Rechtsprechung
   BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60; 1 BvR 579/60; 1 BvR 114/61   

Volkswagenprivatisierung

Schutzbereich des Art. 15 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Volkswagenprivatisierung

  • hartzkampagne.de

    Sozialstaatsprinzip und Gleicheitsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand vom 21. Juli 1960

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 12, 354
  • NJW 1961, 1107
  • MDR 1961, 568
  • DÖV 1961, 421



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02  

    Steuerrecht - Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig!

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 354 ; 110, 274 ).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99  

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 354 ).
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08  

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 354 ; 110, 274 ; 117, 1 ).
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