Rechtsprechung
   BGH, 07.09.1993 - 5 StR 327/93   

Verwüstung in der Gaststätte

§ 323a StGB i.V.m. § 255 StGB, § 24 StGB, Rücktritt von der Rauschtat

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1994, 131
  • StV 1994, 304



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00  

    Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln

    Auch wenn bei einem Vollrausch dem Täter die Herbeiführung des Rausches und nicht die im rauschbedingten Zustand begangene rechtswidrige Tat zum Vorwurf gemacht wird, so sind dennoch die Bestimmungen über den strafbefreienden Rücktritt analog anzuwenden, wenn der mit natürlichem Vorsatz handelnde Täter vom Versuch der Rauschtat freiwillig zurücktritt (BGHR StGB § 323 aI Rücktritt 1; BGH NStZ 1994, 131 mit Anm. Kusch).
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