Rechtsprechung
| BGH, 04.07.2001 - 2 StR 513/00 |
Verteidiger der Schneeballsystem-Betrüger
§ 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB, die Annahme "bemakelten" Geldes als Strafverteidigerhonorar in Kenntnis seiner Herkunft ist als Geldwäsche strafbar, für Strafverteidiger gilt der Geldwäschetatbestand uneingeschränkt (Hinweis: insoweit ist die Rechtsauffassung des BGH gem. Urteil des BVerfG «Geldwäsche - Strafverteidigerhonorar» verfassungswidrig)
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 2 StGB; § 73a StGB; § 257 StGB; § 259 StGB; § 261 Abs. 1 StGB; § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 261 Abs. 6 StGB; § 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 111b StPO; § 142 Abs. 1 StPO; § 137 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 3 lit.c EM
Geldwäsche; Strafverteidigung; Pflichtverteidigung; Freiheit der Advokatur; Sozialadäquanz; Anfangsverdacht; Begünstigung durch Verteidigerhandeln. - lexetius.com
- DFR
Geldwäsche bei Strafverteidigerhonorar
- IWW
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
§ 261 StGB
- openjur.de
- NWB SteuerXpert START
StGB § 261 Abs. 2 Nr. 1
- RA Kotz
Strafverteidiger: Geldwäsche bei Honorarentgegennahme?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geldwäsche durch Verteidiger (Annahme eines Honorars)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (9)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Geldwäsche durch Strafverteidiger
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Geldwäsche durch Strafverteidiger
- 123recht.net (Pressemeldung, 4.7.2001)
Anwälte können sich durch Annahme ihres Honorars der Geldwäsche strafbar machen
- Beck-Ticker (Kurzmitteilung)
Geldwäschetatbestand gilt auch für Strafverteidiger
- financialmind.de (Kurzinformation)
Strafrecht: Auch Strafverteidigern ist Geldwäsche verboten
- zbb-online.com (Leitsatz)
StGB § 261 Abs. 2 Nr. 1
Zur Frage der Geldwäsche durch Strafverteidiger - jurawelt.com (Pressemitteilung)
Geldwäsche durch Strafverteidiger
- nomos.de
, S. 26 (Kurzinformation)
Geldwäsche durch Strafverteidiger
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Geldwäsche durch Annahme von Honoraren
Besprechungen u.ä. (3)
- archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs (RA Ulrich Sommer)
- strafverteidiger-stv.de
(Entscheidungsbesprechung)
§ 261 StGB
Der Bundesgerichtshof und die Strafbarkeit des Verteidigers wegen Geldwäsche (Prof. Dr. Cornelius Nestler, Universität zu Köln; StV 11/2001, 641) - EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Geldwäsche bei Entgegennahme von Honorar in Kenntnis von dessen Herkunft aus einer Katalogtat des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Der Rechtsanwalt und die Geldwäsche" von Rechtsanwalt Rainer Brüssow und Rechtsanwalt Dirk Petri, original erschienen in: AnwBl 2004, 114 - 117.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Freiheit und Strafprozess; Eine Bestandsaufnahme aus Sicht eines Anwalts" von RA Dr. Stefan König, original erschienen in: AnwBl 2008, 222 - 226.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.05.2000 - 17 KLs 92 Js 33628. 7/96
- LG Frankfurt/Main, 04.05.2000 - 17 KLs 92 Js 336287/96
- BGH, 04.07.2001 - 2 StR 513/00
- LG Frankfurt/Main, 15.01.2003 - 4 KLs 74/92 Js 33628. 7/96
- LG Frankfurt/Main, 15.01.2003 - 4 KLs 74/92 Js 336287/96
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
- BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1520/01
- BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1521/01
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1520/01
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1521/01
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 47, 68
- NJW 2001, 2891
- NStZ 2001, 647
- NStZ 2001, 535
- VersR 2002, 507
- WM 2001, 1579
- JR 2002, 251
- JR 2002, 27
- StV 2001, 506
Wird zitiert von ... (19)
- OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04
Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat …
Nach der gesetzgeberischen Zielsetzung ist der Begriff des Herrührens weit auszulegen, so daß es ausreicht, wenn der ursprüngliche Gegenstand - wie hier - unter Beibehaltung seines Wertes durch einen anderen ersetzt wird (BGHSt 47, 68, 79;… Tröndle/Fischer, 52. Auflage, § 261 StGB, Rdnr. 7;… Stree in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage, § 261, Rdnr. 7).Sein Verhalten erfüllt indes die Tatbestandsvariante der Gefährdung der Sicherstellung des "bemakelten" Gegenstandes zum Zwecke des Verfalls - sofern ein solcher im Hinblick auf § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in Betracht kommen sollte -, jedenfalls aber der Rückgewinnungshilfe (§ 111 b Abs. 5 StPO; vgl. BGHSt 47, 68, 80;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 111 b, Rdnr. 5 und 6).
