Rechtsprechung
   BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87   

Wachdienst Tierheim

§ 611a Abs. 2 BGB aF, § 823 Abs. 1 i.V.m. § 31 BGB, Art. 3 Abs. 2, 1 Abs. 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht;

RiLi 76/207/EWG, richtlinienkonforme Auslegung (vgl. Art. 10 EG) von § 611a BGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gleichbehandlung bei Begründung des Arbeitsverhältnisses (I.)

  • Betriebs-Berater

    Gleichbehandlung bei Begründung des Arbeitsverhältnisses

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • ArbG Hamburg, 05.03.1986 - 23 Ca 304/85
  • LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86
  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 61, 209
  • NJW 1990, 65
  • MDR 1990, 81
  • BB 1989, 2187
  • BB 1989, 2118
  • NZA 1990, 21
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Wird zitiert von ... (22)  

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08  

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung -

    Eine Auswahl, die zu Unrecht auf das Geschlecht abstellt, stellt eine erhebliche Verletzung der Würde der Person dar, die eine Entschädigungszahlung rechtfertigt (BAG 14.3.1999 - 8 AZR 447/87 - Juris).

    4.1 Soweit die Klägerin bei der Beförderung wegen ihres Geschlechts benachteiligt worden ist, liegt darin eine Herabwürdigung ihrer beruflichen Fähigkeiten und zugleich eine Verletzung ihrer Würde als Person (BAG vom 14.03.1999 - 8 AZR 447/87 - Juris Rn. 18).

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92  

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Der Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Diskriminierung wegen des Geschlechts setzt ein Verschulden des Arbeitgebers voraus (Bestätigung von BAGE 61, 209 und 220 = AP Nr. 5 und 6 zu § 611 a BGB).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist abhängig vom Grad des Verschuldens, von Art und Schwere der Benachteiligung, von Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessenschädigung sowie von Anlaß und Beweggrund des Handelnden (vgl. BAG Urteile vom 14. März 1989 - 8 AZR 447/87 und 8 AZR 351/86 - BAGE 61, 209 und 220 = AP Nr. 5 und Nr. 6 zu § 611 a BGB).

  • ArbG Bochum, 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90  

    Schadensersatz bei Diskriminierung wegen Schwangerschaft

    Eine solche Diskriminierung erfüllt nach der Rechtsprechung des BAG den Tatbestand einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung gemäß § 823 Abs. 1 BGB (Urteil vom 14.03.1989 - 8 AZR 447/87 -, NJW 1990, 65 ff.), ist aber gleichzeitig auch eine Verletzung des Schutzgesetzes § 611 a Abs. 1 BGB , die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen zum Ersatz des daraus entstehenden Schädens gemäß § 823 Abs. 2 BGB verpflichtet.

    Diese Regelung wäre jedoch gemeinschaftswidrig, schlösse sie die Anwendung anderer Schadensersatznormen aus (s.o.; offen gelassen in BAG - 8 AZR 447/87 -, aaO.).

    Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Benachteiligung einer Stellenbewerberin wegen ihres Geschlechts regelmäßig eine erhebliche Persönlichkeitsverletzung (Urteil vom 14.03.1989, aaO.).

mehr
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92  

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter

    Richtig ist, daß nach den vom Bundesarbeitsgericht anerkannten Grundsätzen zur Tarifauslegung (vgl. dazu Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 426/89 - BAGE 61, 209, 215 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II 1 a der Gründe und BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) außer dem Wortlaut, der Erforschung des wirklichen Willens der Tarifpartner und dem Sinn und Zweck der Tarifnorm unter Berücksichtigung ihres Gesamtzusammenhanges bei verbleibenden Zweifeln auch die Tarifgeschichte, eine praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte als Auslegungskriterien herangezogen werden können.
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03  

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Das ergibt sich schon aus der Regelung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf (ebenso für den vergleichbaren Fall einer Diskriminierung wegen des Geschlechts: BAG 14. März 1989 - 8 AZR 447/87 - BAGE 61, 209).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95  

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Dieser Grundsatz wird allgemein akzeptiert (z. B. BAGE 61, 209, 216 = AP Nr. 5 zu § 611 a BGB, zu A VI 2 der Gründe; BAGE 71, 195, 205 f. = AP Nr. 1 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu B II 3 c aa der Gründe).
  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86  

    Arbeitsverhältnis: Begründung - Gleichbehandlung von Frauen und Männern

    In der Weigerung, dem Bewerber eine chancengleiche Teilnahme am Auswahlverfahren zu ermöglichen, liegt eine Diskriminierung, die regelmäßig den Entschädigungsanspruch auslöst (vgl. zugleich ergangenes Urteil des Senats - 8 AZR 447/87 -, zu A II der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf seine Begründung im zugleich ergangenen Urteil (- 8 AZR 447/87 -, zu A VI 2 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt) Bezug.

  • LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98  

    Diskriminierung bei Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten

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  • LAG Düsseldorf, 29.06.1992 - 10 Sa 595/92  

    Arbeitsverhältnis: Gleichbehandlungsgebot bei Begründung - geschlechtsbezogene

    Nach § 611 a Abs. 2 BGB ist aber in Arbeitgeber bei einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung nur zum Ersatz des Vertrauensschadens, nicht aber zum Ausgleich des immateriellen Schadens verpflichtet (BAG, Urteil vom 14.03.1989 - 8 AZR 447/87 -, NJW 1990, 65 ff. = EzA Nr. 4 zu § 611 a BGB ).

    Zudem ist nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft bei dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot eine Sanktion zu verlangen, die in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden steht und über einen rein symbolischen Schadensersatz hinausgeht, so daß eine Persönlichkeitsverletzung, die in der geschlechtsspezifischen Diskriminierung bei der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses liegt, regelmäßig als anspruchsbegründend anzusehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 14.03.1989, aaO.).

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08  

    Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der

    Auch wenn in § 15 Abs. 2 AGG die anerkannten Regeln über die Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht aufgegeben werden, muss daher das Erfordernis einer - eine Entschädigung in Geld gebietende - Erheblichkeit der Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Fall der Benachteiligung eines Stellenbewerbers wegen des Geschlechts als durchweg erfüllt angesehen werden (vgl. BAG, Urteil vom 14.03.1989, 8 AZR 447/87, Juris Rz. 28, Urteil vom 15.02.2005, 9 AZR 635/03, Juris Rz. 24, Wendeling-Schröder/Stein, § 15 AGG, Rz. 38 ff., Adomeit/Mohr, § 15 AGG Rz. 39, vgl. Schiek/Kocher, § 15 AGG Rz. 31 ff.).
  • LAG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 Sa 229/91  

    Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Einstellung

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92 (A  
  • BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 145/91  
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92  

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

  • BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 227/92  

    Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin

  • LAG Köln, 17.04.2008 - 10 Sa 21/08  

    Altersdiskriminierung; Auskunft; Personalberatung; Stellenanzeige; Entschädigung

  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 234/93  

    Einstellung: Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen - Vereinbarkeit mit dem GG

  • LAG Hamm, 10.04.1997 - 17 Sa 1870/96  
  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 17 Sa 2270/97  
  • ArbG Hannover, 15.11.1990 - 5 Ca 388/90  

    Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Einstellung

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.04.1990 - 2 Sa 561/89  

    Diskriminierungsverbot: Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren

  • BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 186/89  
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