Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99 |
Verurteilung zur Entschädigung der Anleger
§ 406a Abs. 2 Satz 1 StPO, auch die auf die Verurteilung im Adhäsionsverfahren beschränkte Revision muß erkennen lassen, ob die Verfahrens- oder Sachrüge erhoben wird, § 344 Abs. 2 Satz 1 StPO
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 406a Abs. 2 Satz 1 StPO; § 344 StPO
Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Adhäsionsverfahren; Formvorschriften über die Einlegung der Revision; Ausdrücklicher Revisionsantrag; Zweifelsfreies Revisionsziel; Verfahrensrüge - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 406 a Abs. 2
Revision gegen Entscheidung im Adhäsionsverfahren - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2000, 388
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05
Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende …
Allein die erklärte Beschränkung auf das Strafmaß kann auch nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden, denn die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, daß auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92 - und vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96 -; BGH NStZ-RR 1998, 18; BGH NStZ 2000, 388 jeweils m.w.N.).".
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