Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1998 - VIII ZB 25/97   

Vertriebsdirektor

§ 17a GVG, hat das Landgericht entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht vorweg über den Rechtsweg entschieden, so muß dies grds. das Berufungsgericht - durch Beschluß - nachholen;

§ 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ArbGG, Kriterien für die Abgrenzung eines selbständigen (§ 84 Abs. 1 HGB) und unselbständigen (§ 84 Abs. 2 HGB) Handelsvertreters

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Alpmann Schmidt

    GVG § 17a: HGB § 84

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei unrichtiger Bejahung des Rechtsweges zu den Zivilgerichten; Abgrenzung zwischen selbständigem und unselbständigen Handelsvertreter

mehr
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei weitgehender Tätigkeitskontrolle eines "selbstständigen" Handelsvertreters ("Vertriebsdirektor")

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 2057
  • ZIP 1998, 863
  • MDR 1998, 920
  • WM 1998, 1254
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Wird zitiert von ... (24)  

  • OLG Celle, 14.08.2003 - 11 W 64/03  

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten: Tätigkeit als unabhängiger Vertragsvermittler

    Für die Frage, in welchem Rechtsweg über einen Rechtsstreit zu entscheiden ist, kommt es allein auf den Klägervortrag ggfs. unter Hinzunahme des unstreitigen Parteivortrages an (vgl. BGHZ 133, 240 ff.; ferner BGH v. 3. April 1998, NJW 1998, 2057 f.).

    Die Festsetzung des Wertes des Beschwerdeverfahrens erfolgte in Anlehnung an BGH NJW 1998, 2057 f. auf etwa 1/5 des Streitwerts der Hauptsache.

  • OLG Celle, 22.11.2004 - 11 W 97/04  

    Rechtswegbestimmung: Rechtsstreit eines Unternehmers gegen einen früheren

    Für die Frage, in welchem Rechtsweg über einen Rechtsstreit zu entscheiden ist, kommt es allein auf den Klägervortrag ggfs. unter Hinzunahme des unstreitigen Parteivortrages an (vgl. BGHZ 133, 240 ff.; ferner BGH v. 3. April 1998, NJW 1998, 2057 f.).

    Die Festsetzung des Wertes des Beschwerdeverfahrens erfolgte in Anlehnung an BGH NJW 1998, 2057 f. auf etwa 1/5 des Streitwerts der Hauptsache.

  • OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09  

    Berücksichtigung von Einwendungen des Beklagten bei der Entscheidung über die

    Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist allein der Sachvortrag der Klagepartei, da nur er den Streitgegenstand bestimmt; Einwendungen der Beklagtenpartei sind insoweit unbeachtlich (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 22.03.1976 -GSZ 2/75, BGHZ 67, 81 - Auto-Analyzer; Beschluss vom 11.07.1996 - V ZB 6/96, BGHZ 133, 240; Beschluss vom 04.03.1998 - VIII ZB 25/97, NJW 1998, 2057; Zöller/Lückemann, ZPO 27. Aufl. § 13 GVG Rn. 54; jeweils m.w.N.).

    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles an (BGH, Beschluss vom 04.03.1998 a.a.O.; BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 770/98, NZA 2000, 481 m.w.N.; Baumbach/Hopt, HGB 33. Aufl. § 84 Rn. 36).

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