Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90   

Vollstreckungsbescheid gegen Ehegatten

§§ 700 Abs. 6, 345 ZPO, Berufung, 'weite Auslegung' von § 513 Abs. 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 514 ZPO <Fassung seit 1.1.02>) bei Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 112, 367
  • NJW 1991, 43
  • MDR 1991, 146
  • FamRZ 1991, 683
  • WM 1991, 340
  • AnwBl 1992, 38



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Wird zitiert von ... (26)  

  • KG, 18.10.1999 - 12 U 6654/98  

    Begründetheit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

    Sie ist unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH, NJW 1991, 43, der Auffassung, die angeblich fehlende Schlüssigkeit der Klage könne auch im Klageverfahren als fehlende Säumnis im Sinne des § 513 Abs. 2 ZPO gerügt werden, obgleich insbesondere das BAG eine andere Auffassung vertreten würde.

    Die Beklagte kann sich insbesondere für ihre Auffassung nicht auf die Entscheidung des BGH vom 25. Oktober 1990 (Z 112, 367 = NJW 1991, 43) berufen.

    So verneint der BGH (NJW 1991, 43) auch ausdrücklich eine Divergenz zu der Entscheidung des BAG vom 30. Januar 1975 (AP Nr. 6 zu § 513 ZPO), weil Gegenstand der Entscheidung des BAG nicht die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil nach vorausgegangenem Mahnverfahren war, sondern die Frage, ob die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil darauf gestützt werden konnte, dass ein Fall der Versäumung bei Erlass des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen habe.

    Dieser Auffassung folgt der Senat; denn entgegen der abweichenden Auffassung in Teilen der Literatur (vgl. Vollkommer JZ 1991, 828; Braun JZ 1995, 525; Zöller/Gummer, a.a.O., § 513 Rdn. 6 b) ist die vom BGH in NJW 1991, 43, für den Fall der Anfechtung eines zweiten Versäumnisurteils nach vorhergegangenem Mahnbescheid vorgenommene erweiternde Auslegung des § 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht auf den Fall des zweiten Versäumnisurteils nach Klageverfahren zu übertragen; im normalen Klageverfahren liegen nämlich die Voraussetzungen nicht vor, die den BGH zu seiner erweiternden Auslegung des § 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO nach vorhergegangenem Vollstreckungsbescheid veranlasst haben (so auch BAG, a.a.O.).

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05  

    Zwangsvollstreckung - Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung: Nachweis

    Auch zur Individualisierung des Anspruchs (§ 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) ist eine nähere Angabe des Rechtsgrundes, aus dem er hergeleitet wird, nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1990 - IX ZR 62/90, BGHZ 112, 367, 370).

    Dem steht nicht entgegen, daß ein Vollstreckungsbescheid der materiellen Rechtskraft fähig ist und diese sämtliche Rechtsgründe für den geltend gemachten Anspruch erfaßt (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1990 - IX ZR 62/90, aaO).

  • BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93  

    Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

    Auch in der Entscheidung vom 25. Oktober 1990 (- IX ZR 62/90 - NJW 1991, 43 = JZ 1991, 826) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, die Berufung gegen ein nach Erlaß eines Vollstreckungsbescheids ergangenes zweites Versäumnisurteil könne darauf gestützt werden, daß die Klage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einspruch unschlüssig gewesen sei.

    gg) Auch der vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 25. Oktober 1990 (- IX ZR 62/90 - aaO.) angesprochene Gesichtspunkt, daß das Gesetz bei vorausgegangenem Vollstreckungsbescheid die Prüfungspflicht des Richters erweitert und daher die Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Vorliegens einer Säumnis ihre Berechtigung verloren habe, ist bei einem zweiten Versäumnisurteil auf Verwerfung des Einspruchs gegen ein erstes Versäumnisurteil nicht gegeben.

    hh) Soweit Vollkommer (Anm. zum Urteil des BGH vom 25. Oktober 1990 - IX ZR 62/90 - JZ 1991, 828) die vom Bundesgerichtshof bei der Anfechtung eines zweiten Versäumnisurteils nach einem vorangegangenen Vollstreckungsbescheid vorgenommene erweiternde Auslegung des § 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch auf den Fall des zweiten Versäumnisurteils nach einem vorangegangenen ersten Versäumnisurteil anwenden will, kann dem nicht gefolgt werden.

mehr
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99  

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Die von Vollkommer zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betreffen entweder die nachgeholte Aufgliederung einer Teilklage, der mehrere Ansprüche zugrunde liegen (BGHZ 11, 192, 195; 112, 367, 370; BGH, Urteile vom 13. Juli 1959 - III ZR 27/58, NJW 1959, 1819, 1820; vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, NJW 1984, 2346, 2347 und vom 19. November 1987 - VII ZR 189/86, WM 1988, 278, 279) oder enthalten die Klarstellung, daß schon vor der Spezifizierung ein ausreichend bestimmter Klagegegenstand vorgelegen habe (BGH, Urteile vom 22. Mai 1967 - II ZR 87/65, NJW 1967, 2210, 2211 und vom 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95, NJW 1996, 2152, 2153).
  • LAG Hessen, 18.09.1992 - 15 Sa 738/92  
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  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07  

