Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00   

Vertragsstrafenabrede in AGB

§ 2 AGBG (jetzt § 305 BGB), Beweisschwierigkeiten bei Zusendung von AGB per Email, § 130 BGB;

§§ 15 ff UrhG, zur Reichweite des Urheberrechts bei zusätzlicher Verwertung lizenzierten Materials im Internet-Angebot des Lizenznehmers

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • JurPC

    Elektronische Vereinbarung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • aufrecht.de

    AGB- Einbeziehung und Honorarhöhe für Fotos

mehr
  • Kanzlei Flick

    Allgemeine Geschäftsbedingungen im Internet

  • RA Kotz

    Bildmaterial: unerlaubte Weitergabe

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem Internet-Angebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweisschwierigkeiten bei Zusendung von AGB über Email

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einbeziehung von AGB bei Internet-Angebot

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Beweislast für den Inhalt von AGB - Nutzung von Fotos einer Bildagentur - Lizenzhöhe für die Internetnutzung

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen im E-Commerce

  • urteilsticker.de (Zusammenfassung)

    Geschäftsbedingungen und Geltung im Internet - Höhe der Entschädigung bei Fotonutzung

Besprechungen u.ä.

  • haerting.de (Kurzanmerkung)

    Kein Geld für Mallorca-Fotos

Verfahrensgang

  • LG Hamburg, 07.04.2000 - 308 O 239/99
  • OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00

Zeitschriftenfundstellen

  • ZUM 2002, 833
  • WM 2003, 581
  • K&R 2002, 666
  • MMR 2002, 820
  • MMR 2002, 677



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 14.06.2006 - I ZR 75/03  

    AGB - Wie muss im Internet auf AGB hingewiesen werden?

    Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB) genügt es daher, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie im vorliegenden Fall über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können (vgl. OLG Hamburg WM 2003, 581, 583; OLG Hamm ZIP 2001, 291, 292; Münch-Komm.BGB/Basedow, 4. Aufl., § 305 Rdn. 65; jurisPK-BGB/Lapp, 2. Aufl., § 305 Rdn. 44; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 305 Rdn. 38; Ernst VuR 1997, 259, 261; Waldenberger BB 1996, 2365, 2368 f.).
  • LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03  
    Einen unverbindlichen Anhaltspunkt bilden die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM), da die Empfehlungen der MFM auf der langjährigen und breit gefächerten Beobachtung der Marktgegebenheiten bei der Verwertung von Fotografien beruhen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 194, OLG Hamburg, MMR 2002, 677).
  • LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07  

    Keine öffentliche Zugänglichmachung durch bloßes Speichern

    Eine pauschale Lizenz ist dann geschuldet, wenn der Abschluss eines Lizenzvertrags mit dem der Schadensberechnung zugrunde gelegten Inhalt üblich ist (BGH GRUR 1990, 1008, 1010 - Lizenzanalogie: Bei der Nutzung einer Filmmusik sei eine zehnjährige Dauer üblich, so dass es nicht darauf ankomme, dass der dortige Beklagte den Film nur auf zwei Festspielen vorgeführt habe; BGH GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien: Bei der Vergabe von Videorechten seien auf die Herstellung beschränkte Lizenzen erfahrungsgemäß unüblich, weshalb auch dann für die Vervielfältigung und Verbreitung eine Lizenz zu zahlen sei, wenn es nicht mehr zur Verbreitung gekommen sei; BGH GRUR 1993, 899, 901 - Dia-Duplikate: Die Pauschallizenz für die Verwertung von Lichtbildern erfasse erfahrungsgemäß neben dem Recht auf Vervielfältigung jedenfalls das Recht, die Lichtbilder in der Öffentlichkeit zu verbreiten; allerdings OLG Hamburg MMR 2002, 677, 279: Keine Gleichsetzung der Nutzung von Fotos nur Online anstatt in einer Printausgabe einer Zeitschrift).
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  • AG Hamburg, 11.09.2007 - 36A C 54/07  
    Darüber hinaus ist der Kläger auch berechtigt, wegen der Veröffentlichung seiner Fotos Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu fordern, da bei einer nicht lizenzierten Verwendung von Fotografien im Internet dem Urheber grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht (vgl. bspw. OLG Hamburg MMR 2002, 677, 679).
  • AG Hamburg, 11.09.2007 - 36 A C 54/07  

    Streitwert von 19.000 EUR für vierfachen Bilderklau im Internet

    Darüber hinaus ist der Kläger auch berechtigt, wegen der Veröffentlichung seiner Fotos Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu fordern, da bei einer nicht lizenzierten Verwendung von Fotografien im Internet dem Urheber grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht (vgl. bspw. OLG Hamburg MMR 2002, 677, 679).
  • AG Hamburg, 28.03.2006 - 36 A 181/05  
    Darüber hinaus ist die Klägerin auch berechtigt, wegen der Veröffentlichung der Fotos auf der Homepage des Beklagten von diesem Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu fordern, da bei einer nicht lizenzierten Verwendung von Fotografien im Internet dem Urheber grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht (vgl. bspw. OLG Hamburg MMR 2002, 677.679).
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