Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
02.07.1992
Aktenzeichen
IX ZR 274/91
Dazu im Internet

dejure.org

Versteigerung wegen Steuerforderungen

§ 305 AO, § 825 ZPO, freie Verwertung schuldnerfremder Sachen in der Zwangsvollstreckung durch privaten Auktionator (§ 34b GewO) erfolgt privatrechtlich;

zu den (hier verneinten) Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche "Beleihung";

§ 804 ZPO, Pfandrechtstheorien, § 1244 BGB ist analog bei der freihändigen Verwertung (§ 825 ZPO) schuldnerfremder Sachen anwendbar: Ersteher erlangt Eigentum, wenn er hinsichtlich der Eigentümerstellung des Vollstreckungsschuldners gutgläubig ist;

§ 366 HGB, § 932 BGB, guter Glaube an die Befugnis eines Kaufmanns, über ein Kfz zu verfügen, ist nur geschützt, wenn sich der Erwerber von diesem den Kfz-Brief des Eigentümers zeigen läßt

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Alpmann Schmidt

AO § 305; BGB § 932 Abs. 2, § 1244; GewO § 34b Abs. 5; HGB § 366 Abs. 1; ZPO § 804, § 825

Lehrstuhl Prof. Dr. Berger, Leipzig

uni-duesseldorf.de

Fundstellen
BGHZ 119, 75
NJW 1992, 2570
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