Dieser Tatbestand kann zugleich mit dem des § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB gegeben sein (vgl. BGHSt 47, 68, 80).
Von einer Begünstigungshandlung ist dann auszugehen, wenn diese objektiv geeignet ist, die durch die Vortat erlangten Vorteile - etwa durch eine Erschwerung des Zugriffs der Gläubiger (vgl. BGHSt 47, 68, 82) - zu sichern, wobei schon eine abstrakte Gefährdung im Sinne einer generellen Eignung der Handlung zur Vorteilssicherung ausreicht (…Tröndle/Fischer, 52. Auflage, § 257 StGB, Rdnr. 7).
Denn durch die Eigenhinterlegung hat im Falle einer Freigabe der Kaution nur der Angeklagte einen Anspruch auf Rückzahlung gegen die Staatskasse, so daß, wie bereits ausgeführt, eine Pfändung dieses Rückzahlungsanspruchs durch die Geschädigten nicht möglich ist; diesen bleibt vielmehr nur der - von der D ... beschrittene - Weg der Pfändung eines etwaigen Rückzahlungsanspruchs des Beschuldigten A gegen den Angeklagten (vgl. BGHSt 47, 68, 81).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs würde es für die Annahme einer Begünstigungshandlung sogar ausreichen, wenn die oben genannte Auslegung ergäbe, daß der Angeklagte trotz der Angabe seiner eigenen Person als Hinterleger und Empfangsberechtigter letztlich nicht als Eigenhinterleger anzusehen wäre, weil auch in diesem Fall die in dem Hinterlegungsantrag enthaltenen Angaben geeignet wären, den Zugriff der Gläubiger zu erschweren (BGHSt 47, 68, 81/82).
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in dem bereits erwähnten Urteil vom 04.07.2001 ausgeführt, es stehe der Annahme des § 257 StGB nicht entgegen, wenn der Verteidiger mit der Begünstigungshandlung von vornherein auch die Sicherung oder Befriedigung der Honoraransprüche angestrebt habe (BGHSt 47, 68, 82).
Demgegenüber sind andere wichtige Aspekte, namentlich die Frage des hinreichenden Tatverdachts der Begünstigung, in sehr verkürzter Form und ohne die gebotene ausführliche Auseinandersetzung mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - die Entscheidung BGHSt 47, 68 wird in diesem Zusammenhang nur am Rande erwähnt - behandelt worden.
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Verfassungsrechtliche Grenzen einer Bestrafung von Strafverteidigern wegen …
Der 2. Strafsenat hat auf die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Entscheidung (vgl. BGHSt 47, 68 ff.) Bezug genommen und darauf hingewiesen, dass das Landgericht rechtsfehlerfrei direkten Vorsatz festgestellt habe; über einen Fall des bedingten Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit habe der Senat noch nicht entschieden.Die wohl überwiegende Lehre gelangt zu dem Ergebnis, der Strafverteidiger sei wie jeder andere am Wirtschaftsleben Teilnehmende tauglicher Täter einer Geldwäsche (…vgl. Altenhain, Nomos Kommentar zum StGB, 2001, § 261, Rn. 126 ff.;… Hefendehl, in: Festschrift für Roxin, 2001, S. 145, 168;… Katholnigg, JR 2002, S. 30;… Neuheuser, in: Münchener Kommentar zum StGB, 2003, § 261, Rn. 74; Peglau, wistra 2001, S. 461 ff.;… Stree, in: Schönke/Schröder, Kommentar zum StGB, 26. Aufl. 2001, § 261, Rn. 17;… Tröndle/Fischer, Kommentar zum StGB, 51. Aufl., § 261, Rn. 32).
