Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85   

Verzinkungsspray

§ 823 Abs. 1 BGB, Produkthaftung, Instruktionspflicht, Quasihersteller, Herstellungsleiter

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch in Gesetzen oder Rechtsverordnungen enthaltene technische Regeln; Verantwortlichkeit eines Labor- und Herstellungsleiters

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Instruktionspflicht des Herstellers und Laborleiters

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1987, 372
  • MDR 1987, 222
  • BB 1986, 2368
  • NJW-RR 1987, 278
  • VersR 1987, 102
  • WM 1986, 1563
  • DB 1987, 268



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86  

    Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung

    Das Berufungsgericht folgt zwar der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach diese Betriebserlaubnis keine Vermutung für die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Produkts begründet, sondern nur besagt, daß der Kontrollbeamte nichts vorschriftswidriges gefunden hat und daß sich deshalb der Hersteller von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt ist, nicht darauf verlassen darf, daß die Zulassungsstelle etwaige Mängel entdeckt (vgl. neuerdings Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - zur Veröffentlichung bestimmt und Schmidt-Salzer, Kommentar EG-Richtlinie Produkthaftung, Bd. 1 Art. 7 Rdn. 96).

    Die Beweiserleichterungen, welche die höchstrichterliche Rechtsprechung bezüglich der Ursächlichkeit einer im vertraglichen Bereich gebotenen, aber unterlassenen Verbraucherinformation oder Warnung gewährt, finden allerdings - entgegen der Annahme der Revision - nicht ohne weiteres im Bereich der Delikshaftung Anwendung (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - VersR 1980, 863, 864 und vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - aaO).

  • BGH, 09.06.1998 - VI ZR 238/97  

    Zur Schadensersatzhaftung des Importeurs von Feuerwerkskörpern wegen fehlender

    Ebenso wie außerhalb der Herstellerhaftung gelegentlich ein Mehr an Sorgfalt zu verlangen ist, als dies Behörden vom Verkehrssicherungspflichtigen gefordert haben (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1965 - VI ZR 149/64 - VersR 1966, 165, 166 und vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 85/83 - VersR 1985, 64, 65; siehe hierzu auch die Überlegungen im Senatsurteil vom 26. Mai 1998 - VI ZR 183/97 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt - zu den Verkehrssicherungspflichten des Verkäufers im Hinblick auf die Abgabe von Feuerwerkskörpern an Kinder), können einem Hersteller auch zusätzliche Instruktionspflichten erwachsen (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - VersR 1987, 102, 103 m.w.N.).

    b) Die produkthaftungsrechtlichen Instruktionspflichten sind grundsätzlich darauf gerichtet, die Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können, soweit die Verwendung noch im Rahmen der allgemeinen Zweckbestimmung des Produkts liegt, wozu auch ein naheliegender Mißbrauch gehören kann (vgl. hierzu die Senatsurteile BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283 116, 60, 65; Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - aaO).

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89  

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Im Bereich der zivilrechtlichen Produkthaftung ist anerkannt, daß ein Laboratoriumsleiter im allgemeinen nicht die Aufgabe hat, für die Erfüllung der dem Produzenten selbst obliegenden Instruktionspflichten (etwa zum Aufdruck von Warnhinweisen auf Verpackungen) zu sorgen (BGH NJW 1987, 372 - Spraydosen).
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  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91  

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    a) Zutreffend hält das Berufungsgericht den Hersteller eines industriellen Erzeugnisses für verpflichtet, die Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können (Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - Verzinkungsspray - VersR 1987, 102 f m.w.N.), soweit die Verwendung noch im Rahmen der allgemeinen Zweckbestimmung des Produkts liegt (Senatsurteil BGHZ 105, 346, 351 [Fischfutter]).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 1 U 102/05  

    Verkehrssicherungspflicht - Über Verwaltungsrecht hinausgehende Pflichten

    Da von einem Verkehrssicherungspflichtigen unter Umständen ein Mehr an Sorgfalt zu verlangen ist als eine Behörde gefordert hat und da durch eine behördliche Genehmigung die zivilrechtliche Verantwortung nicht vom Verkehrssicherungspflichtigen auf die Behörde übergeht (BGHZ 139, 79, 83; BGHR BGB § 823 Abs. 1 - Produzentenhaftung 1), verletzt der Betreiber einer stillgelegten Wiederaufbereitungsanlage, in der sich noch radioaktive Materialien befinden, seine Verkehrssicherungspflicht, wenn die Kontrollmaßnahmen ausschließlich auf den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ausgerichtet sind und bei den Sicherheitsvorkehrungen die Möglichkeit nicht berücksichtigt ist, dass eine zugangsberechtigte Person vorsätzlich radioaktive Abfälle entwenden könnte ("Innentäterszenario").*).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass von einem Verkehrssicherungspflichtigen unter Umständen ein Mehr an Sorgfalt zu verlangen ist als eine Behörde gefordert hat, und dass durch eine behördliche Genehmigung die zivilrechtliche Verantwortung nicht vom Verkehrssicherungspflichtigen auf die Behörde übergeht (BGHZ 139, 79, 83; BGHR BGB § 823 Abs. 1 - Produzentenhaftung 1).

  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09  

    Wohnungseigentum - Ansprüche nach dem ProdHaftG

    Auch haftet er - wegen seiner Ferne zur eigentlichen Produktion - nicht uneingeschränkt für Konstruktions- und Fabrikationsfehler (BGH a.a.O.; BGH VersR 1987, 102).

