, verkennt sie zum einen, daß eine solche bereits wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 3 AGBG unwirksam wäre (BGH, Urteil vom 8. Juli 1998 aaO. unter II 2).
- BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 56/08
Öffentliches Recht
Damit enthält die Klausel - jedenfalls in der im vorliegenden Verbandsprozess gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 139, 190, 199 ; 176, 244,Tz. 18 f. jeweils m.w.N.) - anders als § 5 Abs. 2 GasGVV in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich nicht zugleich auch die Verpflichtung, gefallenen Gasbezugskosten nach gleichen Maßstäben wie gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen. - BGH, 21.04.2009 - XI ZR 55/08
BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
Nach ständiger Rechtsprechung führt diese Auslegungsregel dazu, dass bei einer mehrdeutigen Klausel von den möglichen Auslegungen diejenige zugrunde zu legen ist, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt (siehe nur BGHZ 139, 190, 199; 158, 149, 155). - BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05
AGB - Unwirksame Preisänderungsklauseln des Unternehmers im Gasliefervertrag
c) Wie das Berufungsgericht weiter zutreffend erkannt hat, benachteiligt die Klausel die Vertragspartner der Beklagten schließlich auch insofern unangemessen, als sie - jedenfalls in ihrer im Verbandsprozess zugrunde zu legenden kundenfeindlichsten Auslegung (st.Rspr., z.B. BGHZ 139, 190, 199) - der Beklagten eine Preiserhöhung auch dann erlaubt, wenn ein Anstieg bei einem der Kostenfaktoren durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird und die Beklagte daher insgesamt keine höheren Kosten zu tragen hat, als dies bei Abschluss des Belieferungsvertrages der Fall war. - BGH, 16.06.2009 - XI ZR 539/07
Bankrecht - Krasse finanzielle Überforderung trotz anderweitiger Sicherheit
- OLG Stuttgart, 03.12.2009 - 2 U 30/09
Vertragsrecht - Zur Rechtmäßigkeit von Abschlussgebühren bei Bausparvertrag
- KG, 04.02.2005 - 5 W 13/05
Wettbewerbsverstoß: Unwirksame AGB-Klausel über Mängelanzeigefrist im …
- LG Bonn, 07.09.2006 - 8 S 146/05
Erhöhung der Gaspreise, Billigkeitskontrolle
- OLG Schleswig, 19.12.2000 - 6 U 51/00
Haftung des Anbieters einer privaten Internetseite für die Verletzung von …
- OLG Hamm, 30.03.2006 - 4 U 3/06
Unzulässige AGB, Unterlassungsklagengesetz, Gesetzesverstoß, Bagatellgrenze
- LG Stuttgart, 20.05.2003 - 20 O 101/03
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken: Vergütung für die Übertragung von …
- LG Düsseldorf, 23.11.2005 - 12 O 45/05
- OLG Dresden, 11.12.2006 - U 1426/06
- LG Stuttgart, 22.03.2005 - 20 O 541/04
Lebensversicherungsvertrag im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge: Stornogebühren …
- LG Frankfurt/Main, 18.05.2000 - 2 O 128/99
Strombezug und Vertragsdauer
- OLG Frankfurt, 23.06.2010 - 9 U 154/09
- OLG Hamburg, 18.02.2004 - 9 U 146/03
- KG, 22.06.2004 - 5 W 88/04
AGB-Klausel über Mängelanzeigefrist eines Computerhändlers unwirksam
- LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06
- LG Düsseldorf, 28.11.2007 - 12 O 52/07