Eine Norm, die den Strafverteidiger einem nicht hinreichend kalkulierbaren Risiko aussetzt, selbst in die Beschuldigtenstellung zu geraten, begründet daher die für den Strafverteidiger kaum beherrschbare Gefahr, dass die Strafverfolgungsbehörden mittelbar Einfluss auf das Verteidigungsverhältnis nehmen (…vgl. Amelung, AnwBl 2002, S. 347 ff.; Leitner, StraFO 2001, S. 388 ff.).
Der Hinweis des Bundesgerichtshofs, der Strafverteidiger könne möglichen Gefahren durch Niederlegung des Wahlmandats und Anbringung eines Beiordnungsantrags ausweichen (vgl. BGHSt 47, 68 ), lässt außer Acht, dass die Pflichtverteidigung ein Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse ist.
- BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11
Zuständigkeit des Revisionsgerichts; Kognitionspflicht des Gerichts …
Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn die in Betracht kommenden Delikte - wovon die Anklageschrift naheliegend ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00 = BGHSt 47, 22, 26) - aus materiellrechtlicher Sicht in Tateinheit zueinander verwirklicht worden sein könnten, so dass sich eine Aburteilung in getrennten Verfahren ohnehin verbieten würde (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2001 - 2 StR 513/00 = BGHSt 47, 68, 82).
- BFH, 30.10.2003 - III R 23/02
Strafverteidigungskosten für Kind als außergewöhnliche Belastung
Da dem Wunsch des Beschludigten auf Beiordnung eines Anwalts seines Vertrauens weitgehend zu entsprechen ist (§ 142 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO), sind die Voraussetzungen für ein Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Mandanten wie bei einer Wahlverteidigung gegeben (BGH-Urteil vom 4. Juli 2001 2 StR 513/00, BGHSt 47, 68, NJW 2001, 2891). - OLG Karlsruhe, 20.01.2005 - 3 Ws 108/04
Beschwerde der Staatsanwaltschaft in FlowTex-Folgeverfahren erfolgreich
Auch diese Wertentscheidung des Gesetzgebers, die im Wortlaut des § 261 Abs. 6 StGB explizit Ausdruck gefunden hat (vgl. BGHSt 47, 68, 80), würde unterlaufen werden, wenn man einem gutgläubigen Zwischenerwerb Relevanz für das Tatbestandsmerkmal des Herrührens beimäße. - OLG Hamm, 02.12.2002 - 2 (s) Sbd. VII-242/02
Pauschvergütung, besonderer Umfang, Wirtschaftsstrafverfahren, …
Das gilt insbesondere nach der so genannten "Geldwäscheentscheidung" des BGH (vgl. dazu BGHSt 47, 68). - OLG Hamm, 17.02.2005 - 2 (s) Sbd. VIII-11/05
Pauschgebühr; besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Unzumutbarkeit; …
In dem Zusammenhang hat der Senat bereits zu § 99 BRAGO auf die Geldwäscheentscheidung des BGH (vgl. BGHSt 47, 68) hingewiesen (Senat in BGH, 20.05.2005 - 2 StR 109/05Tatmehrheit (unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs); …
Ihre Aburteilung in verschiedenen Verfahren spaltet daher nicht einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich auf (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 45, 211, 213; 47, 68, 82).- OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 (s) Sbd. VII-252/02
Pauschvergütung, Wirtschaftsstrafverfahren, Wahlverteidigerhöchstgebühr, …
Das gilt insbesondere nach der so genannten "Geldwäscheentscheidung" des BGH (vgl. dazu BGHSt 47, 68).- OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 79/07
Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger
b) Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung minderer Güte (vgl. BGH Urteil vom 4.7.01 - 2 StR 513/00 -).- OLG Köln, 01.02.2010 - 2 Ws 55/10
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1520/01
Wertfestsetzung der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- LG Berlin, 24.07.2003 - 502 Qs 49/03
- BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1521/01
- OLG Hamm, 21.02.2007 - 2s Sbd. IX-10/07
Festsetzung einer Pauschgebühr für Pflichtverteidiger - besonderer Umfang des …
- BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1520/01
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1521/01
- OLG Hamm, 21.02.2007 - 2 (s) Sbd. IX-10/07
Pauschgebühr; besonderer Umfang; verfahrensabkürzende Tätigkeiten
- OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 108/07
Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger
- OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 (s) Sbd. VII-252/02
