Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2001 - XII ZB 2/01   

Verweisung auf Prozeßkostenvorschuß

§ 1360a Abs. 4 BGB, ein Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß entspricht nicht der "Billigkeit", wenn die beabsichtigte Klage nach dem Maßstab des § 114 ZPO keine hinreichende Erfolgsaussicht hat;

§ 233 ZPO, zur Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist nach Ablehnung des PKH-Antrags

Volltextveröffentlichungen (7)

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Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die Patientenverfügung - rechtliche und praktische Umsetzung" von RA Dr. Martin Notthoff, original erschienen in: ZNotP 2003, 282 - 292.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 1646
  • MDR 2001, 754
  • FamRZ 2001, 1363
  • JR 2002, 158



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05  

    Familienrecht - Müssen Eltern Prozess ihrer volljährigen Kinder zahlen?

    Insoweit entsprechen die Anforderungen an einen Anspruch auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses denen der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 114 ZPO (Senatsbeschluß vom 7. Februar 2001 - XII ZB 2/01 - FamRZ 2001, 1363, 1364).
  • VGH Bayern, 27.03.2007 - 5 C 06.2392  

    Namensänderung; Prozesskostenhilfe; Bedürftigkeit; Einkommen; Unterhaltsanspruch;

    Der Maßstab der "erfolgversprechenden Rechtsstreitigkeiten" als Voraussetzung für einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ist identisch mit dem der hinreichenden Erfolgsaussichten sowie der fehlenden Mutwilligkeit i.S. des § 114 Satz 1 ZPO (BGH, B.v. 7.2.2001 - XII ZB 2/01, FamRZ 2001, 1363/1364).
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