    Ihn trifft aber eine Instruktionsverantwortung, wenn er eine Ware als sein "Produkt" auf dem Markt vertreibt (BGH VersR 1987, 102; OLG Karlsruhe VersR 1994, 1119).

  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88  

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Denn ein Hersteller darf sich nicht auf die Gefahrenhinweise und Gefahrenkennzeichnungen beschränken, die Gesetze oder Rechtsverordnungen von ihm verlangen (Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - Verzinkungsspray - VersR 1987, 102 ).

    Die Beweislast hierfür tragen die Kläger (vgl. zuletzt BGHZ 99, 167, 181 und Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 VersR 1987, 102, 104).

  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08  

    Deliktsrecht - Haftung der Fahrzeughersteller für die Fehlauslösung von Airbags

    Lassen sich mit der Verwendung eines Produkts verbundene Gefahren nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch konstruktive Maßnahmen nicht vermeiden oder sind konstruktive Gefahrvermeidungsmaßnahmen dem Hersteller nicht zumutbar und darf das Produkt trotz der von ihm ausgehenden Gefahren in den Verkehr gebracht werden, so ist der Hersteller grundsätzlich verpflichtet, die Verwender des Produkts vor denjenigen Gefahren zu warnen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder nahe liegendem Fehlgebrauch drohen und die nicht zum allgemeinen Gefahrenwissen des Benutzerkreises gehören (vgl. Senatsurteile BGHZ 105, 346, 351 ; 106, 273, 283 ; 116, 60, 65, 67 ; vom 7. Juli 1981 - VI ZR 62/80 - NJW 1981, 2514, 2515 ; vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - NJW 1987, 372, 373;vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - VersR 1994, 1481, 1483 und vom 18. Mai 1999 - VI ZR 192/98 - VersR 1999, 890, 891 ; BGH, BGHZ 64, 46, 49 ; Foerste, aaO, § 24 Rn. 171 ff., 225; MünchKomm/Wagner, aaO, § 823 Rn. 636, 638; Kullmann/Pfister, aaO, Kza 1520, S. 38 ff.; Schmidt-Salzer, aaO, Rn. 4.780, 4.1114; Staudinger/Oechsler, aaO, § 3 ProdHaftG, Rn. 46 ff.; Taschner/Frietsch, aaO, Einführung Rn. 61, 73, 74; Meyer, aaO, 1992, S. 5 ff.; Hörl, aaO, S. 134 ff.; Fürer, Die zivilrechtliche Haftung für Raucherschäden, 2005, S. 121 f.).
  • BGH, 13.03.2001 - VI ZR 142/00  

    Sorgfaltspflichten des Konzertveranstalters

    Wie jeder, der eine Gefahrenquelle für andere eröffnet, hat auch der Veranstalter einer Musikdarbietung grundsätzlich selbstständig zu prüfen, ob und welche Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schädigungen der Zuhörer notwendig sind; er hat die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen, auch wenn gesetzliche (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - VersR 1987, 102, 103) oder andere Anordnungen, Unfallverhütungsvorschriften (vgl. Senatsurteil vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74 - VersR 1975, 812, 813) oder technische Regeln wie DIN-Normen (vgl. BGHZ 103, 338, 342) seine Sorgfaltspflichten durch Bestimmungen über Sicherheitsmaßnahmen konkretisieren.
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R  

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Vielmehr gilt auch hier der Grundsatz, dass der Umfang der Verkehrssicherungspflicht ungeachtet gesetzlicher Vorgaben jedenfalls nach dem Maß bestimmt wird, das ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (stRspr des BGH, vgl BGH NJW 1984, 801, 802; BGH NJW 1987, 372, 373; BGH NJW 2001, 2019, 2020; BGH NJW-RR 2002, 525, 526; BGH NJW-RR 2003, 1459, 1460; BGH NJW 2007, 1683, 1684 RdNr 14 f, jeweils mwN).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06  

    Verkehrssicherungspflicht - Fahrten mit einem Quad in einem Erlebnispark

  • BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung,

  • BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93  

    Produkthaftung: Eigentumsverletzung

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R  

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

  • BGH, 26.05.1998 - VI ZR 183/97  

    Zur Schadensersatzhaftung eines Geschäftsinhabers beim Verkauf von

  • BGH, 25.10.1988 - VI ZR 344/87  

    Eigentumsverletzung durch Beimischung pharmokologischer Stoffe in Tierfutter;

  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93  

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers;

  • BGH, 17.10.1989 - VI ZR 258/88  

    Pferdebox - § 823 Abs. 1 BGB, Produzentenhaftung, Konstruktionsfehler,

  • OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00  

    Haftung des Herstellers von Feuerzeuggasnachfüllflaschen - Gesundheitsschäden

  • OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04  

    Bürgerliches Recht, Produkthaftungsrecht

  • OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07  

    Produkthaftung des Herstellers eines Prototyps der Windschutzanlage eines

  • OLG Celle, 29.01.2003 - 9 U 176/02  

    Produkthaftung - Warnhinweis auf dem Lieferschein genügt!

  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 705/01  

    Begrenzung der Musiklautstärke als Mangel einer gepachteten Gaststätte; Umfang

  • BGH, 09.01.1990 - VI ZR 103/89  

    Haftung des Auftragsfertigers

  • OLG Frankfurt, 20.03.1996 - 7 U 236/93  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, Fahrradhändler

  • AG Westerburg, 05.06.1996 - 2102 Js 22761/95  

    Tauziehen im Pfingstlager

  • OLG Köln, 08.03.1990 - 7 U 146/89  
  • OLG Saarbrücken, 25.02.1992 - 7 U 85/91  
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