    Immobilienanlagen - Mahnbescheid: "Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens"

    Nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist die Angabe eines Rechtsgrundes zwar nicht erforderlich (vgl. BGHZ 112, 367, 370 und BGH, Urteil vom 28. Oktober 1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323, 324).
  • BGH, 06.10.2011 - IX ZB 148/11  

    Verfahrensrecht - Wann ist Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil zulässig?

    (3) Eine Ausnahme hiervon hat der Bundesgerichtshof nur für den Fall angenommen, dass sich der Einspruch nicht gegen ein Versäumnisurteil, sondern gegen einen Vollstreckungsbescheid richtete, der gemäß § 700 Abs. 1 ZPO einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichsteht (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1990 - IX ZR 62/90, BGHZ 112, 367).

    Der Gegenstand des Rechtsstreits ändert sich nicht (vgl. hierzu Hahn, aaO; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1990, aaO S. 371).

  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91  

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

    Der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch muß durch die Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, daß er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1990 = BGHZ 112, 367, 370) und daß der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird, damit er beurteilen kann, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will oder nicht (BGH, Senatsurteile vom 18. November 1982 - VII ZR 118/81 = WM 1983, 95, 96 und vom 5. Mai 1988 aaO.).

    Die Art und der Umfang der erforderlichen Angaben hängen im Einzelfall vor allem von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruches ab (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1990 aaO.).

  • OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09  

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs im Mahnbescheid

    Vielmehr lässt ihre Argumentation unberücksichtigt, dass zwischen der fehlenden Individualisierung eines Anspruchs und dessen schlüssiger Darstellung zu unterscheiden ist (ähnlich: BGH, Urteil vom 25.10.1990, IX ZR 62/90, BGHZ 112, 367 ff., zitiert nach juris, Tz. 8).

    Die in Ansehung der Akzessorietät der Bürgschaft erforderliche Substantiierung der Bürgschaftsforderung konnte vielmehr im Laufe des Rechtsstreits nach Übergang in das streitige Verfahren nachgeholt werden (ebenso: BGH, Urteil vom 06.12.2001, aaO., Tz. 12; inzidenter auch: BGH, Urteil vom 25.10.1990, aaO., Tz. 8).

  • BGH, 06.10.2011 - IX ZB 149/11  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

    (3) Eine Ausnahme hiervon hat der Bundesgerichtshof nur für den Fall angenommen, dass sich der Einspruch nicht gegen ein Versäumnisurteil, sondern gegen einen Vollstreckungsbescheid richtete, der gemäß § 700 Abs. 1 ZPO einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichsteht (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1990 - IX ZR 62/90, BGHZ 112, 367).

    Der Gegenstand des Rechtsstreits ändert sich nicht (vgl. hierzu Hahn, aaO; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1990, aaO S. 371).

  • OLG Schleswig, 30.01.2007 - 6 U 55/06  

    Beachtliche Rügen bei Berufung gegen 2. Versäumnisurteil

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2005 - 1 U 112/05  

    Berufungsverfahren: Statthaftigkeit eines zweiten Versäumnisurteiles bei

  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 21/93  

    Sorgfaltspflicht des Konkursverwalters bei anwaltlicher Geltendmachung von

  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99  

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

  • KG, 10.03.2006 - 7 U 20/06  

    Verfahrensrecht - Statthaftigkeit der Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 21 U 25/00  

    Verwerfung der Berufung als unzulässig während Unterbrechung aufgrund Insolvenz

  • OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 940/97  
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 22 U 31/00  

    Wirksamkeit einer Zustellung von Amts wegen mit unvollständiger Adressierung

  • OLG Naumburg, 07.03.2001 - 12 U 252/00  

    Zur Frage, wann die verkehrsbedingt eintretende Verspätung eines Rechtsanwalts zu

  • OLG Köln, 16.03.1998 - 8 U 76/97  
  • OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 104/95  

    Geltendmachung, gerichtliche, Mahnverfahren, Mahnbescheid, Schadensursache,

  • OLG Köln, 18.02.2000 - 6 U 89/99  

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil - keine Säumnis bei Nichtwahrung der

  • OLG Köln, 08.07.1996 - 12 W 18/96  
  • OLG Köln, 24.01.2001 - 13 U 121/00  
  • AG Bonn, 16.01.2008 - 12 C 40/07  
  • AG Bonn, 16.01.2008 - 12 C 41/07  
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