Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 01.08.2002 - 15 Ca 48/02   

Verzugszinsen für Lohnforderungen

Arbeitnehmer sind Verbraucher iSv §§ 13, 288 BGB

Volltextveröffentlichungen

  • archive.org (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Verzinsung von Lohnforderungen; Verbrauchereigenschaft von Arbeitnehmern

Besprechungen u.ä.

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    Verzinsung von Lohnforderungen; Verbrauchereigenschaft von Arbeitnehmern

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Wird zitiert von ... (2)  

  • LAG Köln, 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04  

    Ohne Verbot darf bei der Arbeit telefoniert werden

    Die Rechtsprechung zu dieser Frage war bislang geteilt (vgl. einerseits ArbG Hamburg v. 01.08.2002 - 15 Ca 48/02, ZGS 2003, 79 (für § 288 Abs. 1), andererseits das ArbG Köln als Vorinstanz in vorliegender Sache (für § 288 Abs. 2)).
  • ArbG Freiburg, 15.06.2004 - 4 Ca 40/04  

    Steuererstattungsanspruch; Fälligkeit; Verfall

    Sinn und Zweck des § 288 BGB verlangen keine einschränkende Auslegung des Verbraucherbegriffs (vgl. im Ergebnis ebenso Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Preis, 4. Aufl., § 611 BGB, Rdnr. 599 m.w.N.; ArbG Hamburg vom 01.08.2002 - 15 Ca 48/02; ArbG Gießen vom 23.10.2002 - 2 Ca 369/02).
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