Rechtsprechung
   BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvF 3/58; 2 BvF 6/58   

Volksbefragung Atombewaffnung

Art. 30, 73 Nr. 1 GG, keine Kompetenz der Länder, ihr Staatsvolk zu Fragen, die in die Bundeskompetenz fallen, zu konsultieren;

Art. 50, 51 GG, Stellung des Bundesrats, 'Bundesorgan', keine Instruktion durch das Staatsvolk

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 8, 104
  • NJW 1958, 1771
  • NJW 1958, 1339
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Wird zitiert von ... (27)  

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65  

    Parteienfinanzierung I

    Dem Normenkontrollverfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG geht von Rechts wegen ein anderes Verfahren nicht vor (BVerfGE 8, 104 [110]).

    Art. 5 GG garantiert auch die freie Bildung der öffentlichen Meinung (BVerfGE 8, 104 [112]).

    Die in der öffentlichen Meinung zum Ausdruck kommenden Zielvorstellungen, politischen Auffassungen und Stellungnahmen sind als "Vorformung der politischen Willensbildung des Volkes" gekennzeichnet worden (vgl. BVerfGE 8, 104 [113]).

    Es handelt in Art. 21 Abs. 1 GG von der Willensbildung des Volkes, in Art. 20 Abs. 2 GG von der Bildung des Staatswillens (BVerfGE 8, 104 [113]).

    Nur dann, wenn das Volk als Verfassungs- oder Kreationsorgan durch Wahlen und Abstimmungen selbst die Staatsgewalt ausübt (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG), fällt die Äußerung des Volkswillens mit der Bildung des Staatswillens zusammen (vgl. BVerfGE 8, 104 [113]).

    Die öffentliche Meinung, deren Entstehung hier nicht näher zu charakterisieren ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 104 [113]; 12, 113 [125]; 12, 205 [260]), beeinflußt die Entschlüsse der Staatsorgane.

    Sie sammeln die auf die politische Macht und ihre Ausübung gerichteten Meinungen, Interessen und Bestrebungen, gleichen sie in sich aus, formen sie und versuchen, ihnen auch im Bereich der staatlichen Willensbildung Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfGE 8, 104 (113) sowie Hesse, a.a.O. S. 25).

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02  

    Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

    Diese äußert sich in der Weisungsfreiheit der in den Vermittlungsausschuss entsandten Mitglieder gemäß Art. 77 Abs. 2 Satz 3 GG (vgl. BVerfGE 8, 104 ), in der noch verhältnismäßig überschaubaren Gremiengröße, der grundsätzlich nicht öffentlichen Beratung (§ 6 GOVermA), der Wahl oder Entsendung fester Mitglieder und Stellvertreter, der Zulassung von Vertretern zu Sitzungen nur bei "Notwendigkeit" (§ 3 GOVermA) und dem erschwerten Wechsel der Mitglieder und Stellvertreter (§ 4 GOVermA).
  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99  

    Recht der deutschen Einheit; Verfassungsrecht; Verteidigungswesen

    Um diesem Auftrag gerecht zu werden, sind Maßnahmen vonnöten, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteile vom 30. Juli 1958 - 2 BvF 3, 6/58 - BVerfGE 8, 104 und vom 13. April 1978 - 2 BvF 1/77 u.a. - VerfGE 48, 127 ; Beschluss vom 8. Dezember 1982 - 2 BvL 12/79 - BVerfGE 62, 354 ).
mehr
  • VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98  
    Für die Gesamtaufgabe "Verteidigungswesen", soweit es sich um die Bundeswehr und ihre Ausrüstung handelt, ist uneingeschränkt und ausschließlich der Bund zuständig (BVerfGE 8, 104, 116).

    Die Zuständigkeit der Bundesorgane zur ausschließlich eigenverantwortlichen Bewältigung einer Sachaufgabe wird nicht erst dann von den Ländern beeinträchtigt, wenn sie ein Stück dieser Aufgabe dem Bund dadurch entziehen, daß sie es selbst sachlich regeln, sondern schon dann, wenn sie die Bundesorgane durch politischen Druck zwingen wollen, die von ihnen getroffenen Sachentscheidungen zu ändern, also einen Landesstaatswillen bilden, um ihn dem verfassungsmäßig gebildeten Bundesstaatswillen entgegenzusetzen (BVerfGE 8, 104, 117 f.).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89  

    Ausländerwahlrecht II

    Mit der Stimmabgabe bei Wahlen betätigt sich der Bürger als Glied des Staatsorgans Volk im status activus (vgl. BVerfGE 8, 104 [115 f.]; 122 [133]).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04  

    Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung

    Die Ausübung des Wahlrechts stellt sich essentiell als Teilhabe an der Staatsgewalt, als ein Stück Ausübung von Staatsgewalt im status activus dar (vgl. BVerfGE 8, 104 ; 83, 60 ).
  • StGH Hessen, 15.01.1982 - P.St. 947  
    Da auch das Landesstaatsvolk nur im Rahmen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern als Gesetzgeber tätig werden kann (BVerfGE 8, 104 (116)), was die Hessische Verfassung durch Art. 153 Abs. 1 ausdrücklich bestätigt, muß zunächst der Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs bestimmt und der zutreffenden Kompetenzvorschrift zugeordnet werden.

    Als Maßstäbe für die kompetenzrechtliche Zuordnung eines Gesetzes, das mehrere Sachbereiche berührt, sind anerkannt z. B., welcher Sachbereich unmittelbarer oder nur mittelbarer Regelungsgegenstand ist (vgl. BVerfGE 8, 104 (116 f.); 8, 143 (150); 13, 181 (196); 28, 119 (149)), was Haupt- und was Nebenzweck der Norm ist (BVerfGE 8, 143 (150); 13, 181 (196); 14, 197 (220), ob die Norm eine Materie nur "sonderrechtlich" regelt oder sich als "allgemeines" Recht darstellt (PESTALOZZA in DÖV 1972, S. 181 (182 f.); SCHOLZ in Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz, Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, 1976, Bd. II, S. 252 (267 f.); BVerfGE 15, 1 (9, 22)), oder ob die Norm in Bezug auf einen Sachbereich eine "spezifische", eine "spezielle" Regelung trifft (vgl. dazu LERCHE in JZ 1972, S. 468 ff.; BVerfGE 7, 29 (38 f.)).

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58  

    Neugliederung Hessen

    Die Aktivbürgerschaft ist zwar Verfassungsorgan, weil "das Volk" nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen ausübt (vgl. BVerfGE 8, 104 [113 ff.]).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02  

    Zuwanderungsgesetz ist nichtig

    Diese Mitwirkung erfolgt nicht unmittelbar, sondern vermittelt durch die aus dem Kreis der Landesregierungen stammenden Mitglieder des Bundesrates (vgl. BVerfGE 8, 104 ).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78  

    Gerichtspresse

    Sie ist -- neben Hörfunk und Fernsehen -- ein wichtiger Faktor für die Bildung der öffentlichen Meinung, die ihrerseits als das Ergebnis einer in freier geistiger Auseinandersetzung geführten öffentlichen Diskussion über Gegenstände von allgemeinem Interesse und staatspolitischer Bedeutung in der modernen Demokratie eine entscheidende Rolle spielt (BVerfGE 8, 104 [112]; 12, 113 [125]; 20, 56 [97 f.]; 25, 256 [265]; 36, 193 [204]).
  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99  

    Bundeswehr darf Bombenabwurfplatz Wittstocker Heide vorerst nicht nutzen

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 C 8.99  

    Landbeschaffungsrecht

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58  

    Amtliche Volksbefragung und Gemeindezuständigkeit

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 P R  

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers über Aufteilung der Beitragslast gegen den

  • BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 9/04  

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde mangels Darlegung der Betroffenheit von

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R  

    Aufteilung der Beitragslast in der sozialen Pflegeversicherung bei

  • BVerfG, 09.02.2009 - 2 BvC 11/04  

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch die Entscheidung der zugrunde

  • BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 6/03  

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die sog. Berliner Zweitstimmen

  • BVerfG, 26.02.2009 - 2 BvC 1/04  

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Verfassungsmäßigkeit der

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56  

    Kriegsfolgelasten I

  • BVerfG, 26.02.2009 - 2 BvC 6/04  
  • BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1282/93  

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ungültigerklärung der Hamburger

  • BVerfG, 25.02.2010 - 2 BvC 6/07  

    Öffentliches Interesse an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über

  • StGH Hessen, 07.07.1977 - P.St. 783  

    Verfassungswidrigkeit des sog ruhenden Mandats

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1992 - 10 S 3166/90  

    Normenkontrollverfahren: Nutzungsplanverordnung der Landesanstalt für

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 PR  
  • SG Hamburg, 16.07.1997 - 22 P 8/95  
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