Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
02.07.1992
Aktenzeichen
IX ZR 274/91
Dazu im Internet
dejure.org
Versteigerung wegen Steuerforderungen
§ 305 AO, § 825 ZPO, freie Verwertung schuldnerfremder Sachen in der Zwangsvollstreckung durch privaten Auktionator (§ 34b GewO) erfolgt privatrechtlich;
zu den (hier verneinten) Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche "Beleihung";
§ 804 ZPO, Pfandrechtstheorien, § 1244 BGB ist analog bei der freihändigen Verwertung (§ 825 ZPO) schuldnerfremder Sachen anwendbar: Ersteher erlangt Eigentum, wenn er hinsichtlich der Eigentümerstellung des Vollstreckungsschuldners gutgläubig ist;
§ 366 HGB, § 932 BGB, guter Glaube an die Befugnis eines Kaufmanns, über ein Kfz zu verfügen, ist nur geschützt, wenn sich der Erwerber von diesem den Kfz-Brief des Eigentümers zeigen läßt
Fundstellen
BGHZ 119, 75
NJW 1992, 2570
NJW 1992, 2570
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