Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1996 - IX ZR 67/96   

Verweisung auf den Klageweg durch Rechtspfleger

§ 19 Abs. 5, Abs. 8 BRAGO, § 118 Abs. 2 BRAGO, § 767 Abs. 2 ZPO, keine Vollstreckungsgegenklage bei fehlerhaft unterlassener Anrechnung einer bereits erbrachten Vorschußleistung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen Gebührenfestsetzungsbeschluß des Rechtspflegers

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 743
  • MDR 1997, 397
  • Rpfleger 1997, 231
  • WM 1997, 324
  • VersR 1997, 899



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06  

    Verfahrensrecht - Wann darf ein Teilurteil über eine Anfechtungsklage ergehen?

    Gegen die verfehlte Nichtzulassung einer Einwendung hilft nur die Anfechtung der darauf beruhenden Entscheidung (BGH, Urt. v. 13. Dezember 1994 - X ZR 20/93, WM 1995, 634, 635; v. 5. Dezember 1996 - IX ZR 67/96, NJW 1997, 743; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 22. Aufl. § 767 Rn. 25, 28).

    Das verbietet der Zweck des § 767 Abs. 2 ZPO, die materielle Rechtskraft der ersten Entscheidung abzusichern (BGH, Urt. v. 5. Dezember 1996 aaO).

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96  

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Zweck des § 767 Abs. 2 ZPO ist es, die materielle Rechtskraft des im Vorprozeß ergangenen Urteils gegenüber nachträglichen Einwendungen abzusichern und dessen Vollstreckung vor Verzögerungen zu schützen (BGHZ 125, 351, 353; BGH, Urt. v. 5. Dezember 1996 - IX ZR 67/96, WM 1997, 324, 325).
  • BGH, 31.07.2001 - XI ZR 217/01  

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine für unzulässig erklärte Hilfsaufrechnung

    Hat das Berufungsgericht die Hilfsaufrechnung des Beklagten jedoch als unzulässig zurückgewiesen, so führt dies nicht zu einer nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskraftfähigen Entscheidung über die behauptete Gegenforderung (Senat, Beschluß vom 3. Oktober 1989 - XI ZR 90/89, BGHR ZPO § 322 Abs. 2 Aufrechnung 1; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - IX ZR 67/96, WM 1997, 324, 325 m.w.Nachw.).

    Dabei ist es ohne Belang, ob die Aufrechnung zu Recht als unzulässig angesehen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996, aaO).

mehr
  • LAG Niedersachsen, 16.11.2006 - 4 Sa 3/06  

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des

    (vgl. BGH Urt. v. 05.12.1996 - IX ZR 67/96 - NJW 1997, 743; OLG Nürnberg Urt. v. 27.05.1975 - 7 U 6/75 - MDR 1975, 1029).

    Wird aber durch den Beschluss der Vergütungsanspruch schlechthin rechtskräftig festgesetzt, so ist es nur folgerichtig, auch die Präklusionswirkung an diesem Umfang der Rechtskraft auszurichten (vgl. BGH Urt. v. 05.12.1996 - a.a.O.; v. 22.06.1994 - XII ZR 39/93 - NJW 1994, 3292; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl. § 11 RVG Rn. 140).

  • OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03  

    Zur Bemessung der Entschädigungsleistungen im Rahmen eines

    Die Rechtskraft der gerichtlichen Beschlusses im Beschwerdeverfahren und die damit eingetretene Bestandskraft des ersten Sonderungsteilbescheids haben zur Folge, dass die Entschädigungsliste des ersten Sonderungsteilbescheids unwiderleglich als richtig zu vermuten ist und nicht erneut zur gerichtlichen Überprüfung gestellt werden kann (vgl. zur Rechtskraftwirkung allgemein: BGH - Urteil vom 12.05.1996 - IX ZR 67/96 - NJW 1996, 743).
  • LG Berlin, 05.08.2009 - 82 T 453/09  

    Anrechnungsregelung; Neuregelung, Altfälle

    In seinem Urteil vom 05.12.1996, NJW 1997, 743 = Rpfleger 1997, 231 hat der IX. Zivilsenat des BGH ausgeführt, dass dann, wenn der Rechtspfleger im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 19 BRAGO die vom Rechtsanwalt geforderte Vergütung - hier einschließlich einer Prozessgebühr - in voller Höhe festgesetzt und eine nach § 118 Abs. 2 BRAGO in Betracht kommende Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr unterlassen habe, die nachträgliche Anrechnung nicht im Wege der Vollstreckungsklage gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss geltend gemacht werden könne.
  • BGH, 19.06.2007 - X ZR 98/04  

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Hilfsaufrechnung

    Mit dieser Feststellung ist jedoch über das Bestehen der Aufrechnungsforderung nicht mit Rechtskraft entschieden, so dass sie in einem neuen Rechtsstreit erneut zur Prüfung gestellt werden kann (BGH, Urt. v. 30.03.1994 - VIII ZR 132/92, BGHZ 125, 351 f.; Urt. v. 25.09.1996 - IV ZR 102/96, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 15; Urt. v. 05.12.1996 - IX ZR 67/96, NJW 1997, 734; Urt. v. 31.07.2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616).
  • OLG München, 24.04.2009 - 11 W 1237/09  
    Anzeige In seinem Urteil vom 5.12.1996, NJW 1997, 743 = Rpfleger 1997, 231 hat der IX. ZS des BGH ausgeführt, dass dann, wenn der Rechtspfleger im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 19 BRAGO die vom Rechtsanwalt geforderte Vergütung ­ hier einschließlich einer Prozessgebühr ­ in voller Höhe festgesetzt und eine nach § 118 Abs. 2 BRAGO in Betracht kommende Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr unterlassen habe, die nachträgliche Anrechnung nicht im Wege der Vollstreckungsklage gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss.
  • KG, 23.08.2004 - 12 U 218/03  

    Pflichtverletzung des Rechtsanwalts: Beratung wegen Abschlusses eines

    Dabei kann dahinstehen, ob, wie das Landgericht meint, die vom Bundesgerichtshof (in NJW 1997, 743) entwickelte Rechtsprechung zur rechtsähnlichen Anwendung des § 767 Abs. 2 ZPO auf eine Vollstreckungsgegenklage gegen einen Gebührenfestsetzungsbeschluss nach § 19 BRAGO a.F. auch auf den hier vorliegenden Fall einer Klage (des Gläubigers) auf Zustimmung zur Auszahlung eines hinterlegten Betrages anwendbar ist und ob das Landgericht die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 767 Abs. 2 ZPO zutreffend bejaht hat.
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 162/06  

    Präklusion des Aufrechnungseinwandes im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage

    Diese Rechtsprechung hat der Senat auf den Fall eines zu Unrecht nicht beschiedenen Anrechnungseinwandes nach § 118 Abs. 2 BRAGO im Verfahren nach § 19 BRAGO übertragen (BGH, Urt. v. 5. Dezember 1996 - IX ZR 67/96, NJW 1997, 743).
  • BGH, 08.07.2005 - IX ZR 230/01  

    Ersatz vergeblicher Aufwendungen

  • OLG Koblenz, 22.05.2001 - 5 W 347/01  

    Streitwerterhöhung bei Aufrechnung mit Schadensersatzforderung

  • VG Saarlouis, 24.04.2008 - 1 L 313/08  
  • VG Hannover, 03.01.2008 - 6 A 2468/07  

    Präklusion auch bei Vollstreckungsgegenklage gegen Vollstreckung eines